Beschlussvorschlag:
Beschluss-Nr.
009-02/2014
Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld trifft auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) die folgende Entscheidung:
Einwendungen gegen die Kreistagswahl vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Es gab keine Anfragen.