Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Beschluss-Nr. 009-02/2014

Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld trifft auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) die folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Kreistagswahl vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 


Es gab keine Anfragen.