Herr Köhler stellte den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes „Feststellung der Niederschrift vom 22.03.2018“ von der Tagesordnung. Er bezog sich hierbei auf seine Beanstandung in der letzten Sitzung betreffs der Feststellung der Niederschrift.

Herr Wolpert erklärte, dass der Tagesordnungspunkt nicht nur die Niederschrift vom 22.03.2018, sondern auch vom 03.05.2018 umfasst und somit dieser Tagesordnungspunkt als Gänze da bleiben muss. Wenn es um die inhaltliche Regelung der Niederschrift geht, sollte es im entsprechenden Tagesordnungspunkt besprochen werden. Sowohl seine Auffassung, aber auch des Rechtsamtes des Landkreises sowie des Landesverwaltungsamtes haben bestätigt, dass Herrn Köhlers Rechtsauffassung falsch ist. Deshalb gibt es keine Beanstandung, die zu beachten ist.

 

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 1 Ja-Stimme, 34 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Die Tagesordnung wurde mehrheitlich mit 36 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme bestätigt.