Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Dr. Engst erläuterte, dass gemäß Familienförderungsgesetz jährlich im Kreistag eine Beschlussfassung durchgeführt werden muss, inwieweit die soziale Unterstützung für Familien/Bürger des Landkreises aufrechterhalten wird und welcher Bedarf vorhanden ist. Es wurde mit der Sozialplanung begonnen, die nicht abschließend ist, sondern sich jährlich verändert. Es sind alle Informationen aus den zuständigen Fachämtern eingeflossen.

 

Herr Dittmann bezog sich auf Seite 9, Abs. 2. Hier wird auf die 6. Regionale Bevölkerungsprognose verwiesen. Darauf baut sich alles andere auf. Haben wir hier irgendwo noch eine Tücke drin, wo ein Auseinanderdriften der realen Bevölkerungszahlen mit dem, was die Bevölkerungsquote abbildet, zu einem Problem wird, oder ist die Dringlichkeit zur Beschlussfassung dieses Papieres nicht so massiv, dass man statt auf die regionale Bevölkerungsprognose auf die Daten der Einwohnermeldeämter abstellen könnte?

 

Frau Dr. Engst erklärte, dass es schwierig sei, wenn man Zahlen von den regionalen Meldeämtern verwendet. Das Land vergleicht, was man einreicht, mit seinen eigenen Zahlen. Hier hat man offizielle statistische Zahlen. Als Ergänzung könnte man hier noch mal eine Abfrage an die Meldeämter machen, um die echten Zahlen mit den statistischen Zahlen zu vergleichen. Die Ergänzung wird dann dem Sozialplan beigefügt, um den Vergleich darzustellen.

 

Herr Dittmann erklärte, dass in Karlsruhe genau das von der Regierungsseite verneint wurde. Seine Gemeinde hatte erklärt, die Planungsverantwortung und die Zuständigkeit des Landkreises findet schon deswegen viele Grenzen, weil die Landkreise auf die Daten des statistischen Landesamtes zurückgreift. Wenn die Daten der Krippenkinder beim Landkreis ankommen, sind sie im Schnitt schon fast 2 Jahre alt. Demzufolge erhält der Landkreis Kenntnis von einem Kind, für das er einen Krippenplatz braucht, das schon fast 1 ½ Jahre in der Einrichtung ist. Er versteht die Argumentation, dass sie sagen, das Land zweifelt im Zweifelsfall unseren Sozialplan an, wenn wir nicht auf die gleiche statistische Datengrundlage abstellen.

 

Frau Dr. Engst wird versuchen, einen Vergleich zwischen den Zahlen darzustellen. Bei der Schulentwicklung lässt das Land nicht mit sich reden, wenn eigene Daten eingepflegt werden.

 

Herr Sonnenberger gab an, dass man nachvollziehen kann, dass die Zahl vielleicht nicht zählt. Darauf wird sich bezogen. Je kleiner die Zahl, desto weiter sind die Zahlen auseinander. Es wäre unschädlich, auf die Differenz ausdrücklich hinzuweisen.

 

Herr Schulze erklärte, die Frage ist, ob es anerkannt und akzeptiert wird. Es ist eine Differenz vorhanden, schon allein aus der realen Entwicklung der Geburtenzahlen.

 

Frau Hinze stellte fest, dass die Sozialplanung eher eine Berichterstattung als eine Planung ist. Es erschließt sich ihr nicht, wieviel Geld für die Beratungsstellen für Familien eingeplant ist.

 

Frau Dr. Engst erklärte, dass über die Höhe des Geldes das Land entscheidet. Das ist der Anfang einer Sozialplanung und soll zukünftig weiterentwickelt werden. Eine Teilplanung ist im Bereich Jugend enthalten. Diese Planungen werden im Jugendhilfeausschuss durchgeführt. Diese sind Bestandteil dieser Sozialplanung, die hier nicht noch einmal separat beigefügt wurde.

 

Frau Hinze fragte nach, wo der Teilplan für Familien im Ratsinformationssystem einsehbar ist und bat hierzu die Verwaltung um Überprüfung.

 

Frau Dr. Engst verwies auf 2 Änderungen und bat um Austausch der Blätter im Sozialplan. Im Sozial- und Gesundheitsausschuss wurde der Vorlage einstimmig zugestimmt.

 

Herr Sonnenberger verwies auf Seite 69. Dort handelt es sich um die Karte der Polizei, hier wurden Zörbig und Sandersdorf vertauscht. Er bat um Korrektur.

 

Die Vorlage 0560/2017 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.