Einleitend informierte Herr Hippe über die allgemeinen Veränderungen bzgl. der Schülerbeförderung mit Beginn des Schuljahres 2017/2018.

 

Der neue Fahrplan wurde frühzeitig den Schulen zur Verfügung gestellt. Einige Schulen waren sehr gut vorbereitet und andere wiederum nahmen den Fahrplan erst eine Woche vor Schulbeginn wahr. Gravierende Beschwerdesituationen gab es keine, so Herr Hippe.

 

Herr Hippe übergab das Wort an Frau Kamli, um detailliert zu einzelnen Sachverhalten Auskunft zu geben.

 

Am 10.08. und 11.08.2017 hat das Amt 80 in allen 3 Bereichen (Bitterfeld-Wolfen, Köthen und Zerbst) Kontrollen durchgeführt.

Für die Grundschulen sind jeweils eine Hin- und Rückfahrt, für die Sekundarschulen eine Hin- und 3 Rückfahrten und für die Gymnasien eine Hin- und 4 Rückfahrten geplant.

 

An beiden Kontrolltagen war es wie in den vergangenen Jahren auch, dass die Schulbusse nach der 6. Stunde überfüllt waren, da alle zur gleichen Zeit Schluss hatten. Weiterhin besteht das Problem, dass die Eltern größtenteils ihre Kinder selber zur Schule bringen und die Bushaltestellen blockieren, so dass die Busse nicht pünktlich weiterfahren können.

 

Des Weiteren nannte Frau Kamli einige Sachverhalte bezogen auf Verspätungen und Beschwerden:

 

        In den Bereichen Köthen und Bitterfeld kam es u. a. aufgrund von Baustellen zu Verspätungen.

Für die GS „Regenbogenschule“ Köthen und die Gymnasiasten des Ludwigsgymnasiums, wurde eine Fahrplanänderung vorgenommen, da der Zeitabstand (Rüstzeit) von und zur jeweiligen Schulhaltestelle zu kurz bemessen war.

 

        Ein weiteres Problem bestand darin, dass die Stadt Köthen (Anhalt) die Schulbezirke der Grundschulen aufgehoben hat. Aufgrund dessen hat sich die Verwaltung in diesem Jahr dafür entschieden, für die Erstklässler, die aufgrund einer vorhandenen Busverbindung den Schulbus nutzen können, Fahrscheine herauszugeben. Es mussten auch Anträge auf Beförderung im Bereich Merzien abgelehnt werden (da keine satzungskonforme Busverbindung vorhanden ist), hier gibt es aber die Möglichkeit, sich die Kosten per Antrag erstatten zu lassen.

 

        Eine Beschwerde kam u. a. von der GS Dobritz mit dem Hinweis, dass die 2 Schüler(innen) aus Gollbogen zu lange unterwegs wären. Hier wurde eine Fahrplananpassung vorgenommen.

 

        Im Bereich Bitterfeld kam es zu Verspätungen aufgrund der Straßensperrung im Muldestausee Poucher Brücke.

 

        Eine weitere Beschwerde erhielt die Verwaltung von einer Mutter deren Tochter die GS Erich Weinert in Wolfen besucht, weil die Fahrtzeiten mit den Schulanfangs- und -endzeiten nicht passten. Hier musste festgestellt werden, dass die Schule ohne vorherige Absprache mit der Verwaltung bzw. mit dem Unternehmen die Schulanfangs- und Schulendzeiten verändert hatte.

 

        Im Bereich GS Brehna gab es ebenfalls Verspätungen aus Richtung Petersroda, hier wurde gleichwohl eine Fahrplananpassung vorgenommen.

 

Herr Fischer, Betriebsleiter der Vetter GmbH, ergänzte weiter, dass der neue Fahrplan bezogen auf die Wartezeiten, die Beförderungszeiten sowie die Umsteigevorgänge annähernd mit dem alten Fahrplan identisch ist.

 

Das Unternehmen hat zudem, auf der Homepage speziell für Schüler(innen) eine Auskunftsfunktion zur Schülerbeförderung eingeführt. D. h. der Schüler/die Schülerin gibt seine/ihre Schule ein und erhält alle exakten Hin- und Rückfahrtzeiten sowie die dazugehörigen Haltestellen. Diese wurde von einigen Schülern gut angenommen.

 

Herr König sprach an, dass die Elternschaft aus Muldenstein an ihn herangetreten sei und mitteilte, dass die Schüler(innen) jetzt längere Wartezeiten nach dem neuen Fahrplan hätten, da nur noch 3 Rückfahrten zur Verfügung stehen.

 

Frau Kamli teilte hierzu mit, dass für die GmS Muldenstein 3 Rückfahrten beginnend ab 13.25 Uhr zur Verfügung stehen. Als Rückfahrt wurde bisher auch der 12.00 Uhr Bus genutzt, dieser war aber kein reiner Schülerbus.

