(Herr Sonnenberger, Herr Dr. Dr. Gueinzius, Herr Gatter, Herr Petri, Herr Böhm und Frau Reinbothe gegangen= 40+1=74,55 %)

Herr Herder bezog sich nochmals auf die Wahl der 6 freien Träger für den Jugendhilfeausschuss. Die Wahl des sechsten Vertreters soll zur nächsten Sitzung des Kreistages erfolgen. Können sich noch weitere Bewerber melden, um stimmberechtigtes Mitglied zu werden. Oder müssen sich alle noch einmal bewerben? Wenn dem so ist, sollte es aber auch klar und deutlich im Amtsblatt bekannt gemacht werden.

Herr Wolpert schlug vor, dass das gründlich abgeklärt werden sollte, bevor eine falsche Auskunft gegeben wird.

Herr Lehmann bezog sich auf einen Artikel in der MZ zum Ausstieg des Klinikums Bitterfeld-Wolfen aus dem kommunalen Arbeitgeberverband. Es gab bisher keinerlei Informationen.

Er hatte folgende Fragen und bat um eine schriftliche Beantwortung seiner Fragen.

1. Weshalb erfolgte der Austritt aus dem kommunalen Arbeitgeberverband?

2. Weshalb kam es zu der scheinbar sehr schnellen, als Außenstehender, überstürzten Entscheidung des Aufsichtsrates beim Austritt aus dem Arbeitsgeberverband?

3. Weswegen wurde diese neue grundlegende Entscheidung nicht dem neuen Aufsichtsrat bzw. Kreistag vorgelegt?

4. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen entstehen für das Klinikum und speziell für die Beschäftigten?

5. Könnte durch ein sinnvolles Konsolidierungskonzept die wirtschaftliche Situation verbessert werden? Sind die Ausfälle durch die Schließung 2013 als einmalige Ausnahme zu bewerten oder ist über die Jahre hinweg eine negative Bilanz zu erwarten?

Herr Roi bezog sich auf die vorherigen Ausführungen und erklärte, dass er es auch für unglücklich hält, dass der alte Aufsichtsrat die Entscheidung getroffen hat.

Des Weiteren richtete er seine Anfrage an Herrn Wolpert. Es bezog sich auf die Hauptsatzung. Hier wurde beschlossen, dass eine Einwohnerfragestunde durchgeführt wird. Die Einwohnerfragestunde ist zu Beginn durchzuführen. Der Antrag der Fraktion AfD, dass mehrere Fragen gestellt werden können, wurde abgelehnt. Sie haben als Gemeinderatsvorsitzender im Muldestausee gesagt, dass es unzulässig ist, dass ein Bürger eine Frage zu einem noch zu behandelnden Tagesordnungspunkt stellt. Der Mandatsträger könnte dann in seiner freien Mandatsausübung behindert werden. Verstößt die Satzung gegen irgendeinen Paragraphen oder ein Gesetz? Des Weiteren bezog er sich auf einen Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung zu den Kommunalwahlen. Es sollen 309 Wahlbriefe von Bobbau/Wolfen fälschlicherweise in Köthen gelandet sind. Kann von der Verwaltung gesagt werden, warum die Briefe in Köthen gelandet sind und kann gesagt werden, ob es ein Fehler der Post war. Er erläuterte den Hintergrund zu seiner Anfrage. Er bezog sich des Weiteren auf die bisher erfolgten Wahlen. In Zukunft sollte vielleicht mit vermerkt werden, wie viel Stimmen abzugeben sind. Bei der Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sollten auch die Träger mit benannt werden.

Abschließend bezog er sich auf die veränderte Sitzordnung. Er hat diesen Punkt auf der Tagesordnung vermisst. Wer beschließt die Sitzungsordnung? Wie wird jetzt weiter damit verfahren? Kann jetzt jede Fraktion immer eine andere Sitzungsordnung vorschlagen und die Verwaltung macht das dann so?

Herr Schulze stellte fest, dass die Sitzungsordnung des Kreistages bisher noch nie beschlossen wurde. Die Fraktionen haben diese Angelegenheit immer untereinander abgestimmt.

Des Weiteren bezog er sich auf die Fragen von Herrn Lehmann. Die großen Fraktionen haben ihre Vertreter im Aufsichtsrat. Man kann deshalb die Mitglieder dazu auch befragen. Über das interne Abstimmungsergebnis wird aber keine Auskunft gegeben. Er hatte auch interessiert zugehört, was der Vertreter der Grünen bei der Demonstration von sich gegeben hat. Nach dieser Demonstration war für ihn sein Abstimmungsergebnis klar gewesen.

