Herr Grimm erinnert an die Abgabe der Daten (Angaben zur Person) zur Erreichbarkeit der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt konnte Herr Grimm die Problematik zum Mitwirkungsverbot erläutern, hierzu gab es keine weiteren Fragen.

Die Verwaltung hat aus dem Bereich Jugendförderung/Jugendpauschale 33.500,00 € Restmittel aus 2017 in das Jahr 2018 übertragen.

Auf Grund der letzten Pressemitteilungen hat Herr Grimm erläutert, welche Ideen es zur Weiterentwicklung jetziger umA-Einrichtungen gibt.

Das Interessenbekundungsverfahren zum Jugendclub Greppin erbrachte keine Bewerber. Sowohl die Stadt Bitterfeld-Wolfen als auch das Jugendamt suchen weiterhin einen neuen Träger für den Jugendclub Greppin.

Herr Grimm informiert über die Entschließung des Landtages von Sachsen-Anhalt (Drucksache 7/2243 vom 19. Dezember 2017) zur Novellierung und Inkraftsetzung der Kinderförderung (KiFöG) zum 01. August 2018.

Anfragen der Mitglieder gibt es keine.