(Herr Schunke gekommen= 42+1= 78,18%)

Herr Wolpert verwies darauf, dass zu Beginn der Tagung die Korrektur zur Niederschrift von Herrn Köhler übergeben wurde. Hierzu ist festzuhalten, dass der Vorgang nochmals im Wortlaut abgeschrieben wurde. Entgegen der Darstellung von Herrn Köhler wurde kein Geschäftsordnungsantrag durch Herrn Köhler gestellt. Es ist festgestellt worden, dass nach Auffassung des Herrn Köhler die Wahl nicht ordnungsgemäß und nicht geheim war. Ein Antrag wurde nicht gestellt. Die Frage, ob er einer offenen Wahl widerspricht, wurde mit „ja“ beantwortet. Das Begehren, dass die Kritik in der Niederschrift festgehalten werden soll, ist geschehen, indem man sinngemäß vermerkt hat, dass er die Wahl für nicht geheim hält.
Herr Wolpert bemerkte weiterhin, dass aus dem gestellten Antrag von Herrn Köhler nicht hervorgeht, was geändert werden soll.

Herr Köhler bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Wolpert. Er ist sich sicher, dass er diese Wahl moniert hat und es ist auch ein Kommentar vom Vorsitzenden des Kreistages gekommen, dass es eben nicht so korrekt war, wie die Wahl war.

Er sagte Folgendes: Aber, das soll auch ins Protokoll. Bei der Kreistagssitzung am 03.07.2014 bestand ich darauf, dass mein Einspruch zur Nichtdurchführung einer geheimen Wahl des Kreistagsvorsitzenden im Protokoll vermerkt wird. Dies geschah mit einen Geschäftsordnungsantrag. Und das sieht man auch, wenn man beide Hände hebt, zumindest bekommt man das im Wortprotokoll nicht mit. Beide Hände heben ist im Allgemeinen ein Geschäftsordnungsantrag. Das brauche ich dann auch nicht zu sagen, denn deshalb habe ich das Wort erteilt bekommen. Jedenfalls ist das inhaltlich nicht vollständig niedergeschrieben worden. Er zitiert wörtlich den § 58 Kommunalverfassungsgesetz. Ich würde den Kreistag empfehlen, es muss nicht heute sein, kann auch in der nächsten Sitzung sein, zu beschließen, die Geschäftsordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld § 13 Absatz 1 letzter Satz entsprechend der höheren Rechtsstellung anzupassen, um Rechtskonformität zu erreichen. Das heißt, wenn ich ein Wortprotokoll verlange, so steht es in der Verfassung drin, muss es auch wörtlich nieder geschrieben werden.

 

Herr Wolpert stellte nochmals fest, dass er in der Sitzung dies so nicht gesagt hat. Es ist auf dem Tonband nicht zu hören. In Bezug auf die Empfehlung von Herrn Köhler zur Änderung der Geschäftsordnung empfahl er Herrn Köhler, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Herr Wolpert stellte die beantragte Korrektur der Niederschrift von Herrn Köhler zur Abstimmung.

Die Korrektur wurde mehrheitlich mit 3 Enthaltungen und einer Ja-Stimme abgelehnt.