Die Mitglieder des Ausschusses hatten eine Meldung des Bedarfs für die Jahre 2020 bis 2025 in Bezug auf die Förderung von Baumaßnahen an den Kreisstraßen in Anhalt-Bitterfeld im Dezember 2017 vorgelegt bekommen.

Für die Jahre 2020 – 2025 sieht das Tiefbauamt des Landkreises in seinem Arbeitspapier Bedarf an insgesamt 31 Baumaßnahmen an Kreisstraßen. Im Jahr 2019 läuft das Förderprogramm des Landes für Sanierung und Ausbau von Kreisstraßen aus. Vom Landkreistag wurde an die Landkreise herangetragen einzuschätzen, welche Erfordernisse es in seinen Grenzen für eventuelle neue Förderprogramme gebe.

Der frühere Sachgebietsleiter, Herr Schulz, hat dieses Arbeitspapier  entworfen,  das in erster Linie an die Notwendigkeiten des Verkehrs orientiert und so angelegt, dass in jedem Jahr etwa dieselbe Summe  umgesetzt werden kann. Er hat auch daran gedacht, dass auch alle drei Kreisteile sich einigermaßen adäquat wiederfinden. Die ist mit Haushaltsansätzen unterlegt, sagt Frau Bunge. Ob dies alles einmal so umgesetzt wird ist natürlich fraglich, ob das Land noch mal Förderprogramme für Kreisstraßen auflegen wird.

 

Herr Hermann sieht es auch so, dass dieses Arbeitspapier erst einmal zur Kenntnis genommen wird. Es stehen noch zwei Dinge aus, erstens die Straßenerfassung und zweitens die Wichtung der Prioritäten entsprechend der Beschlüsse durch den Kreistag. Herr Hermann betont, auch die Radwege gehören dazu.

 

Herr Schönemann fragt, ob Frau Bunge über den Sachstand ehemaliges Finanzamt unterrichten kann.

Dieses Gebäude wurde ja vom Landkreis käuflich erworben, zu einem Zeitpunkt wo es noch für die Unterbringung von jugendlichen Flüchtlingen gedacht war. Diese Anfrage wurde schon in einer der letzten Sitzungen gestellt, wo es hieß, dass eine Nutzungsänderung im Zusammenhang mit der Stadt geplant ist.

Hierzu informiert Frau Bunge, dass die Landkreisverwaltung dieses Grundstück käuflich erworben hat und wir haben eine zeitlich befristete Genehmigung, was möglich war für Asylbewerber im Gewerbegebiet als Wohnheim. Das läuft mit der befristeten Genehmigung aus. Eine Überlegung war, ob dieses Wohnheim für deutsche Jugendliche genutzt werden kann. Dementsprechend wurde mit der Stadt Köthen Kontakt aufgenommen, ob man eine Bebauungsplanänderung durchsetzen kann, wo man darauf hinwirkt, wie dieses Gebäude, was umgebaut wurde, als Jugendwohnheim genutzt werden kann, aber nicht mehr mit dem Migrationshintergrund, sondern für deutsche Jugendliche. Dazu kann Frau Bunge mitteilen, dass die nächste Sitzung der Stadt Köthen Ende Februar ist, wo es behandelt werden könnte.

 

Von Herrn Böhm kam die Frage, wieviel deutsche Jugendliche haben wir zu betreuen. Dazu wird das Jugendamt befragt und dies wird dann im Protokoll vermerkt.