Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Der Kreistag beschließt den Sozialplan des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit Stand 30.06.2017.


Herr Wolpert fragte, ob es hierzu den Änderungsantrag der AfD gibt oder doch lieber als neuen Antrag in der nächsten Sitzung.

Herr Roi gab an, dass der Antrag aufrechterhalten wird, da man der Auffassung ist, dass hier nichts rechtswidrig ist. Gleichzeitig bezog er sich auf die im Teilplan 8 aufgeführten Beschlüsse sowie den Verweis auf die Homepage des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, wo die Armutsberichte einzusehen sind. Gibt es nur den Armutsbericht aus dem Jahr 2010 oder gab es nochmal eine aktualisierte Variante?

Herr Schulze erklärte, dass es hier keinen aktuelleren Armutsbericht gibt.

Herr Roi verwies auf Seite 72, Anlage 4 – Beschlüsse des Kreistages à Auftrag zur Erarbeitung eines Armutsberichtes aller zwei Jahre mit Einbezug der Liga der freien Wohlfahrtsverbände.

Nach seiner Auffassung müsste aller 2 Jahre ein Armutsbericht erarbeitet worden sein. Er stellte fest, dass dieser Beschluss nicht umgesetzt wurde.

Herr Wolkenhaar fragte nach dem Aufwand für die Verwaltung, wenn man diesen Sozialplan jährlich erarbeiten würde und was der Mehrwert ist.

Herr Schulze konnte es derzeitig nicht beziffern.

Herr Wolpert erklärte, dass der Sozialplan nicht der Antragsgegenstand ist, sondern der Armutsbericht, welcher Teil des Sozialplanes ist, der jährlich gestaltet werden soll.

Frau Zoschke teilte mit, dass man vor ca. 2 Jahren begann, mit Mitgliedern des Kreistages und Mitarbeitern der Landkreisverwaltung an diesem Sozialplan zu arbeiten. Grundlage ist das Familienfördergesetz des Landes. Dieses zwingt alle Landkreise, wenn sie finanzielle Mittel haben wollen, einen Sozialplan vorzulegen. Es wurde im vergangenen Haushaltsjahr solch ein Papier beschlossen, dadurch wurde allerdings auf Landesebene eine Menge Kritik hervorgerufen. Sie befürchtete, dass auch das jetzt beschlossene Papier nicht alle Kriterien erfüllen wird, die das Land an den Landkreis setzt. Neben diejenigen, die hauptamtlich etwas mit Kommunalpolitik zu tun haben, waren auch eine ganze Menge von Menschen einbezogen, die in den freien Wohlfahrtsverbänden und sozialtätigen Vereinen arbeiten. Auch die haben an diesem Papier intensiv gearbeitet. Frau Zoschke sprach all den Beteiligten ein großes Lob aus. Es liegt nunmehr eine aktuelle und konkrete Ist-Zustand-Analyse vor und der Versuch, den Landkreis Anhalt-Bitterfeld in 3 Sozialräume aufzuteilen. Dies ist gelungen. Allerdings bedeutet Planung mehr als die Erfassung des Ist-Zustandes. Sie kritisierte nicht die Feststellung des Ist-Zustandes, sondern der Kreistag hat nun die Aufgabe, hier eine Planung vorzunehmen. Der nächste Schritt nach der Beschlussfassung wäre, dass diese Sozialraumplanung in alle Ausschüsse geht. Sozialraum hat nicht nur damit etwas zu tun, dass wir Sozialhilfeempfänger oder Arbeitslose haben, sondern wie man politisch beeinflussen kann, dass sich Bedingungen verändern. Wenn man das Geld für die Beratungsstellen im nächsten Jahr haben wolle, muss man sich anstrengen, um die Anforderungen, die das Land an Sozialraumplanung setzt, auch mit Inhalt gegenüberzuspielen. Weiterhin müssen nicht nur die Preisebene mit einbezogen werden, sondern es müssen auch die kreisangehörigen Kommunen beteiligt werden. Frau Zoschke plädierte für die Bearbeitung in allen Ausschüssen und darüber hinaus auch die kreisangehörigen Gemeinden in die Diskussion einzubeziehen.

Der Armutsbericht ist 2010 durch den Kreistag beschlossen wurde. Daraus resultierten Handlungsschwerpunkte. Im Ergebnis zu den Diskussionen dieser Handlungsschwerpunkte ist beschlossen wurden, einmal pro Legislaturperiode solch einen Armutsbericht vorzulegen. Dies ist ein sehr großer Aufwand, denn es bedeutet nicht nur das Erfassen von Zahlen. Ein jährlicher Armutsbericht wird einem wenig helfen, wenn man feststellt, wieviel Menschen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld leben, die armutsgefährdet sind oder direkt von Armut betroffen sind. Sie plädierte dafür, mit konkreten abrechenbaren Handlungsempfehlungen und deren Umsetzung vor Ort mit vielen Akteuren, die in diesem Prozess beteiligt sind, tatsächlich die Lebensbedingungen zu verändern.

Herr Wolpert nahm Bezug auf den Anlagenteil auf Seite 72. Dieser zählt lediglich auf, welche Anlagen beigefügt sind. Der Beschluss, in dem steht, dass der Armutsbericht aller 2 Jahre zu erbringen ist, wurde durch den Beschluss geändert, dass er nur einmal je Wahlperiode vorzulegen ist.

