Frau Wohmann informierte über die Fortschreibung des Schlüssigen Konzeptes KdU. Dazu wurden bereits im Vorfeld den Ausschussmitgliedern die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt

Zum Ergebnisbericht wurde durch Frau Wohmann darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der monetären Auswirkungen im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Schlüssigen Konzeptes Berechnungen der KomBA vorgenommen. Im Ergebnis dieser Berechnungen

ergibt sich ein durchschnittlicher monatlicher Anstieg bei den KdU um 60.268 € daraus ergibt sich ein jährlicher Anstieg um 723.216 €. Dabei wurde angenommen, dass die Bestandszahlen bei den Bedarfsgemeinschaften im SGB II gleich bleiben.

Frau Wohmann bat den Ausschuss um eine Empfehlung an den Landrat, die Fortschreibung zu befürworten.

 

Herr Hövelmann bestätigte die Aussagen von Frau Wohmann. Im Land ist eine vergleichbare Entwicklung zu erkennen.

 

Frau Zoschke fragte an, ob bei der Fortschreibung alle Wohnungsunternehmen beteiligt wurden.

Frau Jacobshagen antworte dazu, dass in der Fortschreibung die zuvor beteiligten Wohnungsunternehmen auch wieder beteiligt wurden. Die Zahlen sind repräsentativ, seitens der KomBA gibt es daher keine Bedenken. Sie erläuterte dazu den gewählten Rechenweg.

Die Grundmietpreisänderungen werden einzelfallbezogen hinsichtlich der konkreten Angemessenheit geprüft. Die aktuelle Wohnungsmarktsituation wird dabei berücksichtigt.

 

Frau Mädchen fragte zum Ergebnis der geführten Klageverfahren an die die Festlegungen der KdU Richtlinie betreffen. Frau Wohmann antwortete, dass zum Schlüssigen Konzept noch kein Urteil vorliegt. Frau Jacobshagen ergänzte, dass die Zahl der Widersprüche zu den KdU angestiegen ist (21,3% im Januar 2013; 32% gegenwärtig). Dies ist ein bundesweiter Trend.

 

Herr Hövelmann fragte nach den Schwerpunkten bei eingelegten Widersprüchen zu KdU. Frau Jacobshagen antwortete dazu, dass bisher Widersprüche zu den Heizkosten in geringerem Maße Bedeutung haben.

Häufiger beziehen sich Widersprüche auf solche Problemkreise wie die Warmwasserpauschale oder die Angemessenheit des Wohnraumes. Die Klageverfahren ziehen sich häufig über einen längeren Zeitraum hin. Gegenwärtig werden Verfahren aus den Jahren 2009/2010 verhandelt.

 

Abschließend gab der Ausschuss einstimmig (5-Ja-Stimmen) die Empfehlung an den Landrat ab, die Fortschreibung der KdU-Richtlinie zu unterzeichnen.