Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt den Sozialplan des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit Stand 13.07.2018.


Frau Zoschke teilte mit, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss dem Kreistag die Annahme des Sozialplanes empfiehlt. Frau Zoschke lobte die Landkreisverwaltung, weil hier gemeinsam im Haupt- und Ehrenamt über alle Dezernate zusammen gesessen und dieser Plan erstellt wurde. In dieser Form wurde er dem Kreistag zum 2. Mal vorgelegt und Frau Zoschke bat um Zustimmung zum Sozialplan.

Herr Köhler merkte an, dass man unter dem angegebenen Link auf Seite 29 nicht zu den Leitplänen des Jugendhilfeplanes kommt, sondern einfach zum Bürgerinfoportal. Des Weiteren besteht die Frage, ob auf Grund der immens höheren Kosten der Immigrationsmaßnahmen disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden müssen? Vermutlich verursachte Zusatzkosten, z. B. Mehrkosten der Unterkunft durch Vandalismus, nicht wahrnehmen von Migrationskursen u.s. w. zu ahnden. Was hat der Landkreis diesbezüglich unternommen? Wie hoch belaufen sich die zusätzlichen Kosten durch dieses vorsätzlich unwillige Integrationsverhalten? Wer haftet für die entstandenen Schäden?
Zusammenfassend kann man nur sagen, dass der Sozialplan – ähnlich des Armutsberichtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld - zeigt, dass man die Folgen der verwählten Politik nur verwaltet, statt sich mit ernsthafteren Problemen zu befassen. Aufgrund des Sozialplanes des letzten Jahres und dem Ist-Stand vor Ort, ist der dauerhafte Missstand deutlich erkennbar und ein positiver Fortschritt nicht erkennbar. Welche Kosten sind für die Umsetzung des Sozialplanes kalkuliert?

Herr Wolpert teilte mit, dass der Link funktioniert und die Einzelpläne aufgerufen und auch gelesen werden können.

Herr Grimm teilte mit, dass, wenn es zu Zerstörungen in den Einrichtungen kommen sollte, diese dem Landkreis nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden, sondern dies über die Versicherung geregelt wird. Dem Landkreis entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Herr Grimm bat Herrn Köhler um Benennung genauerer Beispiele für Vandalismus.

Hierzu konnte Herr Köhler keine direkten Beispiele benennen. Er hatte aus dem Schreiben im Sozialplan gelesen, welche Sachen anfallen. Wenn es dort aufgeführt wird, muss es Ursachen haben, auf Seite 68.

Herr Köhler fragte, wer den Sozialplan erstellt hat und solch eine Aussage macht, wenn diese nicht der Wahrheit entspricht.

Herr Wolpert mahnte Herrn Köhler zur Vorsicht mit solch einer Äußerung. Derjenige, der den Sozialplan erstellt hat, hat mit Sicherheit nicht gelogen.

Herr Böddeker erklärte, es geht um Einzelfallprobleme, welche auch im Einzelfall gelöst werden. Genau dafür hat man die Betreuung. Es sind Informationen, die von den Betreuern kommen und auch von ihnen abgearbeitet werden. Das sind die Dinge, mit denen man im Rahmen der Betreuung zu tun hat.

Herr Wolkenhaar hatte ein Problem mit dem Bericht, da man es mit Zahlen zu tun hat, die bereits 5 bis 6 Jahre alt sind.

Herr Roi fragte, wie lange der Sozialplan gültig ist und wann er erneuert werden soll?

Frau Zoschke erklärte, dass wir durch das Familienfördergesetz des Landes gezwungen sind, jedes Jahr eine Fortschreibung des Sozialplanes vorzulegen. Es wurden Handlungsempfehlungen entwickelt, die für das nächste Jahr gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld nicht nur diskutiert, sondern mit Projekten aus den Städten unterlegt werden sollen. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind die aktuellen Daten leider nicht automatisch abrufbar, sondern müssen händisch erarbeitet werden. Dafür ist Frau Faust von der Landkreisverwaltung zuständig. Es ist bisher nicht möglich gewesen, aktuelle Zahlen von 2017 bzw. 2018 einzupflegen.

Herr Roi stellte fest, dass sich dann der in 2012 gefasste Kreistagsbeschluss, den Armutsbericht nur noch 1-Mal pro Legislaturperiode vorzulegen, mit den Ausführungen von Frau Zoschke erledigt hat. Es kann nicht sein, dass nur aller 5 Jahre neue Zahlen vorgelegt werden.

 

Die Vorlage 0796/2018 wurde mehrheitlich mit 41 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, bei 4 Enthaltungen bestätigt.