Die gleiche Anfrage kam auch von Wolfen, dort wird jetzt Blockunterricht durchgeführt und die Schüler(innen) haben unter Umständen schon ab 11.00 Uhr Schluss.

Das Unternehmen sichert die Schulendzeiten ab, die mit der Schule im Vorfeld abgestimmt wurden.

 

Herr Seydewitz kritisierte, dass seitens der Verwaltung nichts zur Beschwerdeführung, speziell aus dem Bereich Zörbig, gesagt wurde.

Hierbei ging es u. a. um die Tarifveränderungen und dass den Schülern die Karten zu teuer verkauft worden sind.

 

Herr Hippe äußerte sich dahingehend, dass ein Gespräch am 05.09.2017 mit den Eltern stattgefunden hat. Den Eltern wurden die neuen Rahmenbedingungen erläutert und diese konnten von den Eltern nachvollzogen werden. Ebenso fand mit dem Verkehrsunternehmen ein Gespräch statt. Das Unternehmen zahlt den Ausgleich den Eltern zurück. An die betreffenden Eltern ergeht zudem eine Information bzw. ein Bescheid zu den Anträgen auf Beförderung.

 

Frau Hinze merkte an, dass auch bei ihr in der Fraktion einige Beschwerden zu den Tarifzonen aus dem Bereich Köthen eingingen.

Dabei handelte es sich auch um Beschwerden von Bürgern, da diese vom Schülerverkehr abhängig sind.

Weiter berichtete Frau Hinze über einen Artikel aus der Zeitung, indem es darum ging, dass die doppelte Ausschilderung der Buslinie Gröbzig/Görzig zu Verwirrungen führte. Inwieweit wurde dies geändert? 

 

Herr Fischer berichtete ausführlich wie es zu der Situation der Busbeschilderung kam und

dass das Unternehmen schnell darauf reagiert hat. An den Bussen wurde eine konkretere Beschilderung vorgenommen.

 

Des Weiteren hinterfragte Frau Hinze wie es sich mit der Schülerbeförderung bei Horten verhält. Gibt es wirklich nur noch die Schülerbeförderung in der Grundschule nach der Grundschulzeit, oder gibt es auch eine Rückbeförderung nach dem Hort?

 

Herr Hippe merkte an, dass der Hort kein Schülerverkehr ist und der Landkreis nicht hortbeförderungspflichtig ist.

Wenn es um Hortprobleme geht, dann müsste man schauen, ob eine Lösung zusammen mit dem Unternehmen und der zuständigen Kommune gefunden wird. Wie schon des Öfteren erwähnt, fällt dies nicht in die Pflicht des Landkreises im Rahmen der Sicherung des Schülerverkehrs.

Sollten im Einzelfall Hortprobleme auftreten, dann ist das Unternehmen der Ansprechpartner.

 

In Ergänzung teilte Frau Kamli mit, dass jetzt schon 1 Hortrückfahrt angeboten wird. Bei den Hinweisen aus dem Bereich Köthen, passt diese Rückfahrt zeitlich nicht, da die Hortbetreuung zum größten Teil an die Betreuungsstunden gebunden ist. D. h., hier müssten die Eltern teilweise eine Betreuungsstunde zusätzlich bezahlen, damit ihr Kind/ihre Kinder diese Rückfahrt nutzen können.

Es ist natürlich sehr schwierig, alle möglichen Rückfahrten bzgl. Hort abzusichern.

 

Ergänzend schlug Frau Hinze vor, dass bei Änderungen der Schülerbeförderung die Elternräte doch mit einbezogen werden sollten.

 

Hierzu teilte Herr Hippe mit, dass sie mit dem Unternehmen die jeweiligen Änderungen gezielt den betreffenden Schulen zukommen lassen.

 

Herr Maaß wollte u. a. wissen, wann die Tarifzonen beschlossen wurden und in welchen politischen Gremien im Landkreis Anhalt-Bitterfeld über diese beraten worden ist.

 

Herr Hippe äußerte, dass die Tarifzonen nicht direkt etwas mit der Schülerbeförderung zu tun hätten.

Er würde daher vorschlagen, dass diese Anfrage in dem dafür zuständigen Ausschuss für Bau, Wirtschaft und Verkehr behandelt werden könnte.

 

Herr Hippe gab kurze Erläuterungen zu den Tarifzonen.

U. a. erwähnte Herr Hippe auch, dass es bei der Stadt Zerbst/Anhalt keine Veränderungen gab.  Die Tarifzonen wurden im Nahverkehrsplan fixiert und im Kreistag beschlossen.

 

Mit dieser Antwort gab sich Herr Maaß nicht zu frieden. Er wollte genau wissen, wann dieser beschlossen wurde.

 

Der Nahverkehrsplan wurde vor zwei Jahren beschlossen, so Herr Hippe.

 

Des Weiteren erläuterte Herr Hippe, dass der Wettbewerb im vorigen Jahr lief und informierte über die Zusammenhänge.

 

Die Informationen stellten Herrn Maaß noch nicht zufrieden, er wird noch einmal darauf zurückkommen.