Herr Pahl berichtet stellvertretend für Frau Dr. Rätzel.

Herr Pahl äußert, dass es vom Grundsatz her gegen die Freilandgeflügelhaltung keine Einwände gibt. Problematisch wird es, wenn, wie im letzten Jahr, die Geflügelpest auftritt. Es waren 13 Bundesländer davon betroffen. In diesem Fall schreibt die Geflügelpestverordnung bestimmte Verfahrensweisen vor, wie ein Geflügelhalter bestimmte Dinge in diesem Fall zu regeln hat. Es verpflichtet den Geflügelhalter, diese Maßnahmen im Falle der Geflügelpestverordnung anwenden zu können. Es gibt die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Es ist aber immer eine Einzelfallentscheidung, wie sind dort die örtlichen Gegebenheiten, ist eine Ausnahmegenehmigung in diesem Fall gegeben oder nicht. Die Fa. Mösenthin ist kein kleiner Geflügelhalter. Bei der Kontrolle zum Zeitraum November waren dort ca. 3.500 Gänse im Freien. Herr Mösenthin nutzt ein Maisfeld. Zum Zeitpunkt der Kontrolle mit unseren Tierärzten wurde festgestellt, dass das Maisfeld abgeerntet war. Es gibt bestimmte Möglichkeiten entsprechend der Festlegungen, die eine Aufstallung des Geflügels zwingend vorschreibt. Jeder Geflügelhalter muss seine Gänse dann irgendwo im Stall unterbringen oder andere Möglichkeiten für eine Unterbringung suchen und darf sie nicht ins Freie lassen. Dies ist für Herrn Mösenthin äußerst problematisch, Möglichkeiten zu schaffen. Von den Tierärzten wurde aber eingeschätzt, dass es möglich sei in Form eines Zeltes, die den Koteintrag bei dem Wildvogelflug verhindern. Das Eintragungsrisiko von Wildvögel ist dort stark gegeben, insbesondere, wenn die Gänsehaltung in Deetz weniger als 600 m entfernt ist von den EU-Vogelrastgebieten. Das ist das Hauptproblem. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Deetzer Teich, 500 m entfernt. Bei den Kontrollen vor Ort wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt über 300 Tiere beobachtet wurden, die dieses Gelände überflogen haben und diesen Virus verbreiten könnten. Verschiedentliche Fälle gab es, wo die Eintragung in den Nutzbestand übertragen wurde. Dies wären horrende wirtschaftliche Schäden gewesen. Vom Friedrich-Löffler-Institut wurden derzeit laufend Risikoanalysen zugesandt, woraus absolut hervorging, dass gerade dieser Bereich in einem absolut höchsten Risikogebiet liegt. Aus diesem Grund wurde der Ausnahmeantrag für diesen Geflügelhalter abgelehnt.

Herr Mösenthin ist damit nicht einverstanden. Es wird sicherlich einer rechtlichen Klärung am Ende bedürfen, weil vom Veterinäramt in Bezug auf das Risiko nicht die Möglichkeit gesehen wird, dort im Falle der Geflügelpestverordnung die Aufstallungspflicht in irgendeiner Weise aufzuweichen. Es gibt andere Beispiele und vielleicht auch in anderen Ländern andere Handlungsweisen, aber es ist immer der Einzelfall entscheidend.

Jahrelang wird seitens des Veterinäramtes darauf verwiesen, Möglichkeiten für eine Aufstallung zu schaffen. Jetzt trat der Fall ein. Der Tierhalter ist verantwortlich, in solch einem Fall entsprechende Vorsorge zu treffen und zu handeln. Herrn Mösenthin wurden Hinweise gegeben, um diesen Fall in geeigneter Weise abzustellen bzw. entsprechend der Verordnung handeln zu können. Der Landkreis bleibt bei dem Standpunkt, bis es eine gerichtliche Entscheidung gibt. Dies bleibt abzuwarten. Es ist ein laufendes Verfahren.

Dr. Rauball hat Fragen an Herrn Pahl.

1.  Sie haben von einer GbR. gesprochen, ist das richtig? 

Herr Pahl, ja.

2. Wer ist der Vertreter der GbR?

Herr Pahl: Die Vertreter der GbR sind Herr Mathias Mösenthin und Dr. Joachim Mösenthin.

3.  Welcher Tenor bestand für den Landkreis, diesen Bescheid zu erlassen?

Herr Pahl: Das was er vorgetragen habe, ist die derzeitige Situation.

