Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld wählt die in der beigefügten Anlage namentlich benannten Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten Bitterfeld-Wolfen, Köthen und Zerbst.
Herr Wolpert bat,
eine Änderung bei den Vertrauenspersonen für das Amtsgericht Köthen
vorzunehmen. Herr Wolfgang Thurau ist auszutauschen gegen Herrn Jan Georg Heun.
Weiterhin wies er darauf hin,
dass die Möglichkeit besteht, eine offene Wahl durchzuführen, wenn niemand
widerspricht.
Herr Köhler stellte
fest, dass Herr Berger bei den ehrenamtlichen Richtern aufgelistet wurde und
nun als Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss. Ist das rechtlich
zulässig? Er hat bei einigen Kandidaten erhebliche Bedenken bezüglich ihrer
Demokratieauffassung und der damit entsprechenden Neutralität. Gerade in Bezug
auf die angestrebte Verdunklung und Bagatellisierung, bei der Entlarvung
Ex-Stasimitarbeiter und der Sympathie gegenüber bestätigten Stasi-Spitzeln.
Hier im Kreistag legt ja die Schöffenwahl klare Linien bezüglich unerwünschter
Personen als Schöffen fest. Die Transparenz bezüglich der Kandidatur befriedigt
ihn nicht. Er weiß es immer noch nicht, weil es auch keine namentlichen
Feststellungen von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern gibt, außer denen, was
wirklich aufgeflogen ist. Da es Bedingung für einen Schöffen ist, völlig frei
zu sein und natürlich der Wähler oder derjenige, der berechtigt ist zu wählen,
nicht irgendjemanden bevorteilen sollte, der möglicherwiese damit verstrickt
war, weiß er nicht, inwieweit die Aufklärung 100%ig gegeben ist.
Herr Wolpert
erklärte, dass zuvor die Kandidaten für die ehrenamtlichen Richter für das
Oberverwaltungsgericht Magdeburg gewählt wurden. Hier geht es um die
Amtsgerichte und um die Mitglieder der Schöffenwahlausschüsse. Daher ist es
kein Problem, wenn Herr Berger zum einen als Schöffe kandidiert und
andererseits beim Amtsgericht in den Schöffenwahlausschuss geht.
Er stellte die Frage, ob
jemand einer offenen Wahl widerspricht. Dies war nicht der Fall. Es wurde
vorgeschlagen, die Wahl amtsgerichtsweise durchzuführen. Gewählt ist die
Person, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,
mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Zu diesem
Zeitpunkt waren 43 Mitglieder anwesend, so dass die Zweidrittelmehrheit mit 29
Stimmen gegeben war.
Bei den Vertrauenspersonen für das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen wurde eine
Einzelabstimmung der Namen gewünscht.
Name, Vorname |
Vorschlag der Fraktion |
dafür |
dagegen |
Enthaltung |
Frau Vogel, Christel |
CDU-FDP |
42 |
- |
1 |
Herr Urban, Marcel |
CDU-FDP |
42 |
- |
1 |
Herr Berger, Eberhard |
CDU-FDP |
39 |
2 |
2 |
Frau Kutz, Bettina |
DIE LINKE. |
39 |
4 |
- |
Herr Mölle, Udo |
DIE LINKE. |
42 |
1 |
- |
Herr Dr. Klumpp, Thomas |
SPD-Grüne |
41 |
1 |
1 |
Frau Hamella, Iris |
FREIE WÄHLER ABI |
40 |
- |
3 |
Es wurden alle
Vertrauenspersonen gewählt.
Für das Amtsgericht Köthen erfolgte keine Einzelwahl. Es wurde offen in der
Gesamtheit der vorgeschlagenen Personen abgestimmt. Dabei wurden insgesamt 43
Stimmen abgegeben, wovon 42 dem Vorschlag zustimmten. Somit wurde die
erforderliche Mindeststimme von 29 erreicht.
Bei den Vertrauenspersonen für das Amtsgericht Zerbst wurde eine Einzelabstimmung der Namen
gewünscht.
Name, Vorname |
Vorschlag der
Fraktion |
dafür |
dagegen |
Enthaltung |
Herr
Wallwitz, Stefan |
CDU-FDP |
42 |
- |
1 |
Herr
Schildt, Alfred |
DIE
LINKE. |
39 |
1 |
3 |
Herr
Wesenberg, Bernd |
SPD-Grüne |
42 |
1 |
- |
Herr
Rudolf, Mario |
FREIE
WÄHLER ABI |
42 |
- |
1 |
Zu diesem Zeitpunkt waren 43
Mitglieder anwesend, so dass die Zweidrittelmehrheit mit 29 Stimmen gegeben
war.
Es wurden alle
Vertrauenspersonen gewählt.