Herr Quasdorf informierte über die Schülerbeförderung der ersten zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn des Schuljahres 2014/2015 wie folgt:

Zuvor teilte Herr Quasdorf mit, dass es empfehlenswert wäre, die Berichtserstattung erst 4 bis 6 Wochen nach Schulbeginn vorzunehmen, da danach belastbarere Aussagen möglich sind.

 

Die Einschätzung des Fachamtes zu den ersten zwei Wochen Schülerbeförderung ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Es gab keine gravierenden Beförderungsprobleme, alle beförderungspflichtigen Schüler wurden befördert (kein Schüler blieb stehen), die Vorgaben der Schülerbeförderungssatzung wurden eingehalten.

 

Die positive Einschätzung basiert auf folgenden Maßnahmen und Feststellungen:

-          Erstmals wurde der (gut funktionierende) Fahrplan des Schuljahres 2013/14 zu 95% beibehalten und zum Schuljahresbeginn 2014/15 übernommen.

Die Fahrplanveränderungen, welche sich aus den veränderten Schulstandorten ergaben, wurden rechtzeitig mit den Schulen besprochen und bekanntgegeben.

-          Eine gute Zusammenarbeit und Absprache zwischen den Schulsekretariaten, den Sachbe-arbeiterinnen der Schülerbeförderung und dem Verkehrsunternehmen hat stattgefunden.

-          Alle aktuellen Fahrpläne wurden 2 Wochen vor Ferienbeginn den Schulen übergeben, so dass alle Schüler/Eltern die Möglichkeit hatten, sich rechtzeitig zu informieren.

-          Kontrolle der Mitarbeiter des Fachamtes und des Verkehrsunternehmens vor den Schulen, so dass schnell auf Vorkommnisse reagiert werden konnte.

 

Negativ muss eingeschätzt werden:

-          die vielen Straßenbaumaßnahmen und den daraus resultierenden Verspätungen:

-          Parken von Pkws – insbesondere vor Grundschulen – durch Eltern, welche ihre Kinder in die Schule/Klassenraum bringen wollten und damit die Anfahrt der Busse behinderten.

Beispiele:

GS Gossa: Bus konnte Schul-Haltestelle wegen zugeparkter Wege nicht anfahren und hatte danach 15 Minuten Verspätung, welche sich dann bei dieser Linie bis nach Bitterfeld auswirkte.

GS Anhaltsiedlung, Bitterfeld: Trotz Halteverbot wurde wild vor der Schule geparkt und die Busanfahrt behindert.

 

Zusammenfassend schätze Herr Quasdorf die einzelnen Bereiche wie folgt ein:

Zerbst:

-          keine Fahrplanveränderungen,

-          keine Beschwerden im Fachamt,

-          reibungsloser Ablauf der Schülerbeförderung.

 

Köthen:

-          Probleme durch Straßensperrungen und Behinderungen von Bussen, insbesondere durch die Baumaßnahmen Richtung Merzien, Bernhard-Kellermann-Straße und  Behinderung der Busse in der Thomas-Mann-Straße durch Anlieger und Baufahrzeuge.

-          Auswertung des Artikels der Mitteldeutschen Zeitung vom 12.09.2014 bezüglich der Schülerbeförderung von der GS Görzig nach Weißandt-Gölzau.

-          Keine Beschwerden im Fachamt.

 

Bitterfeld-Wolfen:

-          Straßensperrungen zwischen Wolfen und Bitterfeld

Zum Schulbeginn Stauzeiten in der Parsevalstraße bis 25 Minuten für den Individualverkehr. Entschärfung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die vorhandene Busspur, so dass hier nur 5 bis 10 Minuten für den Schülerverkehr entstehen.

-          Chaotische Verhältnisse vor der Einfahrt zum Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen durch Eltern, laufenden und fahrradfahrenden Schüler.

-          Keine Beschwerden im Fachamt.

 

Frau Hinze, K. gab der Verwaltung, bzgl. der zugeparkten Straße durch die Eltern, den Hinweis, sich mit dem Kreiselternrat in Verbindung zu setzen, um dieses Problem klären zu können.

 

Des Weiteren wurde angefragt, warum der Bus durch die B.-Kellermann-Straße und nicht über die Bernburger Straße fährt. Die Einmündung Ratswall in der Bernhard-Kellermann-Straße ist oftmals durch Pkws zugeparkt, so dass kein Bus einbiegen kann.

 

Herr Wesenberg fragte an, ob man nicht Ordnungskräfte über ein zweites Beschäftigungsverhältnis etc. am Standort Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen einsetzen könnte.

Herr Quasdorf teilte mit, dass hier der Landkreis eine Bustasche vorgesehen hatte, dies aber
nicht umsetzbar ist.

Ergänzend hierzu teilte Frau Dr. Engst mit, dass der Pkw-Parkplatz sich auf dem Schulgelände befindet.

 

Herr König lies über das Rederecht eines Kreiselternratsmitgliedes abstimmen.

Die Mitglieder stimmten dem Rederecht zu.