4. Was wurde der GbR aufgegeben?

Herr Pahl:  Möglichkeiten zu schaffen mit verschiedenen Varianten Zeltaufstellung usw. die Aufstallungspflicht dort entsprechend umsetzen zu können.

5. Hat die GbR gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt?

Herr Pahl:  Widerspruch gegen diese Ablehnung der Aufstallungsgenehmigung.

6. Von wann ist der Bescheid?

Herr Pahl: Im Dezember wurde der Bescheid erlassen.

7. Ist es richtig, dass vor wenigen Tagen 2 Schwäne gefunden wurden, die von der Geflügelpest betroffen sind?

Herr Pahl: Im Mansfelder Land wurde vom Institut festgestellt, dass 3 Schwäne betroffen sind. Er hofft, dass es nur noch ein Restbestand war. Das Virus handelt schneller, von Mai – August braucht das Virus nicht, um einen Schwan zu töten. Die Gefahr ist, wenn ein Virus festgestellt wird, dann sind die Bürger sensibilisiert für dieses Thema. Dann kommen pro Tag 20 – 30 Meldungen über Wildvögelmeldungen zusammen und das erhöht die Chance aus diesen verendeten Vögeln selbst dort wieder das Virus zu diagnostizieren. Dies bedeutet für den Landkreis, dass das Veterinäramt entsprechend der Geflügelpestverordnung gezwungen ist, Sperrbezirke im 1 km Radius und Beobachtungsgebiet (mind. 3 km Radius) einzurichten Dies hat für die in diesem Gebiet befindlichen Geflügel haltenden Betriebe erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen (siehe Wimex – z.B. Exportverbote).

8. Wurde aufgrund der Funde im Mansfelder Land die sofortige Vollziehung angeordnet?

Herr Pahl: Nein.

9. Wer entscheidet über diesen Widerspruch.

Herr Pahl: Das Landesverwaltungsamt ist zuständig.

 

Herr Lehmann: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Freilandhaltung Ende 2016 verboten, was hat Herr Mösenthin mit seinen 3.500 Gänsen nach dem Verbot gemacht? Das war kurz vor Weihnachten.

Herr Pahl: Die Problematik ist, dass die Gänsehaltung ein Saisongeschäft ist. Herr Mösenthin hat Möglichkeiten geschaffen, indem ein Zelt aufgestellt wurde. Dies reicht nicht für 3.500 Gänse. Es war ein Versuch. Es reichte nicht aus, das umzusetzen, was es ausschließen würde,  damit eine Infizierung nicht stattfinden konnte.

Herr Lehmann: Eine Auflage hat Herr Mösenthin erhalten. Er hat eine Umsetzung versucht, was bei dieser Menge an Tieren nicht zu realisieren ist. Parallel wurde geschlachtet, aber letztendlich waren noch Gänse in Freilandhaltung.

Herr Pahl: Man hätte die Möglichkeit nutzen können einen Stall anzumieten, aber dies war nicht geschehen. Es wurde jedoch versucht, den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Einmal unter Beachtung der Geflügelpestverordnung, auf der anderen Seite unter Berücksichtigung für den Geflügelhalter. Letztendlich hindert das den Geflügelhalter nicht daran, diese Verordnung umzusetzen. Es kann nicht sein, dass es uns jedes Jahr wieder ereilt. Unter dem Motto, es reicht nicht aus die Aufstallungsverordnung einzuhalten, aber die Geflügelpest steht schon wieder vor der Tür.

Herr Lehmann, d.h. es ist das Ziel, dass Herr Mösenthin Voraussetzungen schafft, im Falle dessen, das mal wieder dieser Fall eintritt. Ob die Nähe der Teiche und Vogelschutzgebiet, dass Herr Mösenthin zum Wohl der Tiere und zum Schutz gegen die Vogelgrippe. Das ist unser Ziel. Dort die Möglichkeiten so herzurichten, dass die Umsetzung oder Einhaltung gewährleistet sind.

Dr. Rauball fragt, ob dieses Ziel von Herrn Mösenthin geteilt wird?

Herr Pahl, das ist das Problem, dass Herr Mösenthin nach unserem jetzigen Kenntnisstand nicht aktiv war.

Herr Wallwitz möchte von Herrn Pahl erläutert haben, was eine Freilandhaltung ist, weil wir beziehen alles jetzt auf die Vogelgrippe. Wie entscheidet das Veterinäramt ohne Pest mit ihm zu verfahren. Wie stellen sie sich eine Freilandhaltung für Geflügel von Gänsen in Deetz vor? Eine Überdachung muss auf dem Feld gewährleistet sein.

