Herr Dittmann bezog sich auf die Übersicht auf Seite 5 § 9 Abs. 3 und fragte nach, ob es zukünftig keine Fahrzeuge mehr in Zerbst gibt oder ob es an der Formatierung lag.

Herr Böddeker erklärte, dass die Zeilen etwas verrutscht sind. In Zerbst werden selbstverständlich noch 1 RTW/1KTW vorgehalten.

Herr Schulze erklärte, das in Bitterfeld-Wolfen 1 RTW/1 NEF, Bobbau 1 RTW, Köthen  1RTW/NEF vorgehalten.

Herr Böddeker ergänzte, dass es sich bei der Aufstellung um Reservefahrzeuge handelt.

Herr Hemmerling bezog sich auf die genannten Hilfsfristen im § 8,1. Absatz. Ist das eine zulässige Absenkung? Darf man davon abweichen?

Herr Böddeker erklärte, dass es keine Abweichungen sind, sondern die gesetzlichen Mindestforderungen. Im Gesetz steht die Mindestforderung von 95 %. Unser Ziel ist es aber,

darüber zu kommen.

Herr Schulze bemerkte, dass man 100% nicht erreichen kann, aber 95 % schon sehr gut sind.

Herr Hemmerling fragte nach, ob dann die Bereiche, die in den Karten nicht aufgezeigt und abgedeckt sind, das Äquivalent dazu sind. Es gibt ja vereinzelt Ecken, die nicht erreicht werden können, zusammen aber die 5% überschreiten.

Des Weiteren bezog er sich auf die Außenstelle Aken. Hier geht es um den Bahnübergang in Elsnigk, welcher ein Problem darstellt. Südlich des Bahnhofes sind die Ortsteile Elsnigk Libbesdorf dem Bereich zugeordnet. Es wäre vielleicht sinnvoll, Libbesdorf und Rosefeld noch einmal zu überprüfen.

Herr Stoye informierte, dass im Vorfeld der Konzessionsvergabe ein externes Gutachten erstellt wurde. Der Gutachter hat anhand der Daten aus der Leitstelle festgestellt, dass eine zu geringe Zahl Fahrzeugen vorgehalten werden, um diese Hilfsfristen von 12 bzw. 20 Minuten einhalten zu können.

Die Ergebnisse des Gutachtens waren, dass eine Veränderung bzw. Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltestunden erfolgt, es zu Veränderungen von Rettungswachenstandorten kommt und damit zu einer Veränderung der Versorgungsbereiche und deren Außenstellen.

Der Landkreis wurde unter realistischen Einsatzbedingungen befahren. Unter diesen Gesichtspunkten kam es zu den Zuordnungen der Ortschaften zu den Rettungswachen. Mit der Umsetzung dieses Gutachten zum 01.01.2015 musste eine Veränderung in der Vorhaltung zum Teil vorgenommen werden. Im Heidebereich, Ortslage Gossa wird eine neue Rettungswache entstehen. Hier gab es bisher große Probleme, die Hilfsfristen von den Standorten Bitterfeld und Bobbau einzuhalten. Es gab hier eine Vereinbarung mit dem Landkreis Wittenberg, dass diese Ortschaften von Gräfenhainichen mit befahren werden.

Man wird jetzt rein planerisch die Hilfsfristen in den Bereichen Bobbau Bitterfeld und Gossa einhalten können. Das gleiche ist in der Außenstelle Radegast-Zörbig.

Probleme gibt es bei der Rettungswache Köthen, speziell bei der Ortschaft Cattau. Hier werden die Hilfsfristen von 12 Min. nicht abgesichert. Auch in der Außenstelle von Aken, hier Ortschaft Dornbrock, liegt man etwas über die 12 Min. Im Zerbster Bereich betrifft es die Ortschaft Ronney. In den genannten Ortschaften Cattau und Dornbrock gab es in einem Jahr nur 4 Einsatzfälle. Im Ort Ronney gab es 11 Einsätze.

Der Gutachter hat weiterhin festgestellt, dass es in Aken und Osternienburg zu wenig Rettungsmittelvorhaltungen gibt. Es ist deswegen ein zweiter Rettungswagen zusätzlich wochentags für 12 Stunden unterwegs. Die Notarzteinsatzvorhaltung war in diesem Bereich auch zu niedrig.

