Sitzung: 31.08.2017 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr Pahl berichtet stellvertretend für Frau Dr. Rätzel.
Herr Pahl äußert, dass es vom Grundsatz her gegen die Freilandgeflügelhaltung
keine Einwände gibt. Problematisch wird es, wenn, wie im letzten Jahr, die
Geflügelpest auftritt. Es waren 13 Bundesländer davon betroffen. In diesem Fall
schreibt die Geflügelpestverordnung bestimmte Verfahrensweisen vor, wie ein
Geflügelhalter bestimmte Dinge in diesem Fall zu regeln hat. Es verpflichtet
den Geflügelhalter, diese Maßnahmen im Falle der Geflügelpestverordnung
anwenden zu können. Es gibt die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu
beantragen. Es ist aber immer eine Einzelfallentscheidung, wie sind dort die
örtlichen Gegebenheiten, ist eine Ausnahmegenehmigung in diesem Fall gegeben
oder nicht. Die Fa. Mösenthin ist kein kleiner Geflügelhalter. Bei der
Kontrolle zum Zeitraum November waren dort ca. 3.500 Gänse im Freien. Herr
Mösenthin nutzt ein Maisfeld. Zum Zeitpunkt der Kontrolle mit unseren
Tierärzten wurde festgestellt, dass das Maisfeld abgeerntet war. Es gibt
bestimmte Möglichkeiten entsprechend der Festlegungen, die eine Aufstallung des
Geflügels zwingend vorschreibt. Jeder Geflügelhalter muss seine Gänse dann
irgendwo im Stall unterbringen oder andere
Möglichkeiten für eine Unterbringung suchen und darf sie nicht ins Freie
lassen. Dies ist für Herrn Mösenthin äußerst problematisch, Möglichkeiten zu
schaffen. Von den Tierärzten wurde aber eingeschätzt, dass es möglich sei in
Form eines Zeltes, die den Koteintrag bei dem
Wildvogelflug verhindern. Das Eintragungsrisiko
von Wildvögel ist dort stark gegeben, insbesondere, wenn die Gänsehaltung in
Deetz weniger als 600 m entfernt ist von den EU-Vogelrastgebieten. Das ist das
Hauptproblem. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Deetzer Teich, 500 m
entfernt. Bei den Kontrollen vor Ort wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt
über 300 Tiere beobachtet wurden, die dieses Gelände überflogen haben und
diesen Virus verbreiten könnten. Verschiedentliche Fälle gab es, wo die
Eintragung in den Nutzbestand übertragen wurde. Dies wären horrende
wirtschaftliche Schäden gewesen. Vom Friedrich-Löffler-Institut wurden derzeit
laufend Risikoanalysen zugesandt, woraus absolut hervorging, dass gerade dieser
Bereich in einem absolut höchsten Risikogebiet liegt. Aus diesem Grund wurde
der Ausnahmeantrag für diesen Geflügelhalter abgelehnt.
Herr Mösenthin ist damit nicht einverstanden. Es wird sicherlich einer
rechtlichen Klärung am Ende bedürfen, weil vom Veterinäramt in Bezug auf das
Risiko nicht die Möglichkeit gesehen wird, dort im Falle der
Geflügelpestverordnung die Aufstallungspflicht in irgendeiner Weise
aufzuweichen. Es gibt andere Beispiele und vielleicht auch in anderen Ländern
andere Handlungsweisen, aber es ist immer der Einzelfall entscheidend.
Jahrelang wird seitens des Veterinäramtes darauf verwiesen,
Möglichkeiten für eine Aufstallung zu schaffen. Jetzt trat der Fall ein. Der
Tierhalter ist verantwortlich, in solch einem Fall entsprechende Vorsorge zu
treffen und zu handeln. Herrn Mösenthin wurden Hinweise gegeben, um diesen Fall
in geeigneter Weise abzustellen bzw. entsprechend der Verordnung handeln zu
können. Der Landkreis bleibt bei dem Standpunkt, bis es eine gerichtliche
Entscheidung gibt. Dies bleibt abzuwarten. Es ist ein laufendes Verfahren.
