Beschluss: Personenwahl

Beschlussvorschlag:

Beschluss-Nr. 025-02/2014

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wählt

 

Herrn Dr. Werner Rauball   zum Wahlbevollmächtigten und

Herrn Leopold Böhm          zum stellvertretenden Wahlbevollmächtigten für die Wahl ehrenamtlicher Richter bei dem Verwaltungsgericht Halle.  

 


Herr Wolpert verwies darauf, dass Herr Andreas Wolkenhaar und der Herr Dr. Werner Rauball vorgeschlagen wurden. Hier ist eine Wahl durchzuführen und er schlug eine geheime Wahl vor.

Es wurde eine geheime Wahl durchgeführt.

Während der Vorbereitung des zweiten Wahlganges schlug Herr Wolpert vor, dass die Wahl des Stellvertreters vorgezogen werden könnte.

Es gab keine Einwendungen.

Herr Roi fragte nach, ob noch Kandidaten vorgeschlagen werden können.

Herr Wolpert erwiderte, grundsätzlich ja.

Herr Roi möchte Herrn René Vollmann vorschlagen. Er ist ehrenamtlicher Richter beim Amtsgericht Bitterfeld.

Herr Wolpert erklärte, wenn der Kandidat zulässig ist, dann sollte nicht offen darüber abgestimmt werden. Gibt es eine Adresse, Geburtsdatum? Voraussetzung ist außerdem, dass eine von ihm selbst unterschriebene Erklärung vorliegen muss.

Herr Roi erklärte, dass diese nicht vorliegt.

Herr Wolpert stellte fest, dass die Angelegenheit sich dann erledigt hat.

Frau Kutz fragte nach, ob nicht der Unterlegene den Anspruch als Stellvertreter erheben kann.

Herr Wolpert erklärte, dass dies möglich ist. Er hatte auch Dr. Rauball gefragt, ob er dagegen Einspruch erhebt. Herr Dr. Rauball hat nein gesagt. Herr Wolkenhaar ist heute nicht anwesend. Er kann deshalb auch nicht erklären, dass er Stellvertreter werden will.

Herr Roi fragte nach, ob die schriftliche Einverständniserklärung von Herrn Böhm und Herrn Dr. Rauball vorliegen. Auf welcher Grundlage ist die schriftliche Erklärung vorzulegen?

Herr Wolpert konnte die Frage gegenwärtig nicht abschließend beantworten. Eine Antwort wird nachgereicht.

Herr Herder verwies darauf, dass, wer nicht anwesend ist es schriftlich hinterlegen muss.

Herr Roi bemerkte daraufhin, dass es genau das Problem ist. Es kann nicht geklärt werden, ob Herr Wolkenhaar kandidieren kann.

Herr Wolpert erläuterte nochmals, dass  die Abgabe einer Erklärung ist die Voraussetzung für den Kandidaten. Die Wahl wurde durchgeführt und das Ergebnis steht fest.  Es bleibt für ihn die Möglichkeit, die Wahl anzufechten, wenn ihm die Antwort nicht gefällt.

Es gab keine weiteren Anfragen.