Herr Roi fragt, ob irgendwelche wirtschaftliche Beeinträchtigungen von Unternehmen vorliegen, ob es Rückmeldungen gibt.

Herrn Pahl liegen keine konkreten Zahlen dazu vor, speziell zu diesem Thema.

Herr Roi die Anfragen der Beantwortung zur Bernsteinförderung da gibt es im Landtag eine Drucksache 7/1695, das ist eine kleine Anfrage auch zu dem Thema. Diese ist sehr interessant, Da geht es um die Bernsteinförderung am Goitzschesee und da sind sehr viele Fragen von der Landesregierung dazu beantwortet.

Herr Mölle fragt, ob das Gutachten aus 1993 / 1994 noch Gültigkeit besitzt? Es geht um die Deponielandschaft Sandersdorf-Brehna. Ebenfalls die Frage zur Böschungssicherheit der Freiheit III. Ist diese Böschungssicherheit untersucht worden. Sind geotechnische und hydrogeologische Bedingungen geprüft wurden in Vorbereitung des Antrages der Fa. Papenburg zur DK I und DK O zu den geplanten Maßnahmen.

Warum ruht das Langzeitzwischenlager der MDSE, die auch dort in der Deponielandschaft seit Jahren aktiv ist. Sie wollten ein Landzeitlager errichten, haben aber über einen längeren Zeitraum ihr Projekt ruhen lassen. Der Grund erschließt sich für uns nicht, warum wenn man dort viele Stoffe ablagern kann.

Ein Besichtigungstermin der Deponie Zerbst ist noch offen aus den Protokollen.

Frau Krause antwortet zu dem Gutachten 1993/94. Einige Sachen aus dem Gutachten wurden anerkannt. Einige Bedingungen sind aber fachlich widerlegt wurden. Für die DK I und DK 0 ist erneut zu prüfen.

Die Antwort auf das MDSE Zwischenlager: Die Genehmigungsbehörde ist das LVA, aber ich weiß von der MDSE Grundwasserstand in diesem Bereich nicht eingehalten werden kann. Es gibt Untersuchungen und eine Modellierung für diesen Bereich des geplanten Langzeitzwischenlagers. Es strömen viel größere Mengen an Grundwasser aus Sachsen auf das Gebiet, als das vorher modelliert wurde. Und deswegen möchte man das Risiko nicht eingehen und hat gesagt, wir lassen den Antrag ruhen bzw. ziehen ihn zurück.

 

Zur DK 0 und DK 1 gibt es noch keinen Antrag. Insofern kann das Umweltamt noch nicht aus geotechnischer Sicht prüfen, aber dies wird auf jeden Fall aus geotechnischer und wasserrechtlicher Sicht getan.

Frau Krause ist nicht bekannt, ob Herr Wolf eine Antwort vom Ministerium erhalten hat.

Zur Böschungssicherheit der Freiheit III gibt es ein Gutachten. Dazu erkundigt sich Frau Krause. (Antwort anhängend an das Protokoll)

Frau Wohmann ergänzt, dass in der 34. Kalenderwoche mit der Bürgerinitiative gesprochen wurde. Das Thema soll im September im Landtag auf die Tagesordnung kommen.

Frau Wohmann merkt an, dass immer vor Ausschusssitzungen die Mitglieder angeschrieben werden, ob es Themen gibt. Bisher ist keine Rückantwort bzgl. des Besuches der Deponie Zerbst vorgeschlagen wurden.

Es wird vorgeschlagen, diesen Besuch auf die Tagesordnung am 12.10.2017 zu nehmen. Der Ausschuss sollte allerdings aufgrund der frühzeitigen Dunkelheit bereits ab 17.00 Uhr beginnen.

Herr Dr. Rauball übergibt den „Staffelstab“ an Herrn Mölle, damit er sich mit dem Thema beschäftigt und entsprechend die Einladungen durch Büro Kreistag versandt werden.

Herr Roi äußert, dass es einen Antrag von der AfD-Fraktion vor der Sommerpause gab. Im Rahmen der Debatte ist vom Landtag beschlossen wurden, das Thema im Umweltausschuss zu behandeln. Am 20. September findet die Sitzung statt. Es geht um die Forderung, die im Antrag formuliert war, dass das gesamte Gelände der ehemaligen Grube Freiheit III hydrologisch und die ganze Problematik Grundwasser und mögliche Setzungen, die dort von statten gehen, betrachtet werden.

Herr Roi wundert sich, dass noch kein Antrag vorliegt. Aber es gab am 18.08.16 ein Scopingtermin vor Ort zu der geplanten Erweiterung der bestehenden Deponie DK II.

Er stellt sich die Frage, ob nicht im Rahmen dieses Scopingtermins dem Landkreis klar sein müsste, wo genau die Grenze der geplanten Deponie DK I und DK 0 verlaufen soll. Er stellt sich die Frage, wenn so ein Scopingtermin stattfindet, dass dann klar ist, wo die Deponie sein soll.

Deshalb interessiert es ihn, ob dem Landkreis dies vorliegt oder nicht.

Frau Krause hat eine Karte, wo genau die Flächen der DK 0 und DK I liegen.

Herr Roi äußert, dass in einer Frage hervor ging, dass nicht gesagt werden kann, ob die Aufschüttung, die dort stattgefunden hat, auf der DK 0 ist, weil die Unterlagen nicht vorliegen. Herr Roi glaubt nicht, dass man, wenn dort hingefahren wird und der Landkreis war in diesem Jahr 7-mal vor Ort, dass dieser Hektar, der dort aufgeschüttet ist, nicht gesehen wurde. Es gibt 2 Anzeigen, dass die Staatsanwaltschaft hier ermittelt. Man wollte uns glauben machen, dass es hier um einen Wall geht. Er ist der Meinung, dass es hier nicht nur einem Wall geht. Der Landkreis weiß genau, wo die Deponie hinkommen soll.

Dr. Rauball fragt Frau Krause bei der Modellierung der Grundwasserverhältnisse ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass jetzt mehr Grundwasser vom sächsischen Bereich gekommen ist, als man angekommen hat.

Frau Krause antwortet mit ja.

Dr. Rauball welche Auswirkungen sind vorhanden?

Frau Krause antwortet, dass die Grundwasserstände höher sind und dass der Abstand zwischen Schadstoffeintrag, im speziellen des Langzeitlagers und dem Grundwasser, nicht mehr gewährleistet ist. Sie kennt die Modellierung nicht, aber sie kennt die Aussage von der MDSE.

Herr Kees de Vries was wird gemacht, dass was ankommt und an der Abflussseite hochgepumpt wird, wie wird verfahren?  Das würde in etwa die gleiche Menge sein. Damit kann eigentlich der Grundwasserspiegel nicht steigen.

Frau Krause sind die Zahlen derzeit nicht bekannt. Sie wird diesbezüglich recherchieren.

Da diese Frage alle Mitglieder interessiert, wird diese schriftlich beantwortet.

Herrn Roi interessiert, wer die Modellierung vornimmt.

Frau Krause kann keine Auskunft geben, da der Landkreis nicht die Behörde ist, wo die Unterlagen eingereicht wurden. Sie erkundigt sich bei der MDSE.

Frau Wohmann äußert, dass die heutigen Fragen zum Protokoll mit beantwortet werden und eine aktuelle Karte zum geplanten Standort ausgereicht werden.

Frau Wohmann informiert zum Abbau des Walls. Der Zeitraum ist verlängert wurden bis Oktober, weil die Materialien gesiebt werden. Dies wurde in dem Zeitraum nicht geschafft. Der Verlängerungsantrag wurde genehmigt.