Herr Pahl, die Freilandhaltung kann genauso passieren. Das Problem entsteht erst mit Eintritt dieses Falls, wo der Tierhalter verpflichtet ist, wie jeder kleiner Tierhalter, Möglichkeiten schaffen, diese Maßnahmen umzusetzen. Gegen Freilandhaltung ist nichts einzuwenden.

Herr de Vries, dann muss Herr Mösenthin also einen Stall vorhalten?

Herr Pahl antwortet, dass ein Zelt reicht.

Herr Lehmann fragt, bei einer Ermessensentscheidung der Verwaltung ist zu prüfen, wo könnte eine Gefahr für die Allgemeinheit entstehen und wo nicht. Wenn ich sie richtig verstanden habe, sehen Sie eine Gefahr für die große Nähe (500 m) zu den Deetzer Teichen, eine erhöhte Gefahr an diesem Standort, d.h., wenn die Fläche von Herrn Mösenthin im 10 km Abstand und es kein Vogelschutzgebiet wäre, könnte diese Entscheidung vielleicht anders ausfallen.

Herr Pahl antwortet, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist.

Herr Lehmann meint, dass die Ermessensentscheidung ausgewogen und so entschieden wurde. Herr Mösenthin hat den Widerspruch eingelegt und letztendlich wird sich das Landesverwaltungsamt Halle jetzt auseinandersetzen müssen. Haben sie von Ihrem Ermessen ordentlich Gebrauch gemacht oder nicht?

Herr Lehmann versteht nicht, dass er keine Kritik gehört hat über die Haltungsbedingungen innerhalt des Maisfeldes. Wenn dort aber ein Mastgebiet für Wildgänse ist und sie haben eine große Fläche Feld, dann hat eine Wildgans kein Problem auf dieser Fläche, wo die anderen Gänse sind, zu landen. In dem Garten von Herrn Lehmann - 20 m hinter dem Haus - landen die Stockenten. Er findet es sehr naiv, wenn gesagt wird, dass da keine Wildvögel landen.

Herr Pahl, gerade Stockenten wurden Säckeweise eingesammelt.

Herr Roi hat eine kurze Vorbemerkung im Rahmen dieser Diskussion zu den eingerichteten Schutzzonen. Er gibt zu Protokoll, dass die Bürger nicht verstehen konnten und einige Unternehmer auch nicht verstehen, bspw. das Großunternehmen Wimex, dass erst im Tierpark getötet wurde. Irgendwann wurde der Tierpark wiedereröffnet, jedoch blieb die Verbotszone bestehen, was dazu führte, dass der Export von Produkten in bestimmte Regionen nicht möglich war, was dann zu wirtschaftlichen Einbußen für das Unternehmen führte. Daraus ergibt sich auch die Frage, ob der Landkreis oder ob es irgendwelche Daten dazu gibt, welcher wirtschaftliche Schaden dort und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld entstanden sind in Richtung der Verbotszone. Vielleicht kann erklärt werden, warum dann der Tierpark wieder zugänglich war, obwohl dort auch Vögel gefunden wurden. Andere Betriebe wiederum diese Restriktion hatten.

Her Dr. Rauball das Thema Tierpark sollte nicht so thematisiert werden.

Herr Roi. bittet, dass diese Frage im nächsten Tagesordnungspunkt erläutert wird.

Herr Dr. Schenk kommt nochmal auf die Frage von Herrn Lehmann zurück. In dem Vortrag ging es nur um die Vogelgrippe, aber Herr Mösenthin hat ja auch Probleme, dass ihm immer wieder vorgeworfen wird, er halte die Tiere nicht artgerecht und gesetzeskonform, das schwebt immer noch mit.

Deshalb auch die Rückfrage wegen der Fütterungsbedingungen. Man muss es schon komplex sehen, wenn der Betrieb erhalten bleiben soll. Wenn er weiterhin zertifiziertes Freilandgeflügel verkaufen soll, dann muss die Gesamtsituation betrachtet und dafür Sorge getragen werden, dass er die Haltung weiterbetreiben kann. Also nicht nur auf die Vogelgrippe beschränken.

Herr Dr. Rauball fragt, ob das das Thema des Bescheides gewesen sei, über das Herr Pahl berichtet hat?

Herr Dr. Schenk antwortet, dass es noch andere Bescheide gibt.

Herr Pahl hat sich nur auf den einen bezogen. Die einzelnen Kontrollberichte bis ins Detail sind Herrn Pahl nicht bekannt. Die Tierärzte hatten noch Feststellungen.  Die kontrollierende Tierärztin müsste dies vortragen.

Dr. Rauball teilt mit, er leite, er leite heute nur diesen Ausschuss. Der nächste Ausschuss wird von Herrn Mölle geleitet. Dies wurde in der Fraktion besprochen. Die Bestätigung durch den Kreistag steht noch aus.

Herr Mölle äußert, dass die Deponie in Zerbst ist noch nicht besucht wurden ist.

Herr Dr. Rauball geht davon aus, dass der Ausschuss gern den Besuch auf die TOP setzen möchte und bittet Herrn Mölle nach dessen Bestätigung im Kreistag, den Tagesordnungspunkt und die Besichtigung dieses Unternehmens aufzunehmen für den Landwirtschafts- und Umweltausschuss am 12.10.17.

Es werde geprüft, die nächste Ausschusssitzung am 12. Oktober bereits um 17.00 Uhr beginnen zu lassen.

Herr Mölle schlägt vor, dass das Veterinäramt diese Bescheide allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung stellt. Es gibt ja mehrere Bescheide. Aufgrund dessen kann dann entschieden werden, ob dies ausreichend ist bzw. der Ausschuss sich den Geflügelhof Vorort anschaut. Wenn die Ausschussmitglieder den Sachstand, die Inhalte, wie viel Bescheide sind herausgegangen kennen, wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Dies sollte ganz zügig passieren.

Herr Pahl wird von der betreuenden Tierärztin aus den Kontrollberichten eine Liste zusammenstellen, wo die Schwerpunkte liegen.

Herr Lehmann hat noch eine Frage an Herrn Roi. In der letzten Sitzung am 04.05.17 wurde darüber gesprochen, weswegen die Periode der Ausschussfrist so lang ist. Der Zeitraum erklärt sich daraus, dass zweimal biologische Untersuchungen gemacht worden sind und erst dann kann nach einem bestimmten Zeitpunkt und dann erst aufgehoben werden.

 

Herr Mösenthin bedankt sich für die Teilnahme am öffentlichen Teil. Bittet um Redezeit zur Vorstellung aus seiner Sicht. Herr Dr. Rauball erteilt ihm nach Zustimmung durch den Ausschuss das Wort.

„Ich bin ein Gänsehalter, der sich in keiner Weise von anderen Gänsehaltern in Deutschland unterscheidet. Er ist vom LVA zertifiziert als Erzeuger von Gänsen aus bäuerlicher Freilandhaltung, da gibt es bestimmte Parameter, man muss Auslauffläche bereithalten usw. Aufgrund des Zertifikates hat er in die Freilandhaltung investiert.

Die Gänsehaltung ist in Deutschland oft zu finden auf Grünlandstandorten, an Teichen oder an Seen, es ist traditionell historisch so gewachsen und sie finden auch Grünlandgänsehaltung an Nord- und Ostsee. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die Gänsehalter, die in der Nähe von Vogelschutzgebieten oder in Vogelschutzgebieten liegen, die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zu verwehren. Das ist nicht richtig, was Herr Pahl gesagt.

