Sitzung: 04.09.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0023/2014
Beschlussvorschlag:
Beschluss-Nr. 014-03/2014
Der Kreistag beschließt die
nachfolgend aufgeführten Personen in den Aufsichtsrat der
„Gesundheitszentrum
Bitterfeld/Wolfen gGmbH“ zu entsenden.
1. Frau Dr. Bergholz, Petra CDU/FDP
2. Frau Zoschke, Dagmar Die
Linke.
3. Herr Dr. Klumpp, Thomas SPD-Grüne
4. Herr Dr. Dr. Gueinzius, Egbert FREIE
WÄHLER Anhalt-Bitterfeld
5. Herr Koß, Axel
(Herr Bartosch gegangen= 45+1= 83,64%)
Herr Wolpert verwies darauf, dass es hier keine Wahl, sondern eine Abstimmung ist.
Herr Roi fragte nach, ob die hier aufgeführten Personen, welche ja Mitglieder des Kreistages sind, erklären, wie sie zum Ausstieg aus dem Tarifvertrag und zur Privatisierung stehen.
Herr Wolpert erklärte, dass diese Frage dem Vorgang leider fremd ist und nicht abgehandelt werden kann. Er kann aber gern außerhalb oder zu einem anderen Zeitpunkt die betreffenden Personen befragen.
Es kam ein Zwischenruf, warum dies nicht möglich ist.
Herr Wolpert erklärte, dass es eine Abstimmung ist und keine Erläuterung der Motive warum man sich zur Mitarbeit bereit erklärt hat.
Herr Köhler sagte, wenn dort Unstimmigkeiten sind, also ungeklärte Sachen, bittet er darum den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Das hätte auch als Erläuterung mit angehangen werden können. Es interessiert ihn auch und es kam für viele Leute dann doch letztendlich überraschend. Wenn die Fragen nicht beantwortet werden können, kann der Antrag nicht zur Abstimmung kommen.
Herr Wolpert stellte klar, dass es bei der Vorlage nicht um die Privatisierung des Krankenhauses geht, sondern um die Entsendung der Kreistagsmitglieder in den Aufsichtsrat.
Es sei der Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Es ist ein Geschäftsordnungsantrag und die Fraktionen haben die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das war nicht gewünscht und Herr Wolpert stellte den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung:
dafür 1
dagegen mehrheitlich
Enthaltungen 2
Der Geschäftsordnungsantrag ist abgelehnt.