Im nichtöffentlichen Teil wird der Geschäftsführer des Klinikums darüber berichten. Er verwahrt sich aber dagegen, dass das Klinikum in der Öffentlichkeit schlecht geredet wird.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Entscheidung bei vollem Bewusstsein getroffen.

Herr Wolpert erklärte, dass hinsichtlich der Gestaltung der Stimmzettel geprüft wird, wie es besser gemacht werden kann. In Bezug auf die Anfrage von Herr Roi zur Einwohnerfragestunde machte er darauf aufmerksam, dass er eine Passage aus einen Kommentar Gundlach/Klang zitiert hatte, das eine Einwohnerfragestunde nicht dazu führen darf, dass das Abstimmungsverhalten eines Gemeinderatsmitgliedes beeinflusst wird. Wenn das passiert ist es unzulässig, wenn man es zulässt. Es war nicht so, dass man sagt, es ist grundsätzlich  unzulässig, dass ein Einwohner nach einem Tagesordnungspunkt fragt, aber man vermeidet es. Das ist der Hintergrund gewesen und es ist die Auffassung die er auch vertritt.

Frau Sauermann bezog sich auf die durchgeführten Wahlen. So wurden  zum Beispiel beim Kreisjägermeister die betreffenden Personen sehr ausführlich beschrieben. So konnte sie sich auch ein entsprechendes Bild machen. In Bezug auf die Betriebsausschüsse  hätte sie es sich gewünscht, dass hier ebenfalls eine ausführliche Beschreibung erfolgte bzw. dass die Kandidaten sich dann persönlich vorstellen.

Herr Köhler bezog sich nochmals auf die erfolgten Wahlen des Vorsitzenden zur letzten Sitzung des Kreistages. Heute hatten wir eine schöne Demonstration, wie geheime Wahlen durchzuführen sind. Es bestätigt nicht meine Variante, sondern einfach die Gesetzeskonforme Variante, wie Wahlen durchzuführen sind. Es ist eine Vorschrift und nicht meine Erfindung.

Es ist ein erheblicher Unterschied gewesen zur geheimen Wahl in der ersten Sitzung.

Heute sind wieder Leute zur gewissenhaften Erfüllung der Amtspflichten nach Recht und Gesetz verpflichtet worden.  Er hat da so seine Probleme, wenn Sachen bagatellisiert werden, da er sehr genau weiß, was er gesagt hat. Es wurden schwerwiegende Fehler zur Wahl des Vorsitzenden und des 1. Stellvertreter des Kreistages gemacht. Laut der Niederschrift vom 03.07.2014 sollen es korrekte Wahlen gewesen sein. Vom Rechtsamt wurde das begründet. Nicht erwähnt wurde vom Rechtsamt die genaue Durchführung einer geheimen Wahl. Er zitierte wörtlich aus einen Kommentar. Die Kriterien der geheimen Wahl sind relativ zweifelhaft. Das Problem ist, wie so reklamiert der Landrat, als Hauptverwaltungsbeamter, diesen Zustand nicht. In Zweifelsfall ist er verpflichtet, die Kommunalaufsicht zu informieren. Er zitierte weiterhin Aussagen zum Opportunitätsprinzip. Sein Problem ist nur, die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften. Die Geschäftsordnung ist anzupassen und der Rechtsrahmen gilt für alle und nicht nur für einen. Wenn man die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten vor Recht und Gesetz darstellt, sollte man das umfassend anwenden.

Herr Mormann bat darum, dass vom Beteiligungsmanagement eine Übersicht über alle Beteiligungen des Kreises, auch wo die Personen die nicht durch den Kreistag bestellt bzw. gewählt wurden, erstellt wird. Ebenso sollte aus der Übersicht hervorgehen, wo der Landkreis in welchem Gremium überall ein Mitspracherecht hat.

Des Weiteren wäre es schön, wenn ein aktuelles Organigramm der Verwaltung mit der Erreichbarkeit der entsprechenden Mitarbeiter gibt.

Die Übersichten sollten dann der Niederschrift beigefügt werden.

Herr Dittmann bezog sich auf die Antworten des Landrates zu den Anfragen von Herrn Lehmann. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates des Gesundheitszentrums Bitterfeld-Wolfen besteht leider auch aus Mitgliedern, die nicht mehr dem neuen Kreistag angehören. Herr Lehmann hatte deswegen auch keine Chance an unser Aufsichtsratsmitglied eine Frage zu stellen, weil die Kollegin nicht zur Fraktionssitzung war. Er bat deshalb um Nachsicht.

Es gab keine weiteren Fragen.