Herr Schulze gab bekannt, dass folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden:

1. Bestätigung der Leistungsbeschreibung für die Ersatzbeschaffung eines PKW-Kastenwagens

2. Ernennung in das Beamtenverhältnis

3. Höhergruppierung einer Tierärztin

Des Weiteren erklärte er, dass Herr Hippe zum Problem der Förderung der Mehrgenerations-häuser noch informieren möchte.

Herr Hippe informierte, dass der Vertrag mit dem Mehrgenerationshaus Bitterfeld-Wolfen zum Jahresende ausläuft. Es sollte ja zwischenzeitlich geklärt werden, wie weiter damit verfahren werden soll. Die Bundesförderung läuft aus und ist gegenwärtig auch nichtverfügbar. Das Mehrgenerationshaus Bitterfeld-Wolfen und Görzig erhalten zurzeit Bundesmittel. Es liegen jetzt zwei Anträge zur weiteren Unterstützung der Mehrgenerationshäuser vor.

Das Mehrgenerationshaus Bitterfeld-Wolfen benötigt 50 T€ und Görzig 30 T€. Das Mehrgenerationshaus Bitterfeld-Wolfen wird in diesem Jahr mit einer halbe Planstelle 21.700 €) gefördert. Die zweite Antragstellung von Bitterfeld-Wolfen bezieht sich auf den Eigenanteil, der bereitgestellt werden müsste, wenn das Bundesprogramm greifen würde. Bei 30 T€ Förderung beträgt der Eigenanteil 10 T€ und der Landkreis sollte dann 5,0 T € als Zuschuss gewähren für den Fall einer Bundesförderung.

Görzig ist diesen Weg nicht gegangen. Man beantragt die Förderung einer Personalstelle.

Von Bundesseite ist noch keine Entscheidung getroffen. Es gibt schon entsprechendes Material aber ohne Zeitschiene. Die Frage ist nun, wie geht man damit um. Im Marketingkonzept steht, dass beide Mehrgenerationshäuser unterstützt werden.

Herr Schulze fragte nach, ob heue schon eine endgültige Entscheidung getroffen werden soll.

Herr Hippe verwies auf die Haushaltsplanung für das Jahr 2015 und die noch zu führenden Haushaltsgespräche.

Herr Mormann äußerte sich dahingehend, dass das eigentlich zu erwarten war. Er verwies auf die damals geführte Diskussion. Es konnten damals die gestellten Fragen nicht ausreichend beantwortet werden. Er muss es jetzt für sich ganz einfach trennen. In seinen weiteren Ausführungen verwies er darauf, dass im Rahmen der Geleichbehandlung in Bezug auf Görzig gleichziehen sollte. Bitterfeld stellt nun zum zweiten Mal einen Antrag.

Herr Böhm stimmte den Ausführungen von Herrn Mormann  zu.

Herr Hemmerling fragte nach, was denn die Rechtsgrundlage für die Förderung ist. Ist es das Leitbild oder gibt es etwas anderes?

Herr Hippe erklärte das gegenwärtig der bestehende die rechtliche Grundlage ist. Es handelt sich aber hier um eine freiwillige Aufgabe des Landkreises. Es gibt keine direkte Grundlage für eine finanzielle Unterstützung. Es gibt den Beschluss zum Marketingkonzept/Leitbild, dass das ein Thema ist.

Herr Dittmann machte deutlich, dass der Vertag zum Jahresende ausläuft. Was jetzt untergejubelt werden soll, sieht eine mehrjährige Finanzierungsverpflichtung vor. Das war auch damals der Antrag der SPD-Fraktion, dass die Förderung auf ein Jahr begrenzt wird. Dieses  Jahr ist jetzt um, also kann der Vertrag jetzt nicht mehr Rechtsgrundlage sein. Selbst das Leitbild darf man hinterfragen, wenn sich die Bedingungen ändern. Eine der wesentlichen Rahmenbedingungen hat was mit der auskömmlichen Finanzierung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu tun.

Es gab keine weiteren Mitteilungen.