Sitzung: 23.10.2014 Sozial-, Gesundheits- und Jobcenterausschuss
Frau
Wohmann informierte über die Fortschreibung des Schlüssigen Konzeptes KdU. Dazu
wurden bereits im Vorfeld den Ausschussmitgliedern die erforderlichen
Unterlagen zur Verfügung gestellt
Zum
Ergebnisbericht wurde durch Frau Wohmann darauf hingewiesen, dass hinsichtlich
der monetären Auswirkungen im Zusammenhang mit der Fortschreibung des
Schlüssigen Konzeptes Berechnungen der KomBA vorgenommen. Im Ergebnis dieser
Berechnungen
ergibt
sich ein durchschnittlicher monatlicher Anstieg bei den KdU um 60.268 € daraus
ergibt sich ein jährlicher Anstieg um 723.216 €. Dabei wurde angenommen, dass
die Bestandszahlen bei den Bedarfsgemeinschaften im SGB II gleich bleiben.
Frau
Wohmann bat den Ausschuss um eine Empfehlung an den Landrat, die Fortschreibung
zu befürworten.
Herr
Hövelmann bestätigte die Aussagen von Frau Wohmann. Im Land ist eine
vergleichbare Entwicklung zu erkennen.
Frau
Zoschke fragte an, ob bei der Fortschreibung alle Wohnungsunternehmen beteiligt
wurden.
Frau
Jacobshagen antworte dazu, dass in der Fortschreibung die zuvor beteiligten
Wohnungsunternehmen auch wieder beteiligt wurden. Die Zahlen sind
repräsentativ, seitens der KomBA gibt es daher keine Bedenken. Sie erläuterte
dazu den gewählten Rechenweg.
Die
Grundmietpreisänderungen werden einzelfallbezogen hinsichtlich der konkreten
Angemessenheit geprüft. Die aktuelle Wohnungsmarktsituation wird dabei
berücksichtigt.
Frau
Mädchen fragte zum Ergebnis der geführten Klageverfahren an die die
Festlegungen der KdU Richtlinie betreffen. Frau Wohmann antwortete, dass zum
Schlüssigen Konzept noch kein Urteil vorliegt. Frau Jacobshagen ergänzte, dass
die Zahl der Widersprüche zu den KdU angestiegen ist (21,3% im Januar 2013; 32%
gegenwärtig). Dies ist ein bundesweiter Trend.
Herr
Hövelmann fragte nach den Schwerpunkten bei eingelegten Widersprüchen zu KdU.
Frau Jacobshagen antwortete dazu, dass bisher Widersprüche zu den Heizkosten in
geringerem Maße Bedeutung haben.
Häufiger
beziehen sich Widersprüche auf solche Problemkreise wie die Warmwasserpauschale
oder die Angemessenheit des Wohnraumes. Die Klageverfahren ziehen sich häufig
über einen längeren Zeitraum hin. Gegenwärtig werden Verfahren aus den Jahren
2009/2010 verhandelt.
Abschließend
gab der Ausschuss einstimmig (5-Ja-Stimmen) die Empfehlung an den Landrat ab,
die Fortschreibung der KdU-Richtlinie zu unterzeichnen.