Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Herr Böddeker fasste beide Beschlussvorlagen (BV/0568/2017 und BV 0569/2017) zusammen und erläuterte diese wie folgt:

Im Zuge der Wirtschaftsplandiskussion hat sich der Betriebsausschuss in den vergangenen Monaten intensiv mit der Tätigkeit des Eigenbetriebes beschäftigt. Dabei wurde festgestellt, dass die Erzielung weiterer Einsparungen bzw. die Verbesserung der Einnahmesituation sehr begrenzt ist. Daraufhin wurde die Verwaltung gebeten, die Auswirkungen der Auflösung des Eigenbetriebes zu untersuchen.

 

Dabei sollten die Standorte Köthen (Anhalt), Bitterfeld-Wolfen und Zerbst/Anhalt im Sinne einer flächendeckenden Versorgung des gesamten Kreisgebietes weiterhin mit den derzeitigen Angeboten des IKW versorgt werden.

 

Im Ergebnis konnte bei Sicherstellung einer mindestens gleich bleibenden Qualität der Aufgabenerfüllung eine jährliche Einsparung i. H. v. ca. 113.000 € ermittelt werden. An dieser Stelle merkte Herr Böddeker zudem an, dass eine Auflösung des Eigenbetriebes einmalige Kosten verursachen wird, bspw. durch neue Softwarelösungen (Schaffung von Schnittstellenverbindungen). Die Höhe wird nach derzeitigem Stand mit etwa 3.000 € beziffert und kann durch Mittel im Haushaltsplan 2017 gedeckt werden.

 

Die Einsparung wird durch Stellenreduzierungen bei den Querschnittsaufgaben im allgemeinen Verwaltungsbereich der jetzigen Geschäftsstelle des Eigenbetriebes erreicht. Zentrale Aufgaben (bspw. Gebäudemanagement, Buchhaltung) können zukünftig wirtschaftlicher erledigt werden. Durch die Eingliederung in den Mitarbeiterpool der Landkreisverwaltung werden Synergieeffekte (Urlaubsvertretung, Einsparung von Reisekosten etc.) erzielt. Durch den Wegfall der separaten Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes durch einen Wirtschaftsprüfer werden diese Kosten zukünftig eingespart.

 

Eine Reduzierung der Immobiliennutzung ist nicht unmittelbar erkennbar, wird daher auch nicht berücksichtigt. Der Aufwand für die einzelnen Einrichtungen wird bei den Sach- und Personalkosten im Wesentlichen unverändert bleiben.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Auflösung des Eigenbetriebes eine Steigerung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit bei der Aufgabenwahrnehmung zur Folge hat. Das Einsparpotenzial i. H. v. ca. 5% ist angesichts des Gesamtumfanges des Trägerzuschusses von 2.097 T€ hierbei nicht allein ausschlaggebend. Berücksichtigt man jedoch die durch Gebühren- und Entgelterhöhungen maximal mögliche Einnahmeverbesserung und das geringe interne Einsparpotential im Eigenbetrieb, erscheint diese Summe doch erheblich. Mittelfristig wird es dem Eigenbetrieb nicht möglich sein, bei unverändertem Zuschuss des Landkreises, die ihm zugewiesenen Aufgaben im Rahmen eines in Erträgen und Aufwand ausgeglichenen Wirtschaftsplanes weiter zu erfüllen.

 

Darüber hinaus ist der mit der Gründung bzw. Erweiterung des Eigenbetriebes in der Vergangenheit angestrebte Vorteil der Kostentransparenz aufgrund der kaufmännischen Buchführung des Eigenbetriebes nach Einführung der Doppik nunmehr auch in der Verwaltung abbildbar. 

 

Des Weiteren kann durch eine stärkere Anbindung an die politischen Gremien (Kultur- und Tourismusausschuss sowie Bildungs- und Sportausschuss) und die Verwaltungsleitung, Verwaltungsaufwand vermieden und ein schnelleres Agieren ermöglicht werden.

 

Es ist beabsichtigt, ab 01.01.2018 den Geschäftsbereich Kreisvolkshochschule dem Schulverwaltungsamt zuzuordnen. Die Musikschulen an den Standorten in Köthen (Anhalt), Zerbst und Bitterfeld-Wolfen sowie die Galerie am Ratswall werden einem neu zu bildenden Kulturamt angegliedert.

 

Der Eigenbetrieb ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen des Landkreises zu verwalten. Nach der erfolgten Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2017 stehen die konkreten Daten zur Übernahme des Vermögens und der Schulden in den Haushalt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld fest. Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017 wird voraussichtlich im 3. Quartal 2018 abgeschlossen sein.

 

Herr Maaß merkte an, dass dieses Thema in seiner Fraktion diskutiert wurde und er zu dem Schluss kam, dass dieser Weg, aus Sicht der Mitarbeiter und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung, der bessere sei. 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Auflösung des Eigenbetriebes "Institut für Kultur und Weiterbildung Anhalt-Bitterfeld" zum 31.12.2017 und die Übernahme des Vermögens und der Schulden in den Haushalt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ab dem 01.01.2018.

 

Die Vorlage BV/0568/2017 wurde einstimmig mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.