Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Frau Kutz verwies darauf, dass bei der Gegenüberstellung des § 3 der alten und neuen Fassung ein kleiner Fehler ist.

In der neuen Fassung müsste es im Punkt 6 heißen: Ein durch das Schulamt benannter Vertreter der Schule.

Eine Prüfung durch das Fachamt sollte nochmals vorgenommen werden.

Es gab keine weiteren Anfragen.

Die Vorlage 0017/2014 wird dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.