Herr Lingk informierte zum Stand 10.08.2017 wie folgt:

- Überschuss im Ergebnisplan von gegenwärtig 2.103.100 €

- Finanzierung der Verwaltungstätigkeit Ø Überschluss von 2.587.900 €

- Finanzierung der Investitionstätigkeit Ø Unterdeckung i.H.v. 1.461.500 €

- Finanzierung aus der Finanzierungstätigkeit Ø 7.894.900 €

- Finanzierungsdefizit i.H.v. 6.768.500 € entspricht der Erhöhung der Kassenkredite um den

  selbigen Betrag

- Mittelanmeldung der Ämter sind eingearbeitet, Planabstimmung zur Konsolidierung der

  Ansätze wurden mit den jeweiligen Ämtern geführt

Ertrags und Aufwandslage:

Ø Verminderung der ordentlichen Erträge um insgesamt 21.380.000 € à Ursache: Erhöhung der

    Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen um 5.888.900 €à Ursache ist die

    Erhöhung der Kreisumlage

Ø Rückgang bei öffentlichen Leistungsentgelten von 9.066.300 € und privatrechtlichen

    Leistungsentgelten i.H.v. 17.965.800 €

Ø buchungsmäßige Umgliederung der bisher nachgewiesenen Kreditverbindlichkeiten aus dem

    Gebietsänderungsvertrag zum 01.07.2007

- Orientierungsdaten für FAG-Zuweisungen liegen noch nicht vor

- Kreisumlage à bleibt bei 46,623 %

- Steuermesskraftzahl sind noch nicht eingearbeitet

Personalkosten:

Ø Steigerung von 4.273.700 € zu verzeichnen, Ursache dafür sind neu veranschlagte

    Personalkosten KKM und vorsorglich veranschlagte Personalkosten IKW

 

Herr Dittmann fragte, wieso das IKW im jetzigen Haushalt über den Jahresabschluss erfasst ist. Es ist kein Personalnachwuchs zu erwarten, wenn es aufgelöst ist. Eigentlich müsste eine Absenkung zu erwarten sein.

Herr Lingk erklärte, dass sich hierzu der Kreistag noch positionieren muss. Es muss jedoch in der Haushaltsplanung berücksichtigt sein. Das Personal ist wieder in unserem Stellenplan erfasst. Was früher als Zuschuss zählte, ist jetzt gesondert dargestellt als Personalkosten. Der gesamte Zuschussbedarf darf nicht höher sein, als er 2017 war.

Herr Dittmann fragte, ob bei dem Zuschuss für das IKW die im Stellenplan ausgewiesene Erhöhung reduziert ist, sonst wäre es eine Doppelveranschlagung.

Herr Lingk erklärte, dass es keine Doppelveranschlagung ist. Was früher ein Zuschussbedarf war, ist jetzt unterteilt in ehemaligen Zuschussbedarf minus die im Zuschussbedarf enthaltenen Personalkosten. Sie sind definitiv nur einfach enthalten und nicht doppelt erfasst.

 

Weiterhin informierte Herr Lingk über Folgendes:

Ø Investiver Finanzplan à Defizit i.H.v. 1.461.500 € vorhanden, Ziel: Reduzierung auf

    787.500 €

Ø Geplante Investitionsmaßnahmen (Hochbau, Tiefbau, Erwerb bewegliche Vermögens-

    gegenstände, Software und Lizenzen, sonstige Maßnahmen (Liegenschaften))

 

Herr Böhm war der Auffassung, dass sich bei den Tiefbaumaßnahmen noch Veränderungen ergeben werden, entsprechend der Dringlichkeit.

Herr Lingk erklärte, dass dann geprüft werden muss, welche Möglichkeiten vorhanden sind, diesen Auftrag umzusetzen. Es gibt das Förderprogramm, welches mit Kreistagsbeschluss festgezurrt ist, in Abstimmung mit dem Ministerium. Man sollte nicht auf Maßnahmen verzichten, die gefördert werden. Sollten die beantragten Maßnahmen aus den Ausschüssen finanzierbar sein, werden diese auch entsprechend beachtet. Die Straßen in Wulfen sind ihm durchaus bekannt und werden bereits geprüft. Gegenwärtig ist die Sanierung im investiven Haushalt noch nicht eingestellt, jedoch ist der Umstand bekannt und es wird im Ergebnis ein Vorschlag eingebracht.

Herr Dittmann wies darauf hin, dass in den Haushaltsberatungen ausreichend darüber diskutiert werden kann.