Herr Wolpert erklärte, dass nach Prüfung der Wahlergebnisse festgestellt wurde, dass Herr Erich Hintersdorf, der zunächst festgestellte Bewerber für den Kreistag Anhalt-Bitterfeld ist. Bevor die Verpflichtung erfolgte, wurde Herr Hintersdorf nochmals gefragt, ob Hinderungsgründe für die Annahme der Wahl vorliegen.

 

Herr Hintersdorf erklärte, dass keine Hinderungsgründe vorliegen.

 

Herr Wolpert hatte gemäß § 53 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Verpflichtung für Herrn Hintersdorf vorgenommen.