Vorab teilte Frau Treffkorn mit, dass den Mitgliedern des Ausschusses folgende Unterlagen in der heutigen Sitzung übergeben wurden:

-        Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA),

-        Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO 2014),

-          Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt- Bitterfeld im Planungszeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 und die

-          1. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

 

Im Anschluss daran informierte Frau Treffkorn ausführlich über den aktuellen Stand der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und über den Stand der Vorbereitung der 2. und 3. Fortschreibung, kurz wie folgt:

 

Am 13. Februar 2014 wurde der Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2014/2015 bis 2018/ 2019 mehrheitlich beschlossen. Mit Schreiben vom 20. März 2014 hat das Landesschulamt den Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, den v. g. Planungszeitraum betreffend, mit Einschränkungen bestätigt.

 

Die Bestätigung umfasste nicht die Zustimmung gem. § 41 SchulG LSA hinsichtl. der ausge-wiesenen Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für die Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld. Hierzu erhielt der LK Anhalt-Bitterfeld ein gesondertes Schreiben am 03.07.2014.

Die Einschränkungen im Schreiben vom 20.03.2014 betrafen im Wesentlichen betraf dies Grundschulstandorte u. a. auch den Grundschulstandort Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt. Der Stadtrat hat hier den Beschluss gefasst, den Grundschulstandort Weißandt-Gölzau bei gleichzeitiger Fusionierung mit der GS Görzig am Standort Görzig zum Schuljahr 2014/2015 aufzuheben.

 

Aufgrund dessen erfolgte die 1. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die dann am 05. Juni 2014 im Kreistag des Landkreises Anhalt beschlossen wurde. Mit Schreiben des Landesschulamtes vom 03. Juli 2014 wurde die 1. Fortschreibung bestätigt.

 

Bestandteil des SEPl war auch die Schließung der FöS (L) Anne-Frank-Schule im OT Wolfen zum Ende des Schuljahres 2014/2015. Hierzu hat der Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld in seiner Sitzung am 03.04.2014 den entsprechenden Schließungsbeschluss bei gleichzeitiger Fusionierung der FöS (L) Anne-Franke-Schule mit der FöS (L) Erich Kästner-Schule am Standort Bitterfeld gefasst. Die Fusionierung wurde umgesetzt.

 

Eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bzgl. der FöS (L) „H. E. Stötzner“ in Zerbst, OT Güterglück, und der FöS (L) „Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule“ in Köthen mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 macht sich aufgrund der konzeptionellen Neuausrichtung der Förderschulen erforderlich.

Das Land Sachsen-Anhalt hat am 27. Februar 2013 das Konzept des LSA zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts (GU) an den allgemeinbildenden Schulen veröffentlicht. Die Umsetzung des Konzeptes zum GU hat auch Auswirkungen auf die Förderschulen für Lernbehinderte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

 

Hinsichtlich der Förderschulen wurde im Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den v. g. Planungszeitraum folgendes Fazit aufgenommen und festgeschrieben:

„Unter Bezugnahme auf das zuvor Dargestellte sind für die Förderschulen für Lernbehinderte an den drei Standorten – OT Bitterfeld, Hahnstückenweg 31, Stadt Köthen (Anhalt), Lelitzer Straße 27a, und OT Güterglück, Bahnhofstraße 2a, die Förderschwerpunkte Sprache und emotional-soziale Entwicklung (Angebot von Ausgleichsklassen) zu installieren sowie Kooperationsklassen mit entsprechenden Standorten an Grund- und Sekundarschulen zu bilden. Hierdurch soll ein langfristig tragfähiges Förderschulangebot mit mehreren Förderschwerpunkten in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geschaffen werden.“

 

In Umsetzung der v. g. Zielplanung haben im Landesschulamt mehrere Gespräche stattgefunden. Im Ergebnis dieser Gespräche wurde in Abstimmung mit der Schulleitung der FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule in Köthen am 15. April 2014 durch den LK Anhalt-Bitterfeld beim Landesschulamt ein Antrag auf Installation des Förderschwerpunktes „emotional-soziale Entwicklung“ gestellt. Mit Schreiben vom 21. Mai 2014 teilte das Landesschulamt mit, dass der Antrag schulfachlich mit dem Ergebnis geprüft worden ist, dass die personelle, sächliche und organisatorische Umsetzung der Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt „emotional-soziale Entwicklung“ an der FöS (L) „Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule“ in Köthen zum Schuljahr 2014/2015 gewährleistet werden kann und damit einer Einweisung von Schülerinnen und Schülern mit dem benannten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt aus schulfachlicher Sicht nichts entgegensteht.

