Herr Fanneß informierte die Anwesenden wir folgt:

 

Deutsche Rentenversicherung

 

-     Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Be-triebsprüfung der Sozialversicherungsbeiträge im Abrechnungsbereich der Fraktion Freie Wähler durchgeführt. Die Prüfung umfasste den Zeitraum 01.06.2013 bis 31.07.2015.
Es waren keine Feststellungen zu treffen.
Die parallel durchgeführte Prüfung der Künstlersozialabgabe für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2016 blieb ebenfalls ohne Feststellungen.

 

Finanzamt

 

-     Das Finanzamt Dessau-Roßlau führte ab dem 13.02.2018 beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Lohnsteuer-Außenprüfung durch. Prüfungszeitraum war der Januar 2014 bis Dezem-ber 2017. Die Prüfung ist inzwischen abgeschlossen. Ein Prüfungsergebnis liegt noch nicht vor.

 

Landesrechnungshof

 

-     Die am 27.07.2016 angekündigte überörtliche Prüfung im Jugendamt zum Thema „Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und -tagespflege nach dem Kinderförderungs-gesetz des LSA“ fiel aufgrund einer in der Sache erhobenen Klage der Kommunalen Träger beim Bundesverfassungsgericht aus. Nachdem am 21.07.2017 das Urteil erging, bleibt abzuwarten, ob die Prüfung neu angesetzt wird.

 

-     Der Landesrechnungshof hat seine „Turnusmäßige überörtliche Prüfung“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in der Zeit vom 25.07. bis 12.10.2017 durchgeführt. Prüfungsschwerpunkte waren die Haushalts- und Finanzwirtschaft, die Organisation der Verwaltung, das Beteiligungsmanagement, das Vergabe- und das Personalwesen sowie Transferleistungen an Kultur- und Sportvereine. Nach Auskunft des Landesrechnungshofes ist ein Berichtsentwurf für das Schlussgespräch voraussichtlich erst im Sommer 2018 zu erwarten.

 

-     Mit Schreiben vom 23.08.2017 kündigt der Landesrechnungshof eine überörtliche Prüfung zum Thema „Derivatgeschäfte und deren Auswirkungen auf die Haushalts- und Wirt-schaftsführung von Kommunen und Zweckverbänden“ an. Hierzu sollen im ersten Schritt IT-gestützte Daten über den Bestand derartiger Geschäfte erhoben und ausgewertet werden. Auf Basis der Auswertung wird im Abwasserverband Köthen eine genauere Prüfung erfolgen.

 

 

Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes in Kommunen und Zweckverbänden

 

Bei allen zu prüfenden Haushalten sind die jeweils letzten kameralen Jahresrechnungen vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Damit sind die Voraussetzungen für die zu erstellenden Eröffnungsbilanzen und sich anschließender Jahresabschlüsse gegeben.

Der Stand der Prüfungen ist folgender:

Stadt Aken (Elbe)
Als Pilotkommune erfolgte der Umstieg auf die doppische Haushaltsführung zum 01.01.2004. Sowohl die Eröffnungsbilanz als auch die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2014 sind geprüft und testiert.
Die Vorlage des Jahresabschlusses 2015 steht noch aus. Die Stadt will die nachträgliche Rückindizierung der Gebäude vornehmen.

Stadt Zörbig
Die Doppik wurde 2010 eingeführt. Geprüft und testiert sind sowohl die Eröffnungsbilanz als auch der Jahresabschluss 2010.
Der Jahresabschluss 2011 wurde nach wiederholten Mahnungen der Kommunalaufsicht im Oktober 2017 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt und befindet sich in Prüfung.

Gemeinde Osternienburger Land
Die Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik erfolgte 2012. Die Eröffnungsbilanz wurde vom Rechnungsprüfungsamt in 2014, der Jahresabschluss in 2016 geprüft und testiert.
Der Jahresabschluss 2013 wird noch im April 2018 erwartet. Erste Prüfungen wurden bereits durchgeführt. Der Prüfbericht soll möglichst in 05/2018 fertiggestellt werden.

Stadt Sandersdorf-Brehna
Die Stadt führte die Doppik 2013 ein. Die Eröffnungsbilanz wurde im April 2016, der Jahres-abschluss 2013 im August 2017 geprüft und testiert.
Der Jahresabschluss 2014 wird derzeit geprüft.

Stadt Südliches Anhalt
Die Umstellung auf das NHKR erfolgte 2013. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 wurde geprüft und im Mai 2016 testiert.
Die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2013 wurde dem Rechnungsprüfungsamt Ende Januar 2018 angezeigt.

Gemeinde Muldestausee
Die Gemeinde führt den Haushalt seit 2013 nach dem NKHR. Die mehrfach überarbeitete Eröffnungsbilanz wurde im Juni 2017 testiert.
Der Jahresabschluss 2013 befindet sich derzeit in Prüfung.

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Die Doppik kommunal wurde mit Genehmigung erst 2014 eingeführt.
Die Kommune hat die Arbeiten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz immer noch nicht abge-schlossen. Die letzte Zielsetzung, die Eröffnungsbilanz bis zum Ende 2017 fertig zu stellen, wurde nicht eingehalten.

ZV Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
Die Umstellung auf die Doppik wurde zum Haushaltsjahr 2013 durchgeführt. Geprüft und
testiert sind die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2016.

ZV Goitzsche
Der ZV hat 2013 sein Rechnungswesen auf die Doppik kommunal umgestellt. Die Er-öffnungsbilanz sowie der Jahresabschluss 2013 sind geprüft und testiert.
Eine erste Fassung des Jahresabschlusses 2014 wurde dem Rechnungsprüfungsamt im Juni 2016 vorgelegt. Sie musste wegen erheblicher Mängel an den ZV zurückverwiesen werden.

Insgesamt
Es ist festzustellen, dass bis auf eine Ausnahme die Prüfungen der Eröffnungsbilanzen ab-geschlossen sind. Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse bestehen teilweise erhebliche Rück-stände, die jeweils von den Kommunen bzw. Zweckverbänden zu vertreten sind. Das Rech-nungsprüfungsamt prüft eingegangene bzw. als fertiggestellt angezeigte Jahresabschlüsse in chronologischer Folge.

 

KomBA-ABI
Des Weiteren führt das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 25 AnstVO im Rahmen der örtlichen Prüfung die Jahresabschlussprüfung bei der KomBA-ABI selbst durch. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde im Februar 2018 abgeschlossen. Das Schlussgespräch zum Entwurf des Prüfberichtes findet am 20.04.2018 statt.
Der Jahresabschluss 2017 liegt noch nicht vor. Es bedarf noch der Klärung in welcher Höhe Rückstellungen und Forderungen für Altersteilzeit einzustellen sind.

Es gab keine weiteren Anfragen der Anwesenden.