Sitzung: 17.09.2014 Bildungs- und Sportausschuss
Vorab teilte Frau Treffkorn
mit, dass den Mitgliedern des Ausschusses folgende Unterlagen in der heutigen
Sitzung übergeben wurden:
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Schulgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA),
-
Verordnung zur
Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO 2014),
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Schulentwicklungsplanung
für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt- Bitterfeld im
Planungszeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 und die
-
1.
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die allgemeinbildenden Schulen
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Im Anschluss daran
informierte Frau Treffkorn ausführlich über den aktuellen Stand der
Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld und über den Stand der Vorbereitung der 2. und 3.
Fortschreibung, kurz wie folgt:
Am 13. Februar 2014 wurde der Schulentwicklungsplan für die
allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den
Planungszeitraum 2014/2015 bis 2018/ 2019 mehrheitlich beschlossen. Mit
Schreiben vom 20. März 2014 hat das Landesschulamt den Schulentwicklungsplan
für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, den v. g.
Planungszeitraum betreffend, mit Einschränkungen bestätigt.
Die Bestätigung umfasste nicht die Zustimmung gem. § 41 SchulG LSA
hinsichtl. der ausge-wiesenen Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für die
Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld. Hierzu erhielt der LK
Anhalt-Bitterfeld ein gesondertes Schreiben am 03.07.2014.
Die Einschränkungen im Schreiben vom 20.03.2014 betrafen im
Wesentlichen betraf dies Grundschulstandorte u. a. auch den Grundschulstandort
Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt. Der Stadtrat hat hier den Beschluss
gefasst, den Grundschulstandort Weißandt-Gölzau bei gleichzeitiger Fusionierung
mit der GS Görzig am Standort Görzig zum Schuljahr 2014/2015 aufzuheben.
Aufgrund dessen erfolgte die 1. Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld, die dann am 05. Juni 2014 im Kreistag des Landkreises Anhalt
beschlossen wurde. Mit Schreiben des Landesschulamtes vom 03. Juli 2014 wurde
die 1. Fortschreibung bestätigt.
Bestandteil des SEPl war auch die Schließung der FöS (L)
Anne-Frank-Schule im OT Wolfen zum Ende des Schuljahres 2014/2015. Hierzu hat
der Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld in seiner Sitzung am 03.04.2014 den
entsprechenden Schließungsbeschluss bei gleichzeitiger Fusionierung der FöS (L)
Anne-Franke-Schule mit der FöS (L) Erich Kästner-Schule am Standort Bitterfeld
gefasst. Die Fusionierung wurde umgesetzt.
Eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bzgl. der FöS (L) „H.
E. Stötzner“ in Zerbst, OT Güterglück, und der FöS (L)
„Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule“ in Köthen mit Beginn des Schuljahres 2014/2015
macht sich aufgrund der konzeptionellen Neuausrichtung der Förderschulen erforderlich.
Das Land Sachsen-Anhalt hat am 27. Februar 2013 das Konzept des LSA zum
Ausbau des gemeinsamen Unterrichts (GU) an den allgemeinbildenden Schulen
veröffentlicht. Die Umsetzung des Konzeptes zum GU hat auch Auswirkungen auf
die Förderschulen für Lernbehinderte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Hinsichtlich der Förderschulen wurde im
Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden Schulen im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld für den v. g. Planungszeitraum folgendes Fazit aufgenommen
und festgeschrieben:
„Unter Bezugnahme auf das zuvor
Dargestellte sind für die Förderschulen für Lernbehinderte an den drei
Standorten – OT Bitterfeld, Hahnstückenweg 31, Stadt Köthen (Anhalt), Lelitzer
Straße 27a, und OT Güterglück, Bahnhofstraße 2a, die Förderschwerpunkte Sprache
und emotional-soziale Entwicklung (Angebot von Ausgleichsklassen) zu
installieren sowie Kooperationsklassen mit entsprechenden Standorten an Grund-
und Sekundarschulen zu bilden. Hierdurch soll ein langfristig tragfähiges
Förderschulangebot mit mehreren Förderschwerpunkten in Trägerschaft des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld geschaffen werden.“
In Umsetzung der v. g.
Zielplanung haben im Landesschulamt mehrere Gespräche stattgefunden. Im
Ergebnis dieser Gespräche wurde in Abstimmung mit der Schulleitung der FöS (L)
Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule in Köthen am 15. April 2014 durch den LK
Anhalt-Bitterfeld beim Landesschulamt ein Antrag auf Installation des
Förderschwerpunktes „emotional-soziale Entwicklung“ gestellt. Mit Schreiben vom
21. Mai 2014 teilte das Landesschulamt mit, dass der Antrag schulfachlich mit
dem Ergebnis geprüft worden ist, dass die personelle, sächliche und
organisatorische Umsetzung der Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt
„emotional-soziale Entwicklung“ an der FöS (L) „Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule“ in
Köthen zum Schuljahr 2014/2015 gewährleistet werden kann und damit einer
Einweisung von Schülerinnen und Schülern mit dem benannten sonderpädagogischen
Förderschwerpunkt aus schulfachlicher Sicht nichts entgegensteht.
Weiter teilte Frau Treffkorn mit, dass dem Landkreis
Anhalt-Bitterfeld mitgeteilt wurde, dass die Änderung hinsichtlich des Status` der betreffenden Förderschule –
Förderschule für Lernbehinderte bei gleichzeitiger Anbindung des
Förderschwerpunktes emotional-soziale Entwicklung - der schulkonkreten Aufnahme
in den Schulentwicklungsplan des Landkreises Anhalt-Bitterfeld im Rahmen der
Fortschreibung bis zum 31. Dezember 2014 bedarf.
Derzeit wird die 2. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die
allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vorbereitet.
Hinsichtlich der FöS (L) „H. E. Stötzner“ in Zerbst, OT Güterglück,
fand am 02. April 2014 ein Gespräch zwischen Vertretern des LSchA, des KM und
des LK Anhalt-Bitterfeld statt. Im Ergebnis stellte der LK Anhalt-Bitterfeld
mit Schreiben vom 14. April 2014 einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung.
Gleichzeitig wurde durch den LK Anhalt-Bitterfeld um Prüfung hinsichtlich der
Möglichkeit der konzeptionellen Neuausrichtung der FöS (L) in Güterglück –
hier: Förderschule mit Ausgleichsklassen – gebeten.
Mit Schreiben vom 7. Mai 2014 des Landesschulamtes wurde die
Weiterführung der FöS (L) „H. E. Stötzner“ in Güterglück als eigenständige
Einrichtung bis zum 31. Juli 2015 bestätigt.
Gleichwohl wurde in einem Gespräch am 24. Juni 2014 beim Landesschulamt
mitgeteilt, dass im Ergebnis der durchgeführten schulfachlichen Prüfung die FöS
(L) in Güterglück zum Schuljahr 2014/2015 in eine Förderschule mit
Ausgleichsklassen bei gleichzeitiger Anbindung des Förderschwerpunkt „Lernen“
umgewandelt wird. Der LK Anhalt-Bitterfeld wurde aufgefordert, diesen
Sachverhalt in den Schulentwicklungsplan des LK Anhalt-Bitterfeld im Rahmen
einer Fortschreibung aufzunehmen.
Das Bestätigungsschreiben des LSchA zur Schulentwicklungsplanung beinhaltete
eine weitere Einschränkung bezüglich der GS „Dr.-Enno-Sander“ in
Kleinpaschleben in Trägerschaft der Gemeinde Osternienburger Land.
Für diese Grundschule erfolgte eine Bestätigung der Bestandsfähigkeit
für das Schuljahr 2014/2015. Auch hier wurde der LK Anhalt-Bitterfeld
aufgefordert, eine Fortschreibung des SEPl bis zum 31.12.2014 beim LSchA
vorzulegen.
Erst nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gemeinde
Osternienburger Land, kann die Einarbeitung in den SEPl des LK Anhalt-Bitterfeld
durch den Planungsträger (hier: LK Anhalt-Bitterfeld) erfolgen.
Aufgrund der Termine für die Beratungsfolge in den Gremien im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld ist eine Erarbeitung der Unterlagen bis zum 31.12.2014
einschl. des Beschlusses des Kreistages nicht mehr möglich (letzter Kreistag im
Jahr 2014 – 27.11.2014).
Vorsorglich wurde am 01.09.2014 wurde beim LSchA ein Antrag auf
Terminverlängerung zur Vorlage der 3. Fortschreibung des SEPl bis zum
27.02.2015 gestellt.
Eine Rückantwort dazu steht noch aus.
Frau Hinze, M. fragte an,
wie die anderen Förderschwerpunkte mit in die Schulentwicklungs-planung
einbezogen werden.
Frau Treffkorn teilte mit,
dass dazu am 22.09.2014 ein Gespräch hinsichtlich des Förderschwerpunktes
„Sprachen“ mit der schulfachlichen Referentin für die Förderschulen und
Grundschulen sowie mit den entsprechenden Schulleiterinnen der FöS (L) Köthen und der FöS (L) Bitterfeld
stattfindet.
Eine Information hierüber erfolgt in der nächsten Ausschuss-Sitzung.