Frau Mylius informierte die Mitglieder des Ausschusses wie folgt:

 

1.    IKT-Richtlinie

Frau Mylius erörterte, dass für die folgenden 3 Schulen

-        Gemeinschaftsschule „J. F. Walkhoff“ in Gröbzig,

-        Sekundarschule „Helene Lange“ in Bitterfeld,

-        „Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe)“

bereits im Dezember 2017 ein Vorantrag auf Förderung nach der IKT-Richtlinie gestellt werden musste.

Im Ergebnis der Prüfung des pädagogischen Konzeptes der Gemeinschaftsschule „J. F. Walkhoff“ Gröbzig bekam diese Schule 245 Punkte. Aufgrund dieser hohen Punktzahl und der Wertung des Medienkonzeptes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (30 Punkte) war eine Punktzahl erreicht worden, die eine Antragstellung zum 30.03.2018 ermöglichte.

Die beiden anderen Schulen erhalten nochmals die Möglichkeit, ihr pädagogisches Konzept zu überarbeiten bzw. zu erweitern, um dann zum zweiten Antragstermin (30. September 2018) einen Fördermittelantrag stellen zu können.

 

2.    Medienkonzept des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Das im Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld beschlossene Medienkonzept des LK Anhalt-
Bitterfeld hat die höchste Punktzahl (30), die erreicht werden kann, erhalten. Frau Mylius bedankte sich nochmals bei dem IT-Mitarbeiter des Schulverwaltungsamtes/KVHS, Herrn Halle, der das Konzept federführend erarbeitet hat.

 

3.    Antrag zur Errichtung einer Klasse im freiwilligen 10. Schulbesuchsjahr

Die FöS (G) Basisförderschule „Dr.-Samuel-Hahnemann“ Köthen hat einen Antrag zur Errichtung einer Klasse im freiwilligen 10. Schulbesuchsjahr beim Landesschulamt gestellt. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld befürwortet dieses Vorhaben. Die Genehmigung vom
Landesschulamt liegt noch nicht vor.

 

4.    BbS Anhalt-Bitterfeld

Die Berufsbildende Schule Anhalt-Bitterfeld als die größte Berufsschule in Sachsen-Anhalt kann sich seit März 2018 „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ nennen.

 

5.    Schulentwicklungsplanung

Durch den Landkreistag LSA wurden die Schulträger über einen Entwurf zur Änderung der Schulentwicklungsplanungsverordnung informiert. Gemäß dem Entwurf sollen die genehmigten Schulentwicklungspläne, die am 01.03.2018 gültig waren, bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 fortgelten. Somit verschiebt sich die Schulentwicklungsplanung auf das Jahr 2020.

 

6.    Die Erfassungslisten des Landesschulamtes der geförderten Schüler(innen) mit Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld mit Stand vom 29.02.2018 werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Maaß fragte an, ob die Verwaltung schon weitere Informationen zu den beabsichtigten gesetzlichen Änderungen hat.

Frau Mylius entgegnete darauf, dass wohl die Gründung von Schulverbünden für Grundschulen zur Diskussion steht.