Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

 

Der Kultur- und Tourismusausschuss beschließt den Abschluss des Zuwendungsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der Stadt Südliches Anhalt und dem Museumsverein Gröbziger Synagoge e.V. in der anliegenden Fassung.


Herr Schönemann verlas die Beschlussvorlage.


Herr Böddeker
verzichtete auf grundlegende Ausführungen, da der Vertrag nicht zum ersten Mal dem Ausschuss vorliegt.

Ein Unterschied im Vertrag liegt darin, dass es einen kürzeren Vertragszeitraum gibt.

Neuerungen: Im § 3 gibt es noch einen bilateralen Vertrag. Geregelt wird darin die Übernahme von Verträgen, die Personalkosten der Museumsleiterin sowie die Bildung eines Beirates.

Im § 5 Abs. 5 ist geregelt, dass die Stelle der Museumsleitung neu besetzt wird. Das Bewerbungsverfahren läuft bereits. Bewerbungsfrist ist der 10. Mai.

 

Frau Kutz bat um nähere Angaben über die bilateralen Vereinbarungen zwischen dem alten und dem neuen Verein aus § 3 Anlage 4, da Anlagen 1-4 nicht der Beschlussvorlage beigefügt wurde.

Anfrage auch nach Anlage 3, kulturpolitische Schwerpunktsetzung für den Verein. Was ist für 2018 geplant?

Des Weiteren ist die Frage nach dem Konzept, ob dieses nach der letzten Kreistagssitzung an Frau Zoschke geschickt wurde.

 

Herr Böddeker antwortete wie folgt:

Das Konzept, welches gleichzeitig Anlage 3 ist, wurde bereits an Frau Zoschke geschickt.

Da die Arbeit des neuen Vereins erst zum 1.2.2018 aufgenommen wurde und somit die Erarbeitung eines Maßnahmeplans erst zu diesem Zeitpunkt begonnen hat liegt derzeit noch kein Maßnahmeplan vor. Zum heutigen Datum wurde an die Staatskanzlei ein Maßnahmeplan verschickt für das 2. Quartal, zum Teil noch unterminiert.

Der bilaterale Vertrag enthält die Verpflichtung der Übernahme von drei Verträgen aus dem Förderverein. Ein Vertrag betrifft das Lohnsteuerbüro, zuständig für die Personalkosten. Zwei Verträge betreffen Sicherheitsfirmen. Weiterhin wird geregelt, dass die Dauerausstellung von dem neuen Verein betreut und gepflegt wird. Und es gibt eine Regelung was die Personalkosten betrifft.

 

Herr Lehmann fragte an, ob das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens für die Besetzung der Museumsleitung dem Ausschuss vorgelegt werde.

 

Herr Böddeker antwortete wie folgt. Sobald die Stelle der Museumsleitung besetzt ist, stellt sich der neue Leiter dem Ausschuss vor. Anmerkend sei noch zu erwähnen, dass das Land sich vorbehalten hat, der Einstellung zuzustimmen.

 

Herr Lehmann stellte den Antrag, dass der Beschluss in die nächste Sitzung verlegt wird, da wesentliche Anlagen zu der Beschlussvorlage fehlen und daher nicht abgestimmt werden könne.

 

Herr Dr. Klumpp fragte, ob es neben den Personalkosten auch Personalrisiken gibt.

 

Herr Böddeker antwortete wie folgt: Personalrisiken bestehen für den Verein und den Landkreis nicht aber für den Förderverein, denn der bilaterale Vertrag, der die Weiterreichung der Fördermittel an den Förderverein regelt, tritt erst in Kraft, wenn die Zuwendung in Kraft tritt.

 

Herr Maaß merkt an, die konzeptionelle Frage wird immer wieder in Diskussionen auftauchen. Es sollte ein Konzept erarbeitet werden, welches tragfähig und eine längerfristige Gültigkeit hat. Wenn heute die Entscheidung über den Antrag wegen dem fehlenden Konzept vertagt werden würde, bedeutet dies, dass auch kein Geld fließt und somit der Förderverein, der auch nicht grad liquid ist, keine Löhne zahlen kann. Der Verein braucht eine Arbeitsgrundlage zur Umsetzung von angedachten Plänen. Wünschenswert wäre noch eine Aufstellung zu gelaufenen Aktivitäten um zu zeigen, dass das Konzept auf dem richtigen Weg ist.

 

Frau Rinke erläuterte aus Sicht der Stadt Südliches Anhalt. Es gibt sicher Bedenken über die Abstimmung des Vertrages, da über Geld entschieden wird. Es ist aber auch zu bedenken, dass von der Arbeit durch neuen Vertrages die Eröffnung der Synagoge und der Museumsbetrieb abhängt. Darum die Bitte an den Ausschuss, dass der Vertrag so bestätigt wird, damit die Außendarstellung der Synagoge und dem Museum keinen weiteren Schaden nimmt.

 

Herr Böddeker ergänzte seine Ausführungen wie folgt. In den letzten 6 Wochen wurde der Museumsbetrieb trotz hohem Krankenstand wieder hergestellt. Es gab eine breit angelegte Diskussion über die Konzeptgestaltung. Ein Ergebnis ist, dass es in dem Beirat zu den örtlichen Beteiligten auch fachkundige Beteiligte geben muss, da festgestellt wurde, dass es erhebliche fachliche Bedenken zur historischen Aufarbeitung gibt. Dies betrifft die Ausstellungsstücke selbst und die Erforschung des Archivbestandes.

 

Frau Kutz ist ebenfalls nicht zufrieden, dass die Anlagen an der Beschlussvorlage fehlen. Schweren Herzens würde Frau Kutz dem Antrag zustimmen, da es notwendig ist, damit der Verein Arbeiten kann und bittet um morgige Nachreichung der Anlagen. Nach Vorschlag auch zum morgigen Kreistag.

 

Herr Lehmann fragte, ob eine Aussage gegeben werden kann, wann die Stadt Südliches Anhalt zu diesem Vertrag beschließen wird?

 

Herr Böddeker antwortete, dass dies am 31. März der Fall sein wird.

 

Herr Lehmann zog den Antrag auf Vertagung zurück mit der Anmerkung, dass in Zukunft Anlagen, die Vertragsbestandteil sind, auch der Beschlussvorlage mit anzufügen.

 

Herr Schönmann ließ über den Beschluss abstimmen.

 

Die Beschlussvorlage BV/0699/2018 wurde mit 7 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.