Sitzung: 20.09.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/0796/2018
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt den Sozialplan des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit Stand 13.07.2018.
Frau Zoschke teilte
mit, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss dem Kreistag die Annahme des
Sozialplanes empfiehlt. Frau Zoschke lobte die Landkreisverwaltung, weil hier
gemeinsam im Haupt- und Ehrenamt über alle Dezernate zusammen gesessen und
dieser Plan erstellt wurde. In dieser Form wurde er dem Kreistag zum 2. Mal
vorgelegt und Frau Zoschke bat um Zustimmung zum Sozialplan.
Herr Köhler merkte
an, dass man unter dem angegebenen Link auf Seite 29 nicht zu den Leitplänen
des Jugendhilfeplanes kommt, sondern einfach zum Bürgerinfoportal. Des Weiteren
besteht die Frage, ob auf Grund der immens höheren Kosten der
Immigrationsmaßnahmen disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden müssen?
Vermutlich verursachte Zusatzkosten, z. B. Mehrkosten der Unterkunft durch
Vandalismus, nicht wahrnehmen von Migrationskursen u.s. w. zu ahnden. Was hat
der Landkreis diesbezüglich unternommen? Wie hoch belaufen sich die
zusätzlichen Kosten durch dieses vorsätzlich unwillige Integrationsverhalten?
Wer haftet für die entstandenen Schäden?
Zusammenfassend kann man nur sagen, dass der Sozialplan – ähnlich des
Armutsberichtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld - zeigt, dass man die Folgen
der verwählten Politik nur verwaltet, statt sich mit ernsthafteren Problemen zu
befassen. Aufgrund des Sozialplanes des letzten Jahres und dem Ist-Stand vor
Ort, ist der dauerhafte Missstand deutlich erkennbar und