Sitzung: 05.04.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Fanneß informierte die Anwesenden wir folgt:
Deutsche Rentenversicherung
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat beim Landkreis
Anhalt-Bitterfeld eine Be-triebsprüfung der Sozialversicherungsbeiträge im
Abrechnungsbereich der Fraktion Freie Wähler durchgeführt. Die Prüfung umfasste
den Zeitraum 01.06.2013 bis 31.07.2015.
Es waren keine Feststellungen zu treffen.
Die parallel durchgeführte Prüfung der Künstlersozialabgabe für den Zeitraum
01.01.2012 bis 31.12.2016 blieb ebenfalls ohne Feststellungen.
Finanzamt
- Das Finanzamt
Dessau-Roßlau führte ab dem 13.02.2018 beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine
Lohnsteuer-Außenprüfung durch. Prüfungszeitraum war der Januar 2014 bis
Dezem-ber 2017. Die Prüfung ist inzwischen abgeschlossen. Ein Prüfungsergebnis
liegt noch nicht vor.
Landesrechnungshof
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Die am 27.07.2016 angekündigte überörtliche Prüfung im
Jugendamt zum Thema „Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und -tagespflege
nach dem Kinderförderungs-gesetz des LSA“ fiel aufgrund einer in der Sache
erhobenen Klage der Kommunalen Träger beim Bundesverfassungsgericht aus. Nachdem
am 21.07.2017 das Urteil erging, bleibt abzuwarten, ob die Prüfung neu
angesetzt wird.
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Der Landesrechnungshof hat seine „Turnusmäßige
überörtliche Prüfung“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in der Zeit vom 25.07. bis
12.10.2017 durchgeführt. Prüfungsschwerpunkte waren die Haushalts- und
Finanzwirtschaft, die Organisation der Verwaltung, das Beteiligungsmanagement,
das Vergabe- und das Personalwesen sowie Transferleistungen an Kultur- und
Sportvereine. Nach Auskunft des Landesrechnungshofes ist ein Berichtsentwurf
für das Schlussgespräch voraussichtlich erst im Sommer 2018 zu erwarten.
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Mit Schreiben vom 23.08.2017 kündigt der
Landesrechnungshof eine überörtliche Prüfung zum Thema „Derivatgeschäfte und
deren Auswirkungen auf die Haushalts- und Wirt-schaftsführung von Kommunen und
Zweckverbänden“ an. Hierzu sollen im ersten Schritt IT-gestützte Daten über den
Bestand derartiger Geschäfte erhoben und ausgewertet werden. Auf Basis der
Auswertung wird im Abwasserverband Köthen eine genauere Prüfung erfolgen.
Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes in Kommunen und
Zweckverbänden
Bei allen zu prüfenden Haushalten sind die jeweils letzten kameralen
Jahresrechnungen vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Damit sind die
Voraussetzungen für die zu erstellenden Eröffnungsbilanzen und sich
anschließender Jahresabschlüsse gegeben.
Der Stand der
Prüfungen ist folgender:
Stadt Aken (Elbe)
Als Pilotkommune erfolgte der Umstieg auf die doppische Haushaltsführung zum
01.01.2004. Sowohl die Eröffnungsbilanz als auch die Jahresabschlüsse bis
einschließlich 2014 sind geprüft und testiert.
Die Vorlage des Jahresabschlusses 2015 steht noch aus. Die Stadt will die
nachträgliche Rückindizierung der Gebäude vornehmen.
Stadt Zörbig
Die Doppik wurde 2010 eingeführt. Geprüft und testiert
sind sowohl die Eröffnungsbilanz als
auch der Jahresabschluss 2010.
Der Jahresabschluss 2011 wurde nach wiederholten Mahnungen der
Kommunalaufsicht im Oktober 2017 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt und
befindet sich in Prüfung.
Gemeinde Osternienburger Land
Die Umstellung des
Rechnungswesens auf die Doppik erfolgte 2012. Die Eröffnungsbilanz wurde vom Rechnungsprüfungsamt in
2014, der Jahresabschluss in 2016 geprüft und testiert.
Der Jahresabschluss 2013 wird noch im April 2018 erwartet. Erste Prüfungen
wurden bereits durchgeführt. Der Prüfbericht soll möglichst in 05/2018
fertiggestellt werden.
Stadt Sandersdorf-Brehna
Die Stadt führte die Doppik
2013 ein. Die Eröffnungsbilanz wurde im
April 2016, der Jahres-abschluss 2013 im August 2017 geprüft und testiert.
Der Jahresabschluss 2014 wird derzeit geprüft.
Stadt Südliches Anhalt
Die Umstellung auf das NHKR
erfolgte 2013. Die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2013 wurde geprüft und im Mai 2016 testiert.
Die Fertigstellung des Jahresabschlusses
2013 wurde dem Rechnungsprüfungsamt Ende Januar 2018 angezeigt.
Gemeinde Muldestausee
Die Gemeinde führt den
Haushalt seit 2013 nach dem NKHR. Die mehrfach überarbeitete Eröffnungsbilanz
wurde im Juni 2017 testiert.
Der Jahresabschluss 2013
befindet sich derzeit in Prüfung.
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Die Doppik kommunal wurde
mit Genehmigung erst 2014 eingeführt.
Die Kommune hat die Arbeiten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz immer noch
nicht abge-schlossen. Die letzte Zielsetzung, die Eröffnungsbilanz bis zum Ende
2017 fertig zu stellen, wurde nicht eingehalten.
ZV Regionale
Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
Die Umstellung auf
die Doppik wurde zum Haushaltsjahr 2013 durchgeführt. Geprüft und
testiert sind die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2016.
ZV Goitzsche
Der ZV hat 2013 sein
Rechnungswesen auf die Doppik kommunal umgestellt. Die Er-öffnungsbilanz sowie der Jahresabschluss 2013 sind
geprüft und testiert.
Eine erste Fassung des Jahresabschlusses
2014 wurde dem Rechnungsprüfungsamt im Juni 2016 vorgelegt. Sie musste
wegen erheblicher Mängel an den ZV zurückverwiesen werden.
Insgesamt
Es ist festzustellen, dass
bis auf eine Ausnahme die Prüfungen der Eröffnungsbilanzen ab-geschlossen sind. Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse bestehen
teilweise erhebliche Rück-stände, die jeweils von den Kommunen bzw.
Zweckverbänden zu vertreten sind. Das Rech-nungsprüfungsamt prüft eingegangene
bzw. als fertiggestellt angezeigte Jahresabschlüsse in chronologischer Folge.
KomBA-ABI
Des Weiteren führt das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 25 AnstVO im Rahmen der
örtlichen Prüfung die Jahresabschlussprüfung bei der KomBA-ABI selbst durch.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde im Februar 2018 abgeschlossen. Das
Schlussgespräch zum Entwurf des Prüfberichtes findet am 20.04.2018 statt.
Der Jahresabschluss 2017 liegt noch nicht vor. Es bedarf noch der Klärung in
welcher Höhe Rückstellungen und Forderungen für Altersteilzeit einzustellen
sind.
Es gab keine weiteren Anfragen der Anwesenden.