Frau Kutz verwies darauf, dass bei der Gegenüberstellung des § 3 der alten und neuen Fassung ein kleiner Fehler ist.
In der neuen Fassung müsste es im Punkt 6 heißen: Ein durch das Schulamt benannter Vertreter der Schule.
Eine Prüfung durch das Fachamt sollte nochmals vorgenommen werden.
Es gab keine weiteren Anfragen.
Die Vorlage 0017/2014 wird dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.