Dr. Rauball hat Fragen an Herrn
Pahl.
1. Sie haben von einer GbR.
gesprochen, ist das richtig?
Herr Pahl, ja.
2. Wer ist der Vertreter der GbR?
Herr Pahl: Die
Vertreter der GbR sind Herr Mathias Mösenthin und Dr. Joachim Mösenthin.
3. Welcher Tenor bestand für den
Landkreis, diesen Bescheid zu erlassen?
Herr Pahl: Das was
er vorgetragen habe, ist die derzeitige Situation.
4. Was wurde der GbR aufgegeben?
Herr Pahl: Möglichkeiten zu schaffen mit verschiedenen
Varianten Zeltaufstellung usw. die Aufstallungspflicht dort entsprechend
umsetzen zu können.
5. Hat die GbR gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt?
Herr Pahl: Widerspruch gegen diese Ablehnung der
Aufstallungsgenehmigung.
6. Von wann ist der Bescheid?
Herr Pahl: Im
Dezember wurde der Bescheid erlassen.
7. Ist es richtig, dass vor wenigen Tagen 2 Schwäne gefunden wurden, die
von der Geflügelpest betroffen sind?
Herr Pahl: Im
Mansfelder Land wurde vom Institut festgestellt, dass 3 Schwäne betroffen sind.
Er hofft, dass es nur noch ein Restbestand war. Das Virus handelt schneller,
von Mai – August braucht das Virus nicht, um einen Schwan zu töten. Die Gefahr
ist, wenn ein Virus festgestellt wird, dann sind die Bürger sensibilisiert für
dieses Thema. Dann kommen pro Tag 20 – 30 Meldungen über Wildvögelmeldungen
zusammen und das erhöht die Chance aus diesen verendeten Vögeln selbst dort
wieder das Virus zu diagnostizieren. Dies bedeutet für den Landkreis, dass das
Veterinäramt entsprechend der Geflügelpestverordnung gezwungen ist,
Sperrbezirke im 1 km Radius und Beobachtungsgebiet (mind. 3 km Radius)
einzurichten Dies hat für die in diesem Gebiet befindlichen Geflügel haltenden
Betriebe erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen (siehe Wimex – z.B.
Exportverbote).
8. Wurde aufgrund der Funde im Mansfelder Land die sofortige Vollziehung
angeordnet?
Herr Pahl: Nein.
9. Wer entscheidet über diesen Widerspruch.
Herr Pahl: Das
Landesverwaltungsamt ist zuständig.
Herr Lehmann: Zu
welchem Zeitpunkt wurde die Freilandhaltung Ende 2016 verboten, was hat Herr
Mösenthin mit seinen 3.500 Gänsen nach dem Verbot gemacht? Das war kurz vor
Weihnachten.
Herr Pahl: Die
Problematik ist, dass die Gänsehaltung ein Saisongeschäft ist. Herr Mösenthin
hat Möglichkeiten geschaffen, indem ein Zelt aufgestellt wurde. Dies reicht
nicht für 3.500 Gänse. Es war ein Versuch. Es reichte nicht aus, das
umzusetzen, was es ausschließen würde,
damit eine Infizierung nicht stattfinden konnte.
Herr Lehmann: Eine
Auflage hat Herr Mösenthin erhalten. Er hat eine Umsetzung versucht, was bei
dieser Menge an Tieren nicht zu realisieren ist. Parallel wurde geschlachtet,
aber letztendlich waren noch Gänse in Freilandhaltung.
Herr Pahl: Man hätte
die Möglichkeit nutzen können einen Stall anzumieten, aber dies war nicht
geschehen. Es wurde jedoch versucht, den wirtschaftlichen Schaden so gering wie
möglich zu halten. Einmal unter Beachtung der Geflügelpestverordnung, auf der anderen Seite unter Berücksichtigung für den
Geflügelhalter. Letztendlich hindert das den Geflügelhalter nicht daran, diese
Verordnung umzusetzen. Es kann nicht sein, dass es uns jedes Jahr wieder
ereilt. Unter dem Motto, es reicht nicht aus die Aufstallungsverordnung einzuhalten,
aber die Geflügelpest steht schon wieder vor der Tür.
