Beschlussvorschlag:

Der Kultur- und Tourismusausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Förderung der kommunalen hauptamtlichen Bibliotheken des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für das Jahr 2018 wie nachstehend aufgeführt:

 

Aktenzeichen

Kommune

Zuwendungshöhe in €

(Land/Landkreismittel)

40 01 31 /03 – 02/2018

Stadt Aken

   2.100,00 (davon LK    600,00 €)

40 01 31 /03 – 03/2018

Stadt Bitterfeld-Wolfen

 15.869,00 (davon LK 4.534,00 €)

40 01 31 /03 – 04/2018

Stadt Gröbzig

   1.400,00 (davon LK    400,00 €)

40 01 31 /03 – 05/2018

Stadt Köthen

 10.552,00 (davon LK 3.015,00 €)

40 01 31 /03 – 06/2018

Osternienburger Land

   1.160,00 (davon LK    330,00 €)

40 01 31 /03 – 07/2018

Stadt Raguhn

      350,00 (davon LK    100,00 €)

40 01 31 /03 – 08/2018

Stadt Sandersdorf

      468,00 (davon LK    134,00 €)

40 01 31 /03 – 09/2018

Stadt Zerbst

   3.000,00 (davon LK    850,00 €)

40 01 31 /03 – 10/2018

Stadt Zörbig

   2.100,00 (davon LK    600,00 €)

Gesamt

 

 36.999,00 (davon LK 10.563,00 €)

 


Herr Schönemann verlas die Beschlussvorlage.


Herr Maaß
fragte nach der Verfahrensweise. Der Landkreis beantragt Mittel beim Land und hat auch Eigenanteil?


Herr Böddeker
antwortete wie folgt. Im Finanzierungsplan ersichtlich ist, dass die Kommunen mit 30%, der Landkreis mit 20 % und das Land mit 50 % an der Finanzierung beteiligt sind. Insgesamt handelt es sich um eine Summe von 52.872 €.


Frau Kutz
merkte an, dass der Fördermittelbescheid anhängt und somit nicht vorbehaltlich beschlossen werden muss. 

Der Passus: „vorbehaltliche der Bewilligung der beantragten Fördermittel durch das Landesverwaltungsamt“ wird aus der Beschlussvorlage gestrichen.

 

Herr Schönemann ließ über den Beschluss abstimmen.

 

Die Beschlussvorlage BV/0703/2018 wurde einstimmig beschlossen.