Beschluss: Personenwahl

Abstimmung: Ja: 43

Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld wählt die in der beigefügten Anlage namentlich benannten Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten Bitterfeld-Wolfen, Köthen und Zerbst.


Herr Wolpert bat, eine Änderung bei den Vertrauenspersonen für das Amtsgericht Köthen vorzunehmen. Herr Wolfgang Thurau ist auszutauschen gegen Herrn Jan Georg Heun.

Weiterhin wies er darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, eine offene Wahl durchzuführen, wenn niemand widerspricht.

Herr Köhler stellte fest, dass Herr Berger bei den ehrenamtlichen Richtern aufgelistet wurde und nun als Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss. Ist das rechtlich zulässig? Er hat bei einigen Kandidaten erhebliche Bedenken bezüglich ihrer Demokratieauffassung und der damit entsprechenden Neutralität. Gerade in Bezug auf die angestrebte Verdunklung und Bagatellisierung, bei der Entlarvung Ex-Stasimitarbeiter und der Sympathie gegenüber bestätigten Stasi-Spitzeln. Hier im Kreistag legt ja die Schöffenwahl klare Linien bezüglich unerwünschter Personen als Schöffen fest. Die Transparenz bezüglich der Kandidatur befriedigt ihn nicht. Er weiß es immer noch nicht, weil es auch keine namentlichen Feststellungen von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern gibt, außer denen, was wirklich aufgeflogen ist. Da es Bedingung für einen Schöffen ist, völlig frei zu sein und natürlich der Wähler oder derjenige, der berechtigt ist zu wählen, nicht irgendjemanden bevorteilen sollte, der möglicherwiese damit verstrickt war, weiß er nicht, inwieweit die Aufklärung 100%ig gegeben ist.

Herr Wolpert erklärte, dass zuvor die Kandidaten für die ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Magdeburg gewählt wurden. Hier geht es um die Amtsgerichte und um die Mitglieder der Schöffenwahlausschüsse. Daher ist es kein Problem, wenn Herr Berger zum einen als Schöffe kandidiert und andererseits beim Amtsgericht in den Schöffenwahlausschuss geht.

Er stellte die Frage, ob jemand einer offenen Wahl widerspricht. Dies war nicht der Fall. Es wurde vorgeschlagen, die Wahl amtsgerichtsweise durchzuführen. Gewählt ist die Person, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Zu diesem Zeitpunkt waren 43 Mitglieder anwesend, so dass die Zweidrittelmehrheit mit 29 Stimmen gegeben war.

 

Bei den Vertrauenspersonen für das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen wurde eine Einzelabstimmung der Namen gewünscht.

 

Name, Vorname

Vorschlag der Fraktion

dafür

dagegen

Enthaltung

Frau Vogel, Christel

CDU-FDP

42

-

1

Herr Urban, Marcel

CDU-FDP

42

-

1

Herr Berger, Eberhard

CDU-FDP

39

2

2

Frau Kutz, Bettina

DIE LINKE.

39

4

-

Herr Mölle, Udo

DIE LINKE.

42

1

-

Herr Dr. Klumpp, Thomas

SPD-Grüne

41

1

1

Frau Hamella, Iris

FREIE WÄHLER ABI

40

-

3

 

Es wurden alle Vertrauenspersonen gewählt.

 

Für das Amtsgericht Köthen erfolgte keine Einzelwahl. Es wurde offen in der Gesamtheit der vorgeschlagenen Personen abgestimmt. Dabei wurden insgesamt 43 Stimmen abgegeben, wovon 42 dem Vorschlag zustimmten. Somit wurde die erforderliche Mindeststimme von 29 erreicht.

 

Bei den Vertrauenspersonen für das Amtsgericht Zerbst wurde eine Einzelabstimmung der Namen gewünscht.

 

Name, Vorname

Vorschlag der Fraktion

dafür

dagegen

Enthaltung

Herr Wallwitz, Stefan

CDU-FDP

42

-

1

Herr Schildt, Alfred

DIE LINKE.

39

1

3

Herr Wesenberg, Bernd

SPD-Grüne

42

1

-

Herr Rudolf, Mario

FREIE WÄHLER ABI

42

-

1

 

Zu diesem Zeitpunkt waren 43 Mitglieder anwesend, so dass die Zweidrittelmehrheit mit 29 Stimmen gegeben war.

 

Es wurden alle Vertrauenspersonen gewählt.