Herr Lehmann, d.h. es
ist das Ziel, dass Herr Mösenthin Voraussetzungen schafft, im Falle dessen, das mal wieder dieser Fall eintritt. Ob die Nähe der
Teiche und Vogelschutzgebiet, dass Herr Mösenthin zum Wohl der Tiere und zum
Schutz gegen die Vogelgrippe. Das ist unser Ziel. Dort die Möglichkeiten so
herzurichten, dass die Umsetzung oder Einhaltung gewährleistet sind.
Dr. Rauball fragt, ob
dieses Ziel von Herrn Mösenthin geteilt wird?
Herr Pahl, das ist
das Problem, dass Herr Mösenthin nach unserem jetzigen Kenntnisstand nicht
aktiv war.
Herr Wallwitz möchte
von Herrn Pahl erläutert haben, was eine Freilandhaltung ist, weil wir beziehen
alles jetzt auf die Vogelgrippe. Wie entscheidet das Veterinäramt ohne Pest mit
ihm zu verfahren. Wie stellen sie sich eine Freilandhaltung für Geflügel von
Gänsen in Deetz vor? Eine Überdachung muss auf dem Feld gewährleistet sein.
Herr Pahl, die
Freilandhaltung kann genauso passieren. Das Problem entsteht erst mit Eintritt
dieses Falls, wo der Tierhalter verpflichtet ist, wie jeder kleiner Tierhalter,
Möglichkeiten schaffen, diese Maßnahmen umzusetzen. Gegen Freilandhaltung ist
nichts einzuwenden.
Herr de Vries, dann muss
Herr Mösenthin also einen Stall vorhalten?
Herr Pahl
antwortet, dass ein Zelt reicht.
Herr Lehmann fragt,
bei einer Ermessensentscheidung der Verwaltung ist zu prüfen, wo könnte eine
Gefahr für die Allgemeinheit entstehen und wo nicht. Wenn ich sie richtig
verstanden habe, sehen Sie eine Gefahr für die
große Nähe (500 m) zu den Deetzer Teichen, eine erhöhte Gefahr an diesem
Standort, d.h., wenn die Fläche von Herrn Mösenthin im 10 km Abstand und es
kein Vogelschutzgebiet wäre, könnte diese Entscheidung vielleicht anders
ausfallen.
Herr Pahl
antwortet, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist.
Herr Lehmann meint,
dass die Ermessensentscheidung ausgewogen und so entschieden wurde. Herr
Mösenthin hat den Widerspruch eingelegt und letztendlich wird sich das
Landesverwaltungsamt Halle jetzt auseinandersetzen müssen. Haben sie von Ihrem
Ermessen ordentlich Gebrauch gemacht oder nicht?
Herr Lehmann versteht
nicht, dass er keine Kritik gehört hat über die Haltungsbedingungen innerhalt
des Maisfeldes. Wenn dort aber ein Mastgebiet für Wildgänse ist und sie haben
eine große Fläche Feld, dann hat eine Wildgans kein Problem auf dieser Fläche,
wo die anderen Gänse sind, zu landen. In dem Garten von Herrn Lehmann - 20 m
hinter dem Haus - landen die Stockenten. Er findet es sehr naiv, wenn gesagt wird,
dass da keine Wildvögel landen.
Herr Pahl, gerade
Stockenten wurden Säckeweise eingesammelt.
