Herr Böddeker erklärte, dass vor einigen Monaten, ausgehend von einem Antrag DER LINKEN, eine Aufstellung, welche die kulturellen Einrichtungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld enthält, seitens der Verwaltung erarbeitet werden sollte. Es wurde sich darauf verständigt, dass man als Erstes erfasst, welche kulturellen Einrichtungen es überhaupt in unserem Landkreis gibt. Daraufhin wurde ein vorgefertigter Fragebogen an die Städte und Gemeinden verschickt. Dieser enthielt die Nennung der Einrichtung, den Träger der Einrichtung, den Eigentümer der Einrichtung, die Finanzierung und eine eigene Einschätzung der Stadt/Gemeinde über die kulturelle Bedeutung der Einrichtung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Nachdem diese Aufstellungen an die Landkreisverwaltung zurückgereicht wurden, wurde festgestellt, dass diese zahlreiche, von der Größe ganz verschiedene Einrichtungen enthalten. Jedoch noch gravierender war der Unterschied hinsichtlich der Einschätzung der Städte und Gemeinden über die kulturelle Bedeutung der jeweiligen Einrichtung. Einige Einrichtungen hätte man hinsichtlich der kulturellen Bedeutung etwas höher einstufen können, aber es gibt auch viele Einrichtung, bei denen es schwer fällt, die hohe Bedeutung für die Kulturlandschaft des Landkreises nachzuvollziehen. Es stellt sich nun die Frage, wie mit dieser Aufstellung weiter verfahren werden soll.

 

Herr Böddeker schlägt dazu vor, diese Aufstellung nochmals einzugrenzen, um auch nur die Einrichtungen zu erfassen, welche tatsächlich für den Landkreis von Bedeutung sind.

Diese Eingrenzung sollte seitens des Kultur- und Tourismusausschusses erfolgen, da dieser die Aufstellung gefordert hat.

 

Frau Hamella merkte an, dass die Aufstellung der Verwaltungsgemeinschaft Muldestausee fehlt.

 

Herr Schönemann stellte fest, dass beispielsweise die Stadt Sandersdorf-Brehna 23 kulturelle Einrichtungen, welche alle von besonderer Bedeutung seien, angegeben hat. Im Vergleich dazu hat die Stadt Köthen nur vier bedeutsame kulturelle Einrichtungen aufgeführt. Auch ihm fällt es schwer die Wertung einiger Städte nachzuvollziehen und schließt sich der Meinung von Herrn Böddeker an. Insbesondere die Tatsache, dass 3 Gartensparten als kulturell sehr bedeutend angegeben wurden, stößt bei ihm auf Unverständnis. 

 

In der sich anschließenden Diskussion der Ausschussmitglieder wurde die Meinung von Herrn Böddeker und Herrn Schönemann bekräftigt und es wurde nach einer Lösung bezüglich der weiteren Verfahrensweise gesucht.

 

Die Ausschussmitglieder verständigten sich darauf, die vorliegende Aufstellung in den einzelnen Fraktionen zu besprechen, um ggf. eine Selektierung der bedeutenden Einrichtungen vorzunehmen und die weitere Handlungsweise zu konkretisieren.