Sitzung: 23.01.2018 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Die Mitglieder des Ausschusses hatten eine Meldung des Bedarfs für die
Jahre 2020 bis 2025 in Bezug auf die Förderung von Baumaßnahen an den
Kreisstraßen in Anhalt-Bitterfeld im Dezember 2017 vorgelegt bekommen.
Für die Jahre 2020 – 2025 sieht das Tiefbauamt des Landkreises in
seinem Arbeitspapier Bedarf an insgesamt 31 Baumaßnahmen an Kreisstraßen. Im
Jahr 2019 läuft das Förderprogramm des Landes für Sanierung und Ausbau von
Kreisstraßen aus. Vom Landkreistag wurde an die Landkreise herangetragen
einzuschätzen, welche Erfordernisse es in seinen Grenzen für eventuelle neue
Förderprogramme gebe.
Der frühere Sachgebietsleiter, Herr Schulz, hat dieses
Arbeitspapier entworfen, das in erster Linie an die Notwendigkeiten
des Verkehrs orientiert und so angelegt, dass in jedem Jahr etwa dieselbe Summe umgesetzt werden kann. Er hat auch daran
gedacht, dass auch alle drei Kreisteile sich einigermaßen adäquat wiederfinden.
Die ist mit Haushaltsansätzen unterlegt, sagt Frau Bunge. Ob dies alles einmal
so umgesetzt wird ist natürlich fraglich, ob das Land noch mal Förderprogramme
für Kreisstraßen auflegen wird.
Herr Hermann sieht es auch so, dass dieses Arbeitspapier erst einmal
zur Kenntnis genommen wird. Es stehen noch zwei Dinge aus, erstens die
Straßenerfassung und zweitens die Wichtung der Prioritäten entsprechend der
Beschlüsse durch den Kreistag. Herr Hermann betont, auch die Radwege gehören
dazu.
Herr Schönemann fragt, ob Frau Bunge über den Sachstand ehemaliges
Finanzamt unterrichten kann.
Dieses Gebäude wurde ja vom Landkreis käuflich erworben, zu einem
Zeitpunkt wo es noch für die Unterbringung von jugendlichen Flüchtlingen
gedacht war. Diese Anfrage wurde schon in einer der letzten Sitzungen gestellt,
wo es hieß, dass eine Nutzungsänderung im Zusammenhang mit der Stadt geplant
ist.
Hierzu informiert Frau Bunge, dass die Landkreisverwaltung dieses
Grundstück käuflich erworben hat und wir haben eine zeitlich befristete
Genehmigung, was möglich war für Asylbewerber im Gewerbegebiet als Wohnheim.
Das läuft mit der befristeten Genehmigung aus. Eine Überlegung war, ob dieses
Wohnheim für deutsche Jugendliche genutzt werden kann. Dementsprechend wurde
mit der Stadt Köthen Kontakt aufgenommen, ob man eine Bebauungsplanänderung
durchsetzen kann, wo man darauf hinwirkt, wie dieses Gebäude, was umgebaut
wurde, als Jugendwohnheim genutzt werden kann, aber nicht mehr mit dem
Migrationshintergrund, sondern für deutsche Jugendliche. Dazu kann Frau Bunge
mitteilen, dass die nächste Sitzung der Stadt Köthen Ende Februar ist, wo es
behandelt werden könnte.
Von Herrn Böhm
kam die Frage, wieviel deutsche Jugendliche haben wir zu betreuen. Dazu wird
das Jugendamt befragt und dies wird dann im Protokoll vermerkt.