Herr Roi hat eine
kurze Vorbemerkung im Rahmen dieser Diskussion zu den eingerichteten
Schutzzonen. Er gibt zu Protokoll, dass die Bürger nicht verstehen konnten und
einige Unternehmer auch nicht verstehen, bspw. das Großunternehmen Wimex, dass erst im Tierpark getötet wurde. Irgendwann wurde der
Tierpark wiedereröffnet, jedoch blieb die Verbotszone bestehen, was dazu
führte, dass der Export von Produkten in bestimmte Regionen nicht möglich war,
was dann zu wirtschaftlichen Einbußen für das Unternehmen führte. Daraus ergibt
sich auch die Frage, ob der Landkreis oder ob es irgendwelche Daten dazu gibt,
welcher wirtschaftliche Schaden dort und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
entstanden sind in Richtung der Verbotszone. Vielleicht kann erklärt werden,
warum dann der Tierpark wieder zugänglich war, obwohl dort auch Vögel gefunden
wurden. Andere Betriebe wiederum diese Restriktion hatten.
Her Dr. Rauball das Thema
Tierpark sollte nicht so thematisiert werden.
Herr Roi. bittet,
dass diese Frage im nächsten Tagesordnungspunkt erläutert wird.
Herr Dr. Schenk kommt
nochmal auf die Frage von Herrn Lehmann zurück. In dem Vortrag ging es nur um
die Vogelgrippe, aber Herr Mösenthin hat ja auch Probleme, dass ihm immer
wieder vorgeworfen wird, er halte die Tiere nicht artgerecht und
gesetzeskonform, das schwebt immer noch mit.
Deshalb auch die Rückfrage wegen der Fütterungsbedingungen. Man muss es
schon komplex sehen, wenn der Betrieb erhalten bleiben soll. Wenn er weiterhin
zertifiziertes Freilandgeflügel verkaufen soll, dann muss die Gesamtsituation
betrachtet und dafür Sorge getragen werden, dass er die Haltung weiterbetreiben
kann. Also nicht nur auf die Vogelgrippe beschränken.
Herr Dr. Rauball fragt, ob
das das Thema des Bescheides gewesen sei, über das Herr Pahl berichtet hat?
Herr Dr. Schenk antwortet,
dass es noch andere Bescheide gibt.
Herr Pahl hat sich
nur auf den einen bezogen. Die einzelnen Kontrollberichte bis ins Detail sind
Herrn Pahl nicht bekannt. Die Tierärzte hatten noch Feststellungen. Die kontrollierende Tierärztin müsste dies
vortragen.
Dr. Rauball teilt
mit, er leite, er leite heute nur diesen Ausschuss. Der nächste Ausschuss wird
von Herrn Mölle geleitet. Dies wurde in der Fraktion besprochen. Die
Bestätigung durch den Kreistag steht noch aus.
Herr Mölle äußert,
dass die Deponie in Zerbst ist noch nicht besucht wurden ist.
Herr Dr. Rauball geht
davon aus, dass der Ausschuss gern den Besuch auf die TOP setzen möchte und
bittet Herrn Mölle nach dessen Bestätigung im Kreistag, den Tagesordnungspunkt
und die Besichtigung dieses Unternehmens aufzunehmen für den Landwirtschafts-
und Umweltausschuss am 12.10.17.
Es werde geprüft, die nächste Ausschusssitzung am 12. Oktober bereits um
17.00 Uhr beginnen zu lassen.
Herr Mölle schlägt
vor, dass das Veterinäramt diese Bescheide allen Ausschussmitgliedern zur
Verfügung stellt. Es gibt ja mehrere Bescheide. Aufgrund dessen kann dann
entschieden werden, ob dies ausreichend ist bzw. der Ausschuss sich den
Geflügelhof Vorort anschaut. Wenn die Ausschussmitglieder den Sachstand, die
Inhalte, wie viel Bescheide sind herausgegangen kennen, wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Dies sollte ganz zügig
passieren.
Herr Pahl wird von der betreuenden Tierärztin aus den Kontrollberichten
eine Liste zusammenstellen, wo die Schwerpunkte liegen.
