Sitzung: 23.10.2014 Sozial-, Gesundheits- und Jobcenterausschuss
Herr Kriebisch gab eine Übersicht zu Struktur und Aufgaben des Sozialamtes.
Ausgehend von den maßgeblich umzusetzenden Rechtvorschriften (SGB XII, SGB IX, SGB XI und Wohngeldgesetz) informierte er über die Zuständigkeitsregelungen in der Sozialhilfe (SGB XII, Kap. 12 örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger) und die daraus resultierenden Verwaltungsstrukturen.
Das Sozialamt mit insgesamt 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gliedert sich in drei Sachgebiete, die im Wesentlichen folgende Aufgabengebiete zu erledigen haben:
1. Sachgebiet Offene Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt:
Kap. 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) und
Kap. 4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
des SGB XII
Wohngeldbehörde
Aufnahme und Betreuung von Spätaussiedlern
2. Sachgebiet Hilfe zur Pflege
Kap. 7 des SGB XII, SGB XI
3. Sachgebiet Eingliederungshilfe
Kap. 6 des SGB XII und SGB IX
Im Sachgebiet Offene Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt werden im Wesentlichen Aufgaben des örtlichen Sozialhilfeträgers erfüllt. Die Finanzierung erfolgt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Mittel des Landkreises. Grundsicherungs- und Wohngeldleistungen werden durch Bund und Land finanziert.
Im Jahr 2013 wurden folgende finanzielle Mittel verausgabt:
Kap. 3: 1.490.000 €
Kap. 4: 4.365.000 €
Wohngeld: 750.000 €
In den Sachgebieten Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe werden Aufgaben im Auftrag des überörtlichen Trägers erfüllt.
Für Pflegeleistungen wurden im Jahr 2013 3.527.000 € und für Eingliederungshilfe 28.7555.505 € verausgabt.
Die Fallzahlen in den Sachgebieten haben insbesondere bei Grundsicherungsleistungen und in der Eingliederungshilfe seit Jahren eine steigende Tendenz.
Im Landkreis bestehen in unterschiedlicher Trägerschaft 47 Altenpflegeheime mit fast 1.800 Plätzen, 44 Sozialstationen und ambulante Pflegedienste sowie eine Vielzahl von Einrichtungen für behinderte Menschen, wobei er besonders die beiden Werkstätten für Menschen mit Behinderung an den Standorten Bitterfeld-Wolfen und Köthen erwähnte.
Der Seniorenwegweiser „Älter werden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ 2014/2015, der zu Beginn des Jahres 2014 bereits in seiner zweiten Auflage erschienen ist, enthält dazu ausführliche Übersichten.
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind die fünf großen Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, DRK, DPWV-Der Paritätische) und eine Reihe von gemeinnützig tätigen Vereine mit einer Vielzahl von sozialen Angeboten vertreten. Aber auch privat-gewerbliche Träger sind im sozialen Bereich des Landkreises in erheblichen Maße tätig.
Außerdem verwies er auf die beiden Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen in Trägerschaft der AWO, die Beratungsangebote in den drei Altlandkreisen vorhalten.
An den Standorten Wolfen und Köthen bestehen Frauenhäuser.
Am Sozialamt ist die Stelle „Integrationskoordinator“ angegliedert. Deren Aufgabe ist insbesondere die Koordination und Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsnetzwerkes für Migranten.
Herr Böddeker informierte im Folgenden über die Struktur und die Aufgaben des Dezernates III in Hinsicht auf Gesundheit und Soziales:
Im Gesundheitsamt bestehen folgende Aufgabenbereiche:
- amtsärztlicher Bereich
- jugendzahnärztlicher Bereich
- sozialpsychiatrischer Bereich
- Hygiene- und Seuchenschutz
- Gesundheitsaufsicht
Im Gesundheitsamt bereiten gegenwärtig unbesetzte Arztstellen Probleme bei der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben.
Außerdem gibt es Berührungspunkte zum Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, insbesondere im Zusammenhang mit der Planung des Rettungsdienstes im Landkreis.
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gehört zu einer weiteren Aufgabe, die im Ordnungsamt erledigt wird und in den Bereich des Ausschusses fällt.
Im Veterinäramt werden u.a. Aufgaben der Lebensmittelkontrolle erfüllt, auch von gesundheitlicher Relevanz.
Abschließend berichtete Herr Kotzloff, Sachgebietsleiter Vormundschaften, Beistandsschaften, Beurkundung und Betreuungsbehörde im Jugendamt.
In seinem Sachgebiet erfolgt in vielen Fällen die Betreuung von Personen von der Geburt bis zum Tod. Für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Vormundschaften, bei Erwachsenen durch die Betreuungsbehörde.
Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Betreuungsgerichten (Bitterfeld-Wolfen, Köthen und Zerbst) in deren Auftrag die Betreuungsbehörde tätig wird, vor Ort Gespräche führt und Sozialberichte für die Betreuungsgerichte erarbeitet.
Daraufhin entscheiden die zuständigen Richter über die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung.
Herr Kotzloff informierte über rechtliche Änderungen in den zurückliegenden Jahren. Insbesondere die aktuelle Änderung des Betreuungsbehördengesetzes sieht eine Erhöhung der Verantwortung für Betreuungsbehörden insbesondere hinsichtlich zusätzlicher niederschwelliger Angebote vor.
Beratungsangebote werden besonders zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen angeboten. Hier verwies Herr Kotzloff auch auf Angebote der Kreisvolkshochschule und auf eine Informationsbroschüre, die er für die Ausschussmitglieder mitgebracht hatte.
Frau Zoschke fragte die Anzahl ehrenamtlicher und Berufsbetreuer im Landkreis nach. Herr Kotzloff wird diese Angaben nachreichen (s. Anlage).
Er informierte weiterhin, dass am Standort Bitterfeld ein Betreuungsverein arbeitet. In Köthen gibt es gegenwärtig keinen Betreuungsverein. Die Region Zerbst wird vom Betreuungsverein Dessau-Roßlau abgedeckt.
Auf Anfrage von Herrn Nowak zur Prüfung der Eignung ehrenamtlicher Betreuer führte Herr Kotzloff aus, dass daran ebenso wie bei Berufsbetreuern auch die Betreuungsbehörde beteiligt ist. Bewerbungen erfolgen bei der Betreuungsbehörde, die dann entsprechend prüft, ob die persönliche Eignung vorhanden ist. In vielen Fällen entwickeln sich daraus auch Berufsbetreuer.
Durch die Betreuungsgerichte werden dann die Bestallungsurkunden ausgefertigt.
Auch bei der Prüfung der finanziellen Belange und Abrechnungen im Zusammenhang mit der Vermögensvorsorge arbeiten Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörde eng zusammen.