Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Kutz wies bereits im Sozial- und Gesundheitsausschuss darauf hin, dass im Punkt 11.1 der Richtlinie folgendes geändert werden sollte. Es müsste hier heißen: „Auf die Mitteilungspflichten gemäß Pkt. 9 wird verwiesen.“

 

Herr Dittmann bezog sich auf Seite 3, Punkt 5, Ziffer 2. Er fragte, was sich hinter dem Begriff „angemessene Eigenbeteiligung“ verbirgt. Wie wurde dazu im Sozial- und Gesundheitsausschuss diskutiert?

 

Frau Dr. Engst erklärte, es wurde nicht angesprochen, dass es als Problem gesehen wird. Sie fragte, ob noch einmal eine Erklärung vorbereitet werden soll, wie das Ganze zu werten ist.

 

Herr Schulze wies darauf hin, dass alles, was im Kreis- und Finanzausschuss geklärt werden kann, nicht nochmal extra besprochen werden muss.

 

Herr Mormann plädierte dafür, dass es bei den Beratungen dabei bleibt, denn, dass im zuständigen Fachausschuss nicht darüber gesprochen wurde ist kein Indiz. Das ist bei der Kulturförderrichtlinie nicht anders. Dazu gab es bei den Fachleuten keine Diskussion und es ist nunmehr die Frage, wohin das Ganze führt. Wenn Einigkeit im Kreis- und Finanzausschuss besteht, sollte diese auch im Kreistag erhalten sein.

 

Herr Schulze gab zu bedenken, ob die Fraktionsspitzen für alle ihre Mitglieder sprechen. Man muss sich im Kreis- und Finanzausschuss einig sein, dass man dies dann entsprechend im Kreistag durchzieht.

 

Herr Fanneß bat um Korrektur der Satzstellung bei Punkt 5, Ziffer 2 (Änderung in: …sichergestellt ist und dies bei Antragstellung dargelegt wird.)

 

Die Vorlage 0532/2017 wurde einstimmig mit 10 Ja- Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.