Das Gesetz unterscheidet nicht von Haltern in Vogelschutzgebieten, zwischen angrenzenden Haltern oder von Haltern, die 10 km entfernt sind. Es wurde vorhin erzählt, dass die Gänse infiziert waren – meine Gänse waren nicht infiziert – Ergebnis dessen, das ich der Aufstallungspflicht letztes Jahr nicht nachkommen konnte ist, dass wir einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5.000 Euro vorliegen haben. Die Geflügelpestverordnung sieht für bestimmte Geflügelhaltungsmaßnahmen Ausnahmegenehmigungen vor. Allein schon deswegen, weil Geflügelhaltung oft auf großflächigen Grünlandflächen zuhause sind und diesen Gänsehaltern keine Gebäude zur Verfügung stehen. Das ist traditionell so. Und dafür sieht die Geflügelpestverordnung diese Ausnahmegenehmigung vor unter Auflagen, und die Auflagen heißen, dass die Futterstellen gegen den Kontakt von Wildvögeln und Nutzgeflügel geschützt werden müssen. Es gibt Gänsehalter in Deutschland, die genauso wie ich, auf Grünland oder Maisfeld Gänse haben, die eine Ausnahmegenehmigung beantragen und diese auch bekommen haben. Ich habe Kontakt zu Berufskollegen in Niedersachsen genau dort, wo auch die Vogelpest ausgebrochen war, selbst dort hat der Landkreis einen Weg gefunden, im Interesse des Geflügelhalters den Gänsehalter zu helfen und die letzten 3 – 4 Wochen bis zur Schlachtung im Dezember eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Möglichkeiten gibt es. Seit November letzten Jahres bis ungefähr Ende März gab es in Deutschland die Geflügelpest. Daraufhin wurde in den Betrieben, wo die Geflügelpest festgestellt wurde, gab es daraufhin Tötungsanordnungen. Die Zahlen liegen mir vom Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft. In 99,5 % der Tötungszahlen. Die Tiere, die getötet wurden, stammen zu 99,5 % aus Stallhaltungen d.h. das Virus ist in die Ställe hineingekommen, obwohl diese Ställe hermetisch abgeriegelt gegen die Außenwelt waren. Es ist bis heute nicht nachgewiesen, ob dieses Virus über Frischluft hineingekommen ist, ob dieses Virus über Einstreu hineingekommen ist, über Futter oder vielleicht oder durch eingeflogene Wildvögel, um das auch mal zu relativieren und um auch mal zu sagen, lasst doch die Kirche im Dorf.

Wo sind denn wirklich die Geflügelpestfälle aufgetreten wie gesagt, zu 99,5% Stallhaltung? Der Gesetzgeber gibt die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung und der Landkreis hätte auch die Möglichkeit, mir die Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Wenn der Landkreis dies nicht tut, dann ist das aus meinen Augen eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu allen anderen Gänsehaltern Der Landkreis fordert mich auf, meine Gänse auf Verdacht in Stallpflicht vorzuhalten Es ist wirtschaftlich einfach nicht machbar, und wenn der LK dies weiterhin fordert und diese Herangehensweise Schule macht in Deutschland, dann ist die Gänsehaltung in Deutschland tot. Wir haben in Deutschland nur noch einen Selbstversorgungsgrad von 10%. mit Gänsen. 90% kommt aus Polen, Ungarn und Frankreich. Dort sind tierschutzwidrige Haltungsbedingungen. Dort werden die Gänse am lebendigen Leibe gerupft, dort gibt es Stopfleberproduktion. Wenn auch noch die letzten Gänsehalter in Deutschland, zu denen ich gehöre, kaputt gemacht werden, dann gehen die Gänse ins Ausland. Sie werden dort produziert und kommen wieder als Billigfleisch nach Deutschland zurück und werden uns zu Weihachten angeboten, das ist die Konsequenz. Und deswegen danke ich Ihnen, dass ich dazu etwas sagen konnte. Zu dem Vorschlag, dass Sie zu mir nach Deetz kommen. Ich bin offen für Gespräche, aber ich denke wir müssen uns gar nicht in Deetz treffen, aus meiner Sicht ist die gesetzliche Lage glasklar, weil sie so glasklar ist, haben andere Gänsehalter Ausnahmegenehmigungen bekommen. Zusammen mit meinem Rechtsanwalt sind wir in Widerspruch gegangen. Wir sind der Meinung, dass mir diese Ausnahmegenehmigung zusteht.“

 

Dr. Rauball fragt Herrn Mösenthin, ob es Geflügelhalter im Landkreis Anhalt-Bitterfeld oder in Sachsen-Anhalt gibt, die anders behandelt wurden als er?

Herr Mösenthin kennt im Landkreis keine Gänsehalter, wie er, die auf Grünland Gänse laufen lassen.

Er hat das nicht provoziert, was letztes Jahr passiert ist. Er ist mit dem Landkreis seit 3 Jahren im Gespräch. Es hat auch ein Gespräch mit dem Landrat Schulze gegeben. Herr Mösenthin hat Beispiele angebracht aus anderen Bundesländern. Der Landrat hatte ihn aufgefordert und fand das gut. Er hat recherchiert und Beispiele gebracht aus Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Schleswig-Holstein, alle vergleichbare Gänsehalter mit gleichen Voraussetzungen, gleicher Größenordnung. Bis heute hat man meine Vorschläge ignoriert. Es gab Landwirte, die mir auch Kopien ihrer Ausnahmegenehmigungen zugesandt haben. Herr Mösenthin hat immer das Gespräch gesucht, besonders in ruhigen Zeiten, ist aber immer auf Granit gestoßen.

Herr Mösenthin meint, dass das Gesetz die Möglichkeit bietet, aber der LK ABI sein Ermessensspielraum negativ gegen ihn ausübt.

Herr Pahl erläutert nochmal allgemein dazu, dass es in unserem Zuständigkeitsbereich keinen Gänsehalter wie der Herr Mösenthin gibt. Es kann also keine andere Behandlung stattfinden. Die Hinweise und Zuarbeiten von Herrn Mösenthin liegen dem Landkreis vor. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten hat es sich das Veterinäramt nicht einfach gemacht. Das Gesetz eröffnet doch schon Möglichkeiten im Rahmen des Ermessen zu prüfen, wie ist das Risiko in diesem Gebiet. Hier wird auch vom Friedrich-Löffler-Institut eingeschätzt, dass dieses Gebiet ein höchstes Risikogebiet ist. Da ist das Veterinäramt auf deren Seite. Es müssen hier Maßnahmen getroffen und gefordert werden, dass diese Auflagen dann auch umgesetzt werden. Es wird versucht, immer einen Konsens zu finden. Aber es gibt Dinge, an denen der Landkreis fest gebunden ist. Das Veterinäramt hat sein Ermessen nach bestem Gewissen ausgeführt. Am Ende wird anderswo entschieden, falls es andere Möglichkeiten gibt, dann soll dies so sein, aber unsere Tierärzte sehen es im Moment nicht so.

Dr. Rauball möchte wissen, wann das Gericht über den Bußgeldbescheid entscheidet.

Herr Mösenthin antwortet mit nein. Er hat Widerspruch erhoben, das Verfahren läuft und es ist nicht absehbar, wann eine Entscheidung kommt.

Herr Mösenthin meint, wenn der Landkreis nur so zu entscheidet, wie er entscheidet, dann muss man sich die Frage stellen, ob die anderen Landkreise in Deutschland das ganz anders sehen.

Die Beispiele, die er genannt hat, die befinden sich alle in der Nähe oder mitten in einem Vogelschutzgebiet. Die LK haben im Interesse ihrer Betriebe vor Ort, ihrer regionalen Produzenten vor Ort Wege gefunden. Es wird nicht nur über einen Zeitraum bis zur Schlachtung Mitte Dezember geredet. Die Landwirte konnten ihre Gänse zu Weihnachten schlachten und auch diese Landkreise haben Vogelschutzgebiete und Deetz ist keine Besonderheit mit dem Teich. Gänse sind traditionell auf Grünlandstandorten. Grünlandstandorte liegen oft in der Nähe von Naturschutzgebieten oder Vogelschutzgebieten. Deetz ist einfach nichts Besonderes.

Deshalb hat er gebeten zu prüfen, was in Deetz so anders ist. In Deetz ist es gar nichts anders als an der Nordsee oder in MV oder in Thüringen. Das ist auch Gegenstand des Einspruchs, indem er meint, dass es ein Ermessenspielraum des Landkreises ist, aber warum nutzt der LK seinen Ermessenspielraum stets gegen ihn aus. Stets gegen die Geflügelhaltung in Deetz.

Dr. Rauball äußert, dass der Landkreis sich an die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes halten muss. Dazu ist es gut, dass das Landesverwaltungsamt (LVA) entscheidet.

Herr Mösenthin hat am 31. Juli  Widerspruch beim LK eingelegt. Maximal hat das LVA 3 Monate Zeit, darüber zu entscheiden.

Dr. Rauball, dann könnte Herr Mösenthin eine Untätigkeitsklage gegen den LK beim Verwaltungsgericht einreichen.

Er versteht seine Haltung, aber weiß auch, welche Problematik bei der Ordnungsverwaltung innerhalb eines solchen Gremiums ist. Als Ausschuss kann dieser den Sachverhalt nur zur Kenntnis nehmen,  da die Ordnungsverwaltung nicht der Entscheidungshoheit dieses Ausschusses oder des Kreistages unterliegt. Insofern ist der Ausschuss nur Begleiter. Deswegen empfiehlt er Herrn Pahl, einen Auszug zu machen, was bisher passiert ist, dies dem Ausschuss zur Kenntnis geben und dann kann nochmals darüber nachgedacht werden, ob sich ein Besuch bei Herrn Mösenthin notwendig macht. Dr. Rauball dankt Herrn Mösenthin für dessen Besuch beim Ausschuss.