Herr Böddeker berichtete Folgendes:

In dem Haushalt 2018 und auch in den nächsten Jahren werden, in Absprache mit dem Landrat, 100.000,00 € für die Förderung ländlicher Raum eingeplant.

Hierzu gibt es keine Vorlage, lediglich folgenden Vorschlag:

Es soll sich um eine Art Leuchtturmförderung handeln. Eine formlose Fördermittelvergabe nach Antragstellung von den Kommunen, wobei es sich nicht um die drei großen Mittelzentren Bitterfeld, Köthen und Zerbst handelt.

Es soll im Vorfeld keine Festlegung geben, für welche Zwecke und für welche kulturellen „Leuchttürme“ die Förderung geeignet ist. Es wird nach Eingang der Anträge im KTA entschieden, wer welche Gelder für das laufende Jahr bekommen soll.

Soll dieser genannte Vorschlag Zustimmung bei den Ausschussmitgliedern finden, wird dies so umgesetzt. Ansonsten liegt ein Entwurf zur Fördervergabe vor, welcher in der nächsten KTA Sitzung vorgelegt wird.

Herr Lehmann merkte an, dass es besser ist Antragsfristen zu stellen, damit potentielle Antragsteller Anträge einreichen können und diese Anträge dann auch verglichen werden können.

Herr Böddeker antwortete wie folgt:

Die Antragsteller sind ein überschaubarer Personenkreis, welche konkret angeschrieben und darüber informiert werden, dass es diese Fördermöglichkeit gibt und Anträge gestellt werden können. Es muss lediglich ein vernünftiges Konzept vorgelegt werden. Fristen sind nicht nötig, wenn das Geld alle ist, ist es alle. Vorschlag: In diesem Jahr verschaffen wir uns einen Überblick über die vorliegenden Anträge und wenn ersichtlich ist, dass es mehr Bedarf und mehr Anträge gibt als die 100.000 € hergeben, kann für das nächste Jahr eine Abgabefrist der Anträge gesetzt werden.

Herr Wallwitz fragte an, was denn für die Kommunen „Leuchttürme“ sind und merkte an, dass die Förderbeträge prozentual festgelegt werden sollten. Soll zum Beispiel zu 50 %, zu 80 % oder zu 100 % gefördert werden?

Herr Böddeker antwortete wie folgt:

Leuchttürme sind zum Beispiel in Zörbig das Schloss oder auch der Irrgarten Altjeßnitz.

Der KTA hätte jetzt den Spielraum zu sagen, das finden wir jetzt wichtig oder auch nicht. Das Gleiche gilt für die Förderquote. Wir können eine Richtlinie mit Bindung erstellen, wo festgelegt wird, dass mit 70 % oder 80 % … gefördert wird. Oder der KTA entscheidet je nach eingegangenem Antrag nach verfügbaren Mitteln und nach Situation über eine Förderung von 10 % bis 100 %.

Herr Maas stellte die Frage, ob bereits Anträge vorliegen und in welcher Form und ob die Anträge vergleichbar sind.

Herr Böddeker antwortete wie folgt:

Es liegen derzeit zwei formlose Anträge vor. Einmal das Schloss Zörbig und einmal für Reppichau.

Herr Lehmann merkte an, dass es doch wichtig ist Fristen zur Antragstellung zu setzten.

Dem Gleichbehandlungsprinzip zufolge haben dann alle die Möglichkeit, nach dem sie über die Förderung ländlicher Raum informiert worden, Anträge zu stellen und diese dann auch in welcher Höhe auch immer gefördert bekommen.

Herr Böddeker schlug Folgendes vor:

Eine Abgabefrist für das Jahr 2019 soll auf Oktober/November gelegt werden, damit der KTA am Ende diesen Jahres bzw. am Anfang nächsten Jahres über die Förderung entscheiden kann.

Herr Mormann merkte an, dass es sinnvoll ist eine Abgabefrist zu setzten, um sich alle Anträge mit einem Mal anzusehen und zu vergleichen. Er schlug vor, die Fristen für die Anträge für dieses Jahr zum 15.08.2018 und für 2019 auf Ende Oktober festzulegen.

Herr Wallwitz fragte an. Die Förderanträge werden von den Kommunen gestellt. Die drei großen Städte Bitterfeld, Wolfen und Zerbst sind ja außen vor. Wie ist das mit kleineren Ortschaften, zum Beispiel Walternienburg, wenn der Verein der Wasserburg einen Antrag stellen möchte? Müssen die Ortschaften, der zuständige Verein oder die Stadt Zerbst den Antrag stellen?

Herr Böddeker antwortete wie folgt:

Die Anträge werden nur durch die Kommunen gestellt, aber nur für den ländlichen Raum. In dem Falle stellt die Stadt Zerbst für den Verein der Wasserburg Walternienburg den Antrag.

Herr Wallwitz fragte an:

Wenn nur die Kommunen Anträge für den ländlichen Raum stellen können und die Vereine nicht, was ist dann mit den Veranstaltungen, die nur von Vereinen ausgerichtet und durchgeführt werden, die bekommen keine Möglichkeit der Förderung?

Her Mormann bat darum, die Frage zurückzustellen, da diese und weitere Fragen erst in den Fraktionen diskutiert werden sollen.

Frau Rinke merkte an, dass die Zeitschiene zur Beratung in den Fraktionen sehr kurz ist, da die meisten Fraktionen ihre letzte Sitzung vor der Sommerpause bereits hinter sich haben.

Herr Mormann merkte an, dass diese Fraktionen sich vor oder nach der nächsten Kreistagssitzung diesbezüglich beraten sollten.

In der nächsten Sitzung des KTA am 15.08.2018 wird hierzu weiter beraten. Dann sind die Beratungen in den Fraktionen durch.