 

Weiter teilte Frau Treffkorn mit, dass dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld mitgeteilt wurde, dass die Änderung hinsichtlich des Status` der betreffenden Förderschule – Förderschule für Lernbehinderte bei gleichzeitiger Anbindung des Förderschwerpunktes emotional-soziale Entwicklung - der schulkonkreten Aufnahme in den Schulentwicklungsplan des Landkreises Anhalt-Bitterfeld im Rahmen der Fortschreibung bis zum 31. Dezember 2014 bedarf.

Derzeit wird die 2. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vorbereitet.

 

Hinsichtlich der FöS (L) „H. E. Stötzner“ in Zerbst, OT Güterglück, fand am 02. April 2014 ein Gespräch zwischen Vertretern des LSchA, des KM und des LK Anhalt-Bitterfeld statt. Im Ergebnis stellte der LK Anhalt-Bitterfeld mit Schreiben vom 14. April 2014 einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung. Gleichzeitig wurde durch den LK Anhalt-Bitterfeld um Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit der konzeptionellen Neuausrichtung der FöS (L) in Güterglück – hier: Förderschule mit Ausgleichsklassen – gebeten.

Mit Schreiben vom 7. Mai 2014 des Landesschulamtes wurde die Weiterführung der FöS (L) „H. E. Stötzner“ in Güterglück als eigenständige Einrichtung bis zum 31. Juli 2015 bestätigt.

Gleichwohl wurde in einem Gespräch am 24. Juni 2014 beim Landesschulamt mitgeteilt, dass im Ergebnis der durchgeführten schulfachlichen Prüfung die FöS (L) in Güterglück zum Schuljahr 2014/2015 in eine Förderschule mit Ausgleichsklassen bei gleichzeitiger Anbindung des Förderschwerpunkt „Lernen“ umgewandelt wird. Der LK Anhalt-Bitterfeld wurde aufgefordert, diesen Sachverhalt in den Schulentwicklungsplan des LK Anhalt-Bitterfeld im Rahmen einer Fortschreibung aufzunehmen.

 

Das Bestätigungsschreiben des LSchA zur Schulentwicklungsplanung beinhaltete eine weitere Einschränkung bezüglich der GS „Dr.-Enno-Sander“ in Kleinpaschleben in Trägerschaft der Gemeinde Osternienburger Land.

Für diese Grundschule erfolgte eine Bestätigung der Bestandsfähigkeit für das Schuljahr 2014/2015. Auch hier wurde der LK Anhalt-Bitterfeld aufgefordert, eine Fortschreibung des SEPl bis zum 31.12.2014 beim LSchA vorzulegen.

Erst nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gemeinde Osternienburger Land, kann die Einarbeitung in den SEPl des LK Anhalt-Bitterfeld durch den Planungsträger (hier: LK Anhalt-Bitterfeld) erfolgen.

 

Aufgrund der Termine für die Beratungsfolge in den Gremien im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist eine Erarbeitung der Unterlagen bis zum 31.12.2014 einschl. des Beschlusses des Kreistages nicht mehr möglich (letzter Kreistag im Jahr 2014 – 27.11.2014).

Vorsorglich wurde am 01.09.2014 wurde beim LSchA ein Antrag auf Terminverlängerung zur Vorlage der 3. Fortschreibung des SEPl bis zum 27.02.2015 gestellt.

Eine Rückantwort dazu steht noch aus.

 

Frau Hinze, M. fragte an, wie die anderen Förderschwerpunkte mit in die Schulentwicklungs-planung einbezogen werden.

Frau Treffkorn teilte mit, dass dazu am 22.09.2014 ein Gespräch hinsichtlich des Förderschwerpunktes „Sprachen“ mit der schulfachlichen Referentin für die Förderschulen und Grundschulen sowie mit den entsprechenden Schulleiterinnen der FöS (L)  Köthen und der FöS (L) Bitterfeld stattfindet.

Eine Information hierüber erfolgt in der nächsten Ausschuss-Sitzung.