 

(Herr Dr. Trummel gekommen = 42+1 =78,18%)

 

Herr Roi korrigierte Frau Zoschke dahingehend, dass der Armutsbericht nicht 2010 sondern 2011 beschlossen wurde. Die Fraktion ist der Meinung, dass man nicht den Sozialplan, sondern nur den Armutsbericht jährlich aktualisieren sollte. Wie hat sich die Situation der Bevölkerung im Landkreis hinsichtlich der Armut entwickelt? Es interessiert ihn dauerhaft und nicht nur aller 8 Jahre. Es sollte durchaus 1-mal jährlich in diesem Gremium thematisiert werden. Nur so kann man feststellen, ob es sich ins Positive entwickelt oder ins Negative. Aus diesem Grund wurde der Antrag gestellt. Er hoffte, dass jedem Kreistagsmitglied nun bewusst ist, dass der Beschluss aus 2012 aufgehoben werden soll, wo nur 1-mal in der Legislaturperiode darüber gesprochen wird. Weiterhin bezog er sich auf Seite 63 und fragte nach, ob man die Probleme etwas qualifizieren könnte. Um welche finanziellen Belastungen geht es hier für unseren Landkreis? Er regte an, hier genauer zu prüfen.

Frau Zoschke gab an, dass man jedes Jahr einen Sozialbericht erarbeiten und beschließen muss. Das fordert das Familienfördergesetz des Landes. Allein das Feststellen, wie sich Zahlen verändern, verändert die Lebenssituation der Leute nicht. Wenn wir nicht dazu kommen, gemeinsam mit den Kommunen Handlungsempfehlungen für uns zu erarbeiten, kann man an den Zahlen einen Zuwachs oder eine Senkung feststellen, aber nicht, wie es zu beeinflussen ist. Es ist die Frage, welche Handlungsempfehlung der Kreistag gibt und nicht was man dagegen macht. Diese Aufgabe muss mit heutiger Beschlussfassung tatsächlich vollzogen werden.

Herr Schulze stellte fest, dass 1. die Aussage von Herrn Roi, die Kreisverwaltung hätte nicht ordentlich gearbeitet, nicht stimmt. Es wurde ordnungsgemäß, auf Grund der Beschlüsse des Kreistages, gearbeitet. 2. war es insbesondere Frau Zoschke, die sehr zu diesem Armutsbericht gedrängt hat. 3. war man sich einig, weil man auch den Aufwand gesehen hatte, dass aller 5 Jahre ein Bericht durchaus eine gute Grundlage ist, um die ergriffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Man kann innerhalb eines Jahres keine grundsätzlichen Veränderungen feststellen, selbst wenn wir Maßnahmen ergreifen. Er bat um Zustimmung zum Antrag, wie er jetzt hier vorliegt. Weiterhin bat er, auf der Seite 22 die 2.083 Personen zu streichen, da es sich um einen Rechenfehler handelt.

Herr Köhler äußerte sich wie folgt: „Auch dieser Sozialplan spiegelt die politischen Verfehlungen der Regierenden exakt wieder. Keine wirkliche Ursachenbekämpfung, nur Problem Verwaltung nach Problemschaffung. Die riesigen Bildungsprobleme, Armutsstaffelung, Suchtproblematik, steigende Drogenkonsumierung und generell zunehmende Anzahl von Bürgern, die mit ihrer Lebenssituation nicht mehr klarkommen, sind hier dokumentiert. Allein hier wäre akuter Handlungsbedarf finanziell, personell und zu vorderst politisch, bezüglich der Ursachenerörterung und in der Folge der Ursachenbehebung. Ziel müsste der langfristige Betreuungsabbau durch Rückgang der Problemfälle sein. Und hier, mittlerweile Handlungsempfehlung, die sogenannte Flüchtlingswelle in der BRD basiert allein auf der Grundlage, dass das Regierungsoberhaupt der BRD sich erdreistete, sich über die Grundgesetzregelung und die europäische Gesetzgebung Schengen hinwegzusetzen. Dass dieses Handeln das Land und seine Bürger massiv schädigt, Terrorgefahr und steigende Kriminalität mit sich bringt, war klar. Daher die ursprüngliche Gesetzgebung. Aber die finanziellen Mehrkosten für das Land, für die Steuerzahler und nicht zuletzt für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind bei der Finanzsituation selbst vor der Flüchtlingskrise lähmend. Ein Ende ist nicht abzusehen. Unabhängig davon käme das Bemühen, dieses hausgemachte Problem mitzutragen, einer Akzeptanz der Gesetzesverstöße der Verantwortlichen gleich. Allein deshalb ist der Plan nicht zu bestätigen, da in der Folge massive Kosten kalkuliert und festgesetzt werden müssen.“

Herr Petri stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Rednerliste.

 

Der Geschäftsordnungsantrag wurde mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen bestätigt.

 

Herr Honsa fragte nach den Abstimmungsergebnissen in den Ausschusssitzungen. Herr Wolpert gab an, dass im Sozial- und Gesundheitsausschuss einstimmig, mit 7 Ja-Stimmen, und im Kreis- und Finanzausschuss einstimmig, mit 10 Ja-Stimmen, abgestimmt wurde.

Herr Wolpert vertrat die Auffassung, dass der Antrag der AfD-Fraktion in diesem Zusammenhang unzulässig ist, weil er einen anderen Gegenstand behandelt. Herr Wolpert ließ darüber abstimmen, dass der Antrag als unzulässig abgewiesen und nicht behandelt wird.

 

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich mit 33 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, bei 7 Enthaltungen, für unzulässig erklärt.

 

Die Vorlage 0560/2017 wurde mehrheitlich mit 38 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, bei 4 Enthaltungen bestätigt.