Herr Lehmann hat noch
eine Frage an Herrn Roi. In der letzten Sitzung am 04.05.17 wurde darüber
gesprochen, weswegen die Periode der Ausschussfrist so lang ist. Der Zeitraum
erklärt sich daraus, dass zweimal biologische
Untersuchungen gemacht worden sind und erst dann
kann nach einem bestimmten Zeitpunkt und dann erst aufgehoben werden.
Herr Mösenthin bedankt sich für die Teilnahme am öffentlichen Teil.
Bittet um Redezeit zur Vorstellung aus seiner Sicht. Herr Dr. Rauball erteilt
ihm nach Zustimmung durch den Ausschuss das Wort.
„Ich bin ein Gänsehalter, der sich
in keiner Weise von anderen Gänsehaltern in Deutschland unterscheidet. Er ist
vom LVA zertifiziert als Erzeuger von Gänsen aus bäuerlicher Freilandhaltung,
da gibt es bestimmte Parameter, man muss Auslauffläche bereithalten usw. Aufgrund
des Zertifikates hat er in die Freilandhaltung investiert.
Die Gänsehaltung ist in
Deutschland oft zu finden auf Grünlandstandorten, an Teichen oder an Seen, es
ist traditionell historisch so gewachsen und sie finden auch
Grünlandgänsehaltung an Nord- und Ostsee. Es gibt keine rechtliche Grundlage,
die Gänsehalter, die in der Nähe von Vogelschutzgebieten oder in
Vogelschutzgebieten liegen, die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zu
verwehren. Das ist nicht richtig, was Herr Pahl gesagt.
Das Gesetz unterscheidet nicht von
Haltern in Vogelschutzgebieten, zwischen angrenzenden Haltern oder von Haltern,
die 10 km entfernt sind. Es wurde vorhin erzählt, dass die Gänse infiziert
waren – meine Gänse waren nicht infiziert – Ergebnis dessen, das ich der
Aufstallungspflicht letztes Jahr nicht nachkommen konnte ist, dass wir einen
Bußgeldbescheid in Höhe von 5.000 Euro vorliegen haben. Die
Geflügelpestverordnung sieht für bestimmte Geflügelhaltungsmaßnahmen
Ausnahmegenehmigungen vor. Allein schon deswegen, weil Geflügelhaltung oft auf
großflächigen Grünlandflächen zuhause sind und diesen Gänsehaltern keine
Gebäude zur Verfügung stehen. Das ist traditionell so. Und dafür sieht die
Geflügelpestverordnung diese Ausnahmegenehmigung vor unter Auflagen, und die Auflagen heißen, dass die Futterstellen
gegen den Kontakt von Wildvögeln und Nutzgeflügel geschützt werden müssen. Es
gibt Gänsehalter in Deutschland, die genauso wie ich, auf Grünland oder
Maisfeld Gänse haben, die eine Ausnahmegenehmigung beantragen und diese auch bekommen
haben. Ich habe Kontakt zu Berufskollegen in Niedersachsen genau dort, wo auch
die Vogelpest ausgebrochen war, selbst dort hat der Landkreis einen Weg
gefunden, im Interesse des Geflügelhalters den Gänsehalter zu helfen und die
letzten 3 – 4 Wochen bis zur Schlachtung im Dezember eine Ausnahmegenehmigung
zu erteilen. Die Möglichkeiten gibt es. Seit November letzten Jahres bis
ungefähr Ende März gab es in Deutschland die Geflügelpest. Daraufhin wurde in
den Betrieben, wo die Geflügelpest festgestellt wurde, gab es daraufhin
Tötungsanordnungen. Die Zahlen liegen mir vom Zentralverband der Deutschen
Geflügelwirtschaft. In 99,5 % der Tötungszahlen. Die Tiere, die getötet wurden,
stammen zu 99,5 % aus Stallhaltungen d.h. das Virus ist in die Ställe hineingekommen,
obwohl diese Ställe hermetisch abgeriegelt gegen die Außenwelt waren. Es ist
bis heute nicht nachgewiesen, ob dieses Virus über Frischluft hineingekommen
ist, ob dieses Virus über Einstreu hineingekommen ist, über Futter oder
vielleicht oder durch eingeflogene Wildvögel, um das auch mal zu relativieren
und um auch mal zu sagen, lasst doch die Kirche im Dorf.
