Herr Müller beglückwünschte die sachkundige Einwohnerin Frau Herrmann zu Ihrer Berufung für den Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages Anhalt-Bitterfeld und zu Ihrer Willensbe-kundung zur Annahme des Mandates für dieses Ehrenamt.

Herr Müller verpflichtete die o. g. sachkundige Einwohnerin zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Amtspflichten sowie zur Ausübung Ihres Ehrenamtes nach den Gesetzten sowie Ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung. Er wies in diesem Zusammenhang auf die Regelungen der §§ 32, 33, 34 KVG LSA hin.

Er bat Frau Herrmann die Verpflichtung durch ihre Unterschrift zu bestätigen.

 

Da Herr Panovic wieder nicht anwesend war, wird er zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet.