Sitzung: 17.09.2014 Bildungs- und Sportausschuss
Herr
Quasdorf
informierte über die Schülerbeförderung der ersten zwei
Wochen nach Unterrichtsbeginn des Schuljahres 2014/2015 wie folgt:
Zuvor teilte Herr Quasdorf mit, dass es
empfehlenswert wäre, die Berichtserstattung erst 4 bis 6 Wochen nach
Schulbeginn vorzunehmen, da danach belastbarere Aussagen möglich sind.
Die Einschätzung des Fachamtes zu den ersten
zwei Wochen Schülerbeförderung ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Es gab
keine gravierenden Beförderungsprobleme, alle beförderungspflichtigen Schüler
wurden befördert (kein Schüler blieb stehen), die Vorgaben der
Schülerbeförderungssatzung wurden eingehalten.
Die positive Einschätzung basiert auf
folgenden Maßnahmen und Feststellungen:
-
Erstmals wurde der (gut funktionierende)
Fahrplan des Schuljahres 2013/14 zu 95% beibehalten und zum Schuljahresbeginn
2014/15 übernommen.
Die
Fahrplanveränderungen, welche sich aus den veränderten Schulstandorten ergaben,
wurden rechtzeitig mit den Schulen besprochen und bekanntgegeben.
-
Eine gute Zusammenarbeit und Absprache
zwischen den Schulsekretariaten, den Sachbe-arbeiterinnen der
Schülerbeförderung und dem Verkehrsunternehmen hat stattgefunden.
-
Alle aktuellen Fahrpläne wurden 2 Wochen
vor Ferienbeginn den Schulen übergeben, so dass alle Schüler/Eltern die
Möglichkeit hatten, sich rechtzeitig zu informieren.
-
Kontrolle der Mitarbeiter des Fachamtes
und des Verkehrsunternehmens vor den Schulen, so dass schnell auf Vorkommnisse
reagiert werden konnte.
Negativ muss eingeschätzt
werden:
-
die vielen Straßenbaumaßnahmen und den
daraus resultierenden Verspätungen:
-
Parken von Pkws – insbesondere vor
Grundschulen – durch Eltern, welche ihre Kinder in die Schule/Klassenraum
bringen wollten und damit die Anfahrt der Busse behinderten.
Beispiele:
GS Gossa: Bus konnte Schul-Haltestelle wegen
zugeparkter Wege nicht anfahren und hatte danach 15 Minuten Verspätung, welche
sich dann bei dieser Linie bis nach Bitterfeld auswirkte.
GS Anhaltsiedlung, Bitterfeld: Trotz Halteverbot
wurde wild vor der Schule geparkt und die Busanfahrt behindert.
Zusammenfassend schätze Herr Quasdorf die
einzelnen Bereiche wie folgt ein:
Zerbst:
-
keine Fahrplanveränderungen,
-
keine Beschwerden im Fachamt,
-
reibungsloser Ablauf der
Schülerbeförderung.
Köthen:
-
Probleme durch Straßensperrungen und
Behinderungen von Bussen, insbesondere durch die Baumaßnahmen Richtung Merzien,
Bernhard-Kellermann-Straße und
Behinderung der Busse in der Thomas-Mann-Straße durch Anlieger und Baufahrzeuge.
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Auswertung des Artikels der
Mitteldeutschen Zeitung vom 12.09.2014 bezüglich der Schülerbeförderung von der
GS Görzig nach Weißandt-Gölzau.
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Keine Beschwerden im Fachamt.
Bitterfeld-Wolfen:
-
Straßensperrungen zwischen Wolfen und
Bitterfeld
Zum Schulbeginn
Stauzeiten in der Parsevalstraße bis 25 Minuten für den Individualverkehr.
Entschärfung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die vorhandene Busspur,
so dass hier nur 5 bis 10 Minuten für den Schülerverkehr entstehen.
-
Chaotische Verhältnisse vor der Einfahrt
zum Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen durch Eltern, laufenden und
fahrradfahrenden Schüler.
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Keine Beschwerden im Fachamt.
Frau Hinze, K. gab der
Verwaltung, bzgl. der zugeparkten Straße durch die Eltern, den Hinweis, sich
mit dem Kreiselternrat in Verbindung zu setzen, um dieses Problem klären zu
können.
Des Weiteren wurde angefragt, warum der Bus
durch die B.-Kellermann-Straße und nicht über die Bernburger Straße fährt. Die
Einmündung Ratswall in der Bernhard-Kellermann-Straße ist oftmals durch Pkws
zugeparkt, so dass kein Bus einbiegen kann.
Herr Wesenberg fragte an,
ob man nicht Ordnungskräfte über ein zweites Beschäftigungsverhältnis etc. am
Standort Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen einsetzen könnte.
Herr Quasdorf teilte
mit, dass hier der Landkreis eine Bustasche vorgesehen hatte, dies aber
nicht umsetzbar ist.
Ergänzend hierzu teilte Frau Dr. Engst mit, dass der Pkw-Parkplatz sich auf
dem Schulgelände befindet.
Herr König lies über
das Rederecht eines Kreiselternratsmitgliedes abstimmen.
Die Mitglieder stimmten dem Rederecht zu.