Wo sind denn wirklich die
Geflügelpestfälle aufgetreten wie gesagt, zu 99,5% Stallhaltung? Der
Gesetzgeber gibt die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung und der Landkreis
hätte auch die Möglichkeit, mir die Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Wenn der Landkreis dies nicht tut,
dann ist das aus meinen Augen eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu allen
anderen Gänsehaltern Der Landkreis fordert mich auf, meine Gänse auf Verdacht
in Stallpflicht vorzuhalten Es ist wirtschaftlich einfach nicht machbar, und wenn der LK dies weiterhin fordert und diese
Herangehensweise Schule macht in Deutschland, dann ist die Gänsehaltung in
Deutschland tot. Wir haben in Deutschland nur noch einen Selbstversorgungsgrad
von 10%. mit Gänsen. 90% kommt aus Polen, Ungarn und Frankreich. Dort sind
tierschutzwidrige Haltungsbedingungen. Dort werden die Gänse am lebendigen
Leibe gerupft, dort gibt es Stopfleberproduktion. Wenn auch noch die letzten
Gänsehalter in Deutschland, zu denen ich gehöre, kaputt gemacht werden, dann
gehen die Gänse ins Ausland. Sie werden dort produziert und kommen wieder als
Billigfleisch nach Deutschland zurück und werden uns zu Weihachten angeboten,
das ist die Konsequenz. Und deswegen danke ich Ihnen, dass ich dazu etwas sagen
konnte. Zu dem Vorschlag, dass Sie zu mir nach Deetz kommen. Ich bin offen für
Gespräche, aber ich denke wir müssen uns gar nicht in Deetz treffen, aus meiner
Sicht ist die gesetzliche Lage glasklar, weil sie so glasklar ist, haben andere
Gänsehalter Ausnahmegenehmigungen bekommen. Zusammen mit meinem Rechtsanwalt
sind wir in Widerspruch gegangen. Wir sind der Meinung, dass mir diese
Ausnahmegenehmigung zusteht.“
Dr. Rauball fragt
Herrn Mösenthin, ob es Geflügelhalter im Landkreis Anhalt-Bitterfeld oder in
Sachsen-Anhalt gibt, die anders behandelt wurden als er?
Herr Mösenthin kennt im
Landkreis keine Gänsehalter, wie er, die auf Grünland Gänse laufen lassen.
Er hat das nicht provoziert, was
letztes Jahr passiert ist. Er ist mit dem Landkreis seit 3 Jahren im Gespräch.
Es hat auch ein Gespräch mit dem Landrat Schulze gegeben. Herr Mösenthin hat
Beispiele angebracht aus anderen Bundesländern. Der Landrat hatte ihn
aufgefordert und fand das gut. Er hat recherchiert und Beispiele gebracht aus
Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen,
Schleswig-Holstein, alle vergleichbare
Gänsehalter mit gleichen Voraussetzungen, gleicher Größenordnung. Bis heute hat
man meine Vorschläge ignoriert. Es gab Landwirte, die mir auch Kopien ihrer
Ausnahmegenehmigungen zugesandt haben. Herr Mösenthin hat immer das Gespräch
gesucht, besonders in ruhigen Zeiten, ist aber immer auf Granit gestoßen.
Herr Mösenthin meint,
dass das Gesetz die Möglichkeit bietet, aber der LK ABI sein Ermessensspielraum
negativ gegen ihn ausübt.
