Herr Halle erläuterte den Entwurf des Medienkonzeptes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld anhand einer Powerpoint-Präsentation.

Der Entwurf des Medienkonzeptes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Nach den Erörterungen von Herrn Halle entgegnete Herr Bartosch, dass er gern mehr über den Stand der Technik gewusst hätte und aus seiner Sicht 137.000 Euro im Jahr für IT-Technik viel zu wenig wären.

 

Frau Mylius erwiderte hierauf, dass in der heutigen Sitzung nur der Entwurf des Medienkonzeptes vorgestellt werden sollte.

Laut IKT-Richtlinie ist es Bedingung, um überhaupt Fördermittel beantragen zu können, ein konkretes und nachvollziehbares pädagogisches und technisches Konzept zu erarbeiten und vorzulegen. Zu der IT-Technik wird zurzeit eine Ist-Stands-Analyse von der Verwaltung erarbeitet.

 

Herr Maaß merkte an, dass man zur Haushaltsdiskussion mit einer realistischen Bewertung des Ist-Zustandes, d. h., was will man erreichen und was ist dafür notwendig, um dieses Medienkonzept umsetzen zu können, in die Verhandlung gehen muss.

Hier müsste auch einmal gesagt werden, ob dies umsetzbar ist oder nicht und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten. Gleichzeitig verwies Herr Maaß auf den Altersdurchschnitt der Lehrer(innen).

 

Ergänzend fragte Herr Bartosch nach, ob man mit der technischen Ausrüstung in den Schulen zufrieden ist?

 

Frau Mylius informierte, dass bei den Schulen eine Abfrage bzgl. der vorhandenen Technik durchgeführt wird. Ziel ist es zu sagen, so ist der Stand und da wollen wir hin.

 

Herr Honsa wollte wissen, was unternommen werden muss, damit man schneller zum Ziel kommt. Sehen Sie hier Möglichkeiten, fragte er Herrn Halle.

 

Herr Halle antwortete darauf, dass er durchaus noch Potential sieht, aber mit den begrenzten finanziellen Mitteln wird es sehr schwierig werden.

 

Frau Hinze hinterfragte bis wann der Fördermittelantrag gestellt werden muss.

 

Angefangen wird im Jahr 2018 mit den ersten sechs Schulen. Das heißt, begonnen wird mit den ersten drei Schulen zum Termin 31.03.2018 und am 30.09.2018 sind die nächsten drei Schulen dran, so Herr Halle.

 

Des Weiteren wollte Frau Hinze wissen, ob auch die Grundschulen mit einbezogen wurden und inwieweit eine Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen erfolgt?

 

Frau Mylius teilte hierzu mit, dass eine Kommune schon an den Landkreis herangetreten ist und nach einer Kooperationsmöglichkeit gefragt hat.

 

Weiter benannte Frau Mylius die vorgesehenen Schulen für das Jahr 2018 (siehe auch Niederschrift vom 17.05.2017 und 06.09.2017):

 

        GmS „J. F. Walkhoff“ in Gröbzig,

        Sek „Helene Lange“ Bitterfeld,

        „Sek am Burgtor Aken (Elbe)“,

        Gymnasium Francisceum Zerbst/Anhalt,

        Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen und die

        FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule Köthen.

 

Für diese Schulen wurden im Haushaltsjahr 2018 insgesamt Kosten i. H. v. 332.100 Euro veranschlagt. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil für den Landkreis i. H. v. 83.025 Euro.

 

 

In den Folgejahren ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Jahr

insgesamt

Eigenanteil

 

2019

 

263.690,00 €

 

65.922,50 €

 

2020

316.540,00 €

79.135,00 €

 

2021

170.750,00 €

42.687,50 €

 

 

Insgesamt belaufen sich die Aufwendungen über den gesamten Förderzeitraum auf 1.083.080,00 Euro mit einem Eigenanteil für den Landkreis i. H. v. 270.770,00 Euro.

 

Zum Schluss wies Herr Wesenberg noch einmal darauf hin, dass man mit den Grundschulen zusammenarbeiten sollte.