Herr Grimm informiert über das Interessenbekundungsverfahren für ein Projekt zur Prävention von elterlicher Überforderung, Kindesvernachlässigung und Gewalt gegen Kleinkinder im Rahmen der Bundestiftung „Frühe Hilfen“.

Der Aufruf richtet sich an anerkannte Träger der freien Kinder und Jugendhilfe. Das Projekt soll im Landkreis etabliert werden.

Die Durchführung der Maßnahme ist ab Oktober 2018 beabsichtigt.

 

Weiterhin berichtet Herr Grimm darüber, dass durch das Landesverwaltungsamt festgestellt wurde, dass die Wahl von Frau Rinke in den Jugendhilfeausschuss wiederholt werden musste und aus diesem Grunde auch die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses ab dem 13. Dez. 2017 durch den Jugendhilfeausschuss bestätigt werden müssen.

 

Die Pflichtaufgabe zur Erarbeitung von Vorschlagslisten zu den Jugendschöffenwahlen für den Zeitraum 2018 bis 2023 gestaltet sich sehr schwierig. Es haben sich nicht genug Freiwillige gefunden, so dass die Vorschlaglisten mit Personen aufgefüllt werden müssen, die sich nicht freiwillig zu diesem Ehrenamt bereit erklärt haben. Die Auswahl der Schöffen erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss im Herbst dieses Jahres.

 

Der Verwaltung des Jugendamtes liegt ein erster Entwurf zu den Eckpunkten für das neue Kinderförderungsgesetz im LSA vor. Dieser Entwurf befindet sich in Diskussion. Der Beschluss zum neuen Kinderförderungsgesetz soll noch in diesem Jahr erfolgen und das Gesetz soll am 01.01.2019 in Kraft treten.

 

Herr Grimm erinnert an die Durchführung der Klausurtagung am 16. und 17. November 2018. Der Unterausschuss möchte im Rahmen dieser Tagung wieder über die Verteilung der Fördermittel zur Jugendpauschale beraten, möchte aber auch Fortbildungsangebote für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Raum Wernigerode /Halberstadt/Stolberg oder Thale nach einem geeigneten Tagungshotel zu suchen und dieses zu buchen.