Herr Pahl erläutert
nochmal allgemein dazu, dass es in unserem Zuständigkeitsbereich keinen
Gänsehalter wie der Herr Mösenthin gibt. Es kann also keine andere Behandlung
stattfinden. Die Hinweise und Zuarbeiten von Herrn Mösenthin liegen dem
Landkreis vor. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten hat es sich
das Veterinäramt nicht einfach gemacht. Das Gesetz eröffnet doch schon
Möglichkeiten im Rahmen des Ermessen zu prüfen, wie ist das Risiko in diesem
Gebiet. Hier wird auch vom Friedrich-Löffler-Institut eingeschätzt, dass
dieses Gebiet ein höchstes Risikogebiet ist. Da ist das Veterinäramt auf deren
Seite. Es müssen hier Maßnahmen getroffen und gefordert werden, dass diese
Auflagen dann auch umgesetzt werden. Es wird versucht, immer einen Konsens zu
finden. Aber es gibt Dinge, an denen der Landkreis fest gebunden ist. Das
Veterinäramt hat sein Ermessen nach bestem Gewissen ausgeführt. Am Ende wird
anderswo entschieden, falls es andere Möglichkeiten gibt, dann soll dies so
sein, aber unsere Tierärzte sehen es im Moment nicht so.
Dr. Rauball möchte
wissen, wann das Gericht über den Bußgeldbescheid entscheidet.
Herr Mösenthin antwortet
mit nein. Er hat Widerspruch erhoben, das Verfahren läuft und es ist nicht
absehbar, wann eine Entscheidung kommt.
Herr Mösenthin meint, wenn der Landkreis nur so zu entscheidet,
wie er entscheidet, dann muss man sich die Frage stellen, ob die anderen
Landkreise in Deutschland das ganz anders sehen.
Die Beispiele, die er genannt hat, die befinden sich alle in der Nähe
oder mitten in einem Vogelschutzgebiet. Die LK haben im Interesse ihrer
Betriebe vor Ort, ihrer regionalen Produzenten vor Ort Wege gefunden. Es wird
nicht nur über einen Zeitraum bis zur Schlachtung Mitte Dezember geredet. Die
Landwirte konnten ihre Gänse zu Weihnachten schlachten und auch diese
Landkreise haben Vogelschutzgebiete und Deetz ist keine Besonderheit mit dem
Teich. Gänse sind traditionell auf Grünlandstandorten. Grünlandstandorte liegen
oft in der Nähe von Naturschutzgebieten oder Vogelschutzgebieten. Deetz ist
einfach nichts Besonderes.
Deshalb hat er gebeten zu prüfen, was in Deetz so anders ist. In Deetz
ist es gar nichts anders als an der Nordsee oder in MV oder in Thüringen. Das
ist auch Gegenstand des Einspruchs, indem er
meint, dass es ein Ermessenspielraum des Landkreises ist, aber warum nutzt der
LK seinen Ermessenspielraum stets gegen ihn aus. Stets gegen die
Geflügelhaltung in Deetz.
Dr. Rauball äußert,
dass der Landkreis sich an die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes halten
muss. Dazu ist es gut, dass das Landesverwaltungsamt (LVA) entscheidet.
Herr Mösenthin hat am 31. Juli
Widerspruch beim LK eingelegt. Maximal hat das LVA 3 Monate Zeit,
darüber zu entscheiden.
Dr. Rauball, dann
könnte Herr Mösenthin eine Untätigkeitsklage gegen den LK beim
Verwaltungsgericht einreichen.
Er versteht seine Haltung, aber weiß auch, welche Problematik bei der
Ordnungsverwaltung innerhalb eines solchen Gremiums ist. Als Ausschuss kann
dieser den Sachverhalt nur zur Kenntnis nehmen,
da die Ordnungsverwaltung nicht der Entscheidungshoheit dieses
Ausschusses oder des Kreistages unterliegt. Insofern ist der Ausschuss nur Begleiter.
Deswegen empfiehlt er Herrn Pahl, einen Auszug zu machen, was bisher passiert
ist, dies dem Ausschuss zur Kenntnis geben und dann kann nochmals darüber
nachgedacht werden, ob sich ein Besuch bei Herrn Mösenthin notwendig macht. Dr.
Rauball dankt Herrn Mösenthin für dessen Besuch beim Ausschuss.