Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Dittmann bezog sich auf Seite 22 der Bewertungsrichtlinie, Bewertungsgrundsätze für Kunstgegenstände. Dort werden die Bestände der Francisceumsbibliothek angeführt. Im Regelfall soll hier der Versicherungswert für Kunstobjekte zu Grunde gelegt werden. Wie wurde der Wert ermittelt?

Frau Lindner erklärte, dass die Versicherungsleistungen ausgeschrieben wurden und durch Angebot und Nachfrage kam diese Versicherungssumme zu Stande. Wie die Ausschreibung durch das Versicherungsamt erfolgte, konnte derzeitig nicht beantwortet werden und wird schriftlich nachgereicht. Damit war Herr Dittmann einverstanden.

Herr Müller teilte mit, dass durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft wurde und zu gewissen Sachen Wertgutachten erstellt wurden. Auf Grund dieser Wertgutachten wurden Versicherungspolicen erstellt.

 

Die Vorlage 0711/2018 wurde einstimmig mit 7 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.