Sitzung: 14.06.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0773/2018
Der Kreistag beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 270.000,00 EUR für den Ersatzneubau der Brücke über die Nuthe Zollmühle im Zuge der Kreisstraße K 1250 (BW 3938/803).
Herr Seydewitz
stellte fest, dass in der Sachdarstellung dargelegt wurde, dass die Mehrkosten
teilweise auf mangelhafte Planungen und Bauoberleitungsleistungen basieren. Er
stellte den Antrag, folgenden Satz einzufügen: „Der Landrat wird beauftragt
Schadensersatzansprüche geltend zu machen und dem Kreistag und seinen
Ausschüssen über den aktuellen Stand des Verfahrens zu berichten“.
Herr Schulze regte
hierzu an, Schadensersatzansprüche „zu prüfen“, statt „geltend zu machen“. Ihn
zu beauftragen etwas zu machen, was letztendlich nicht rechtmäßig ist, geht
nicht.
Herr Seydewitz war
mit der Übernahme der Änderung einverstanden.
Herr Roi bat darum,
die Ergänzung in der Beschlussfassung aufzunehmen. Weiterhin bezog er sich auf
die zeitliche Verzögerung von Baumaßnahmen in der Schule in Köthen. Warum liegt
der Fördermittelbescheid noch nicht vor? Wurden die Antragsunterlagen zu spät
eingereicht? Es gibt auch die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmebeginns.
Wurde dies in Erwägung gezogen?
Herr Schulze
äußerte, dass Gelder eingeplant wurden. Diese können dafür genommen werden. Das
Ludwigsgymnasium Köthen - Außenstelle Rüsternbreite - muss erst umziehen, dann
kann die Sekundarschule Völkerfreundschaft in die Rüsternbreite ziehen. Erst dann
kann dort saniert werden, mit Beginn des Schuljahres 2019/2020.
Herr Roi kennt die
ursprüngliche Planung. In der Vorlage stand etwas von einer zeitlichen
Verzögerung auf Grund des Fördermittelbescheides der noch nicht vorliegt. Er
fragte, warum dieser noch nicht vorliegt? Lag es an uns oder an der
Landesebene?
Herr Schulze teilte
mit, dass es am Abschiebungsverfahren zwischen dem Landkreis und der IB-Bank
liegt. Hier war die Frage, was förderfähig ist und was nicht. Man überlegt, ob
man in Widerspruch geht oder nicht. Wir wollen nicht in Widerspruch gehen,
sondern es so durchziehen.
Herr Urban fragte,
ob es sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe handelt.
Frau Bunge erklärte,
dass die Mittel im letzten Jahr eingestellt wurden. Alles, was in diesem Haushaltsjahr
gebraucht wird, kann nicht ergänzt werden, da es eine Übertragung aus dem
letzten Jahr ist. Aus diesem Grund ist es nicht überplanmäßig, sondern
außerplanmäßig.
Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich bestätigt.
Die Vorlage 0773/2018 wurde einstimmig mit 43 Ja-Stimmen bestätigt.