Mit der Einladung wurde den Ausschussmitgliedern Informationsmaterial über die „Europäische Metropolregion Mitteldeutschlands“ übergeben.

 

Herr Hippe hatte dazu noch einige Ergänzungen. Es gab Mitte des Jahres in Leipzig eine Beratung, wozu die Landkreise eingeladen waren und dort die Fragestellung auf der Tagesordnung stand, inwieweit sich die Landkreise in die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland einbinden wollen. Es ist somit eine Öffnung erfolgt, bisher war diese Möglichkeit der Mitwirkung für die Landkreise nicht gegeben, es war ein so genannter „Cityverbund“. Inzwischen gibt es einen Beschluss und an die Landkreise wurde konkret die Frage gestellt, ob wir eine Mitgliedschaft zur europäischen Metropolregion Mitteldeutschland wollen oder nicht.

Herr Hippe erläuterte ausführlich die einzelnen Punkte des Informationsmaterials.

Eine Metropolregion definiert sich als eine Struktur, die sich aus mehreren Groß- und Kleinstädten und umliegenden ländlichen Gebieten ausrichtet, die Großstädte als Zentren favorisieren.

Herr Hippe erläutert die gegenwärtige Struktur der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschlands sowie die finanziellen Auswirkungen bei einer Mitgliedschaft. Bei einer Mitgliedschaft ist man relativ flexibel. Es gibt Kontakte zwischen der Europäischen Metropolregion und der Nürnberger Region. Man arbeitet darauf hin, jegliche inhaltliche Ausrichtungen vorzunehmen wie in Nürnberg. Es erfolgt ein Vergleich der einzelnen Projekte. Nur zahlendes Mitglied zu sein ist sinnlos. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld soll sich aktiv einbringen. Herr Hippe informiert über die Erwartungshaltungen, welche aus den Rückläufen an die Akteure des Landkreises Anhalt Bitterfeld zu entnehmen sind. Risiko bei Nichtbeitritt wäre, dass man bei der weiteren Entwicklung der EU Ausrichtung der Strukturfonds Nachteile hat.

Die Ausschussmitglieder wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass über das Marketingkonzept im Jahre 2010 ein Beschluss gefasst wurde, indem wir uns als Landkreis zur Metropolregion Mitteldeutschland bekennen.

Es sollte eine Empfehlung abgegeben werden zum Beitritt als aktives Mitglied in die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland. Es muss eine Beschlussvorlage dazu erstellt werden, worüber dann im nächsten Ausschuss diskutiert wird. Im nächsten Kreis- und Finanzausschuss wird Herr Hippe dazu einige Informationen grundsätzlicher Art einbringen.

Wenn die Zeitschiene haltbar ist könnte es sein, dass der Beschluss dann am 27.11. 14 im Kreistag gefasst wird, zur Mitgliedschaft oder nicht.

 

Es erfolgt eine rege Diskussion.

 

Herrn Mölle kam bei dem Vergleich der Europäischen Metropolregion die Frage auf, wo perspektivisch die 1,6 Mio. Einwohner und die 11.000 Quadratkilometer herkommen. Aus der Mitgliedschaft der Landkreise antwortet Herr Hippe.

 

Herr Roy fragt, ob zu anderen Landkreisen Kontakt besteht und wie da die Positionierung ist.

 

Zum Landkreis Nordsachsen besteht Kontakt, da ist man sehr zurückhaltend. Weil der Landkreis Nordsachsen in den letzten zwei Jahren mit der Stadt Leipzig eine Großstrukturierung eingegangen ist und man sieht da eine Gefahr der Doppelstruktur. Vom Landkreis Wittenberg kennt Herr Hippe noch keine Aktivitäten.

 

Herr Roy fragt, ob die Akteure die von Herrn Hippe benannt wurden, wie die Stadt Zerbst und die Stadtwerke Zerbst usw. die ablehnend sind, als Grund für Doppelstrukturen genannt wurden, z.B. der Tourismusverband, besteht hier Kontakt ob sie sich da einbringen. Der Tourismusverband wird ja als Beleg dafür genommen, dass Doppelstrukturen entstehen könnten. Ist der Landkreis jetzt zu dieser Frage in Verbindung getreten? Dies ist noch nicht geschehen sagt Herr Hippe.

 

Diese Bedenken könnten dann im Vorfeld ausgeräumt werden sagt Herr Roy. Er möchte wissen, an wen man sich wenden kann, um in die Unterlagen einzusehen.

Herr Hippe antwortet an ihn.

 

Für Herrn Honsa wäre eine zahlenmäßige Betrachtung wichtig, wie sieht es bei der Wirtschaftskraft aus, die Inlandsozialprodukte, die Arbeitslosigkeit, das gewachsene Geld, da kann man sich mit der Region Bayern nicht vergleichen und auch mit dem Landkreis zwischen Nürnberg und München sind die Randbedingungen ganz anders als bei uns.

 

Herr Hippe stimmt dem zu, man kann nicht jeden Landkreis miteinander vergleichen. Dies sind aber die Erfahrungen der Mitarbeiter, die bis jetzt gemacht wurden. Man spürt nur, je weiter man von dieser Großregion weg ist, je mehr muss man sich einbringen, als in einer Großstadt.

 

Herr Herrmann sagt, dass es im Rahmen der Städtekooperation zwischen den Mittelzentren Sachsen Anhalts, in unserem Bereich zur Regionalen Planungsgemeinschaft mit Wittenberg-Köthen-Bitterfeld -Wolfen und dem Oberzentrum Dessau-Roßlau schon einmal zur Diskussion stand, ob wir uns in diese neue Metropolregion einbringen. Dessau Roßlau ist schon von Anfang an in die Metropolregion verankert. Der Informationsfluss, was in der Metropolregion verankert ist, ist gering. Es sollte berücksichtigt werden, dass der gesamte Landkreis ein ländlicher Raum ist. Denn nach wie vor sind die Oberzentren auf dem Wachstumskurs, die Mittelzentren und Kleinzentren immer mehr in die Verlustsituation kommen, dies ist ein Argument für die aktive Mitarbeit, natürlich unter Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen und natürlich noch einmal mit der ganzen Abschätzung, was an Finanzvolumen vorhanden ist und was rüber gebracht werden muss. Es ist wichtig was kommt für alle am Schluss unterm Strich raus. Man sollte sich intensiv mit der Thematik beschäftigen und wenn aktives Mitgestalten in allen Bereichen möglich ist und nachweisbar, dann kann man sich einem Beitritt nähern.

 

Eine Nachfrage, wie auch schon durch Herrn Herrmann angesprochen, kam von Herrn Roi zu den Kosten für Personal, ob es seitens des Landkreises Überlegungen gibt, wieviel Personal geplant ist.

 

Herr Hippe sagt, man kann versuchen dies an den Aufgabenfeldern abzuleiten. Es muss auf alle Fälle 1 Stelle als Sachbearbeiter sein.

 

Herr Böhm stellt fest, dass noch sehr viel Handlungs- und Informationsbedarf besteht. Auch in den Fraktionen, somit kann die von Herrn Hippe vorgegebene Zeitschiene zur Beschlussfassung im Kreistag nicht gehalten werden.