Es gibt vier Notarztstandorte im Landkreis. 1 Notarzt ist im Gesundheitszentrum Bitterfeld, 1 Notarzt ist in der Rettungswache Bobbau, 1 Notarzt fährt von der Rettungswache Köthen und 1 Notarzt fährt in Zerbst. Hier wurde festgestellt, dass im Akener Bereich zu wenig Notarztvorhaltungen gibt. Während es in den anderen Bereichen eine Erfüllung von 95 % gab, gab es im Köthener/Akener Bereich nur eine Erfüllung von 92%. Deswegen haben die Gutachter gefordert, dass hier tagsüber ein Notarztwagen für 12 Stunden zum Einsatz kommt.

Insgesamt sind es 324 Wochenstunden Vorhaltungen mehr.

Frau Kutz bezog sich auf § 6 Abs. 2, Besetzung des Rettungsdienstbereichsbeirates. Wie groß soll dieser Beirat sein?

Herr Böddeker erklärte, dass man die Zahl bewusst offen gelassen hat, da man die Besetzung den Trägern überlassen möchte.

Herr Stoye informierte, dass die Krankenkassen als Kostenträger, dem Entwurf des Rettungsdienstbereichsplanes bereits schriftlich zugestimmt haben. In der vorigen Woche hat  die Sitzung des Rettungsdienstbereichsbeirates stattgefunden. Der Beirat hat auch seine Zustimmung gegeben.

Frau Kutz bezog sich auf § 11 Abs. 4 und fragte nach, ob hier nicht § 8 stehen muss.

Dies wurde bestätigt.

Herr Böhm fragte nach, ob man beim Gutachten auch den Bahnübergang in Elsnigk berücksichtigt hat, um die Zeit einhalten zu können.

Herr Stoye erklärte, dass es ja nicht nur in Elsnigk einen Bahnübergang gibt. Es wurden im Gutachten alle Bahnübergänge mit berücksichtigt. Elsnigk wird aber  nicht gesondert erwähnt. Des Weiteren verwies Herr Stoye auf eine Änderung im § 13. Hier erfolgt eine Ergänzung beim In-Kraft-Treten der Satzung, es wurde noch 07.00 Uhr eingefügt. Er erläuterte die Änderung.

Herr Roi bezog sich auf die Anlage 1. Er fragte nach dem Hintergrund bei der Wache Rödgen/Zörbig.

Herr Stoye erklärte, dass man vor Jahren um einen zusätzlichen RTW im Bereich Rödgen gekämpft hatte, um hier schneller die Autobahn in beiden Richtungen auffahren zu können. Dieser Standort wurde von den Kostenträgern gekündigt und man ist im Bereich Rödgen nicht fündig geworden, um dort einen RTW zu stationieren. Es gab deshalb die Entscheidung, diesen 12 Stunden RTW am Ortsausgang von Zörbig zu stationieren, bis es eine andere Möglichkeit gibt.

Herr Roi fragte nach, wie sich die Rettungszeiten derzeit in Bitterfeld darstellen, in Bezug auf die Straßensperrungen. Werden die Fristen eingehalten? Gibt es Probleme mit dem Rangierbahnhof?

Herr Stoye erklärt, dass gegenwärtig diesbezüglich keine Probleme bekannt sind.

Herr Böhm bittet die Verwaltung, den Gutachter nochmals zu fragen, inwieweit die Zeiten nach Libbesdorf eingehalten werden.

Herr Hemmerling bemerkte, dass es hier nicht darum geht, wie man vom welchem Standort am schnellsten hinkommt, sondern man muss in Bezug auf die Vorhaltung der Kapazitäten sehen. Nach der Karte ist Libbesdorf innerhalb der Frist von Aken, obwohl man von Köthen vielleicht schneller wäre.

Herr Stoye verwies auf die bereits gemachten Ausführungen, wo Ortschaften grenzwertig sind. Es gibt aber auch Sachen, wo begutachtet werden muss, wieviel Rettungsmittel zur Verfügung stehen. Es wurden alle Ortschaften überprüft. Bis auf die vier bereits genannten Ortschaften werden die Hilfsfristen eingehalten, wenn das Rettungsmittel in der Rettungswache bereit steht.

Herr Hemmerling fragte nach, ob es zulässig ist, dass man Hilfsfristenüberschreitung im Plan hat?

Herr Stoye erklärte, hier sieht der Gesetzgeber vor, das man sich mit seinem Nachbarn kurz- schließen muss, ob es hier eine Möglichkeit im Rahmen einer Zweckvereinbarung gibt, diese

Orte von einer anderen Rettungswache mit zu befahren.

Herr Böhm bat darum, dass die Antwort zur Fraktionssitzung am 30.09.2014 vorliegen sollte.

Es gab keine weiteren Anfragen.