Sitzung: 07.09.2017 Kreistag
Herr Wolpert erklärte, dass nach Prüfung der Wahlergebnisse festgestellt wurde, dass Herr Erich Hintersdorf, der zunächst festgestellte Bewerber für den Kreistag Anhalt-Bitterfeld ist. Bevor die Verpflichtung erfolgte, wurde Herr Hintersdorf nochmals gefragt, ob Hinderungsgründe für die Annahme der Wahl vorliegen.
Herr Hintersdorf erklärte, dass keine Hinderungsgründe vorliegen.
Herr Wolpert hatte gemäß § 53 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Verpflichtung für Herrn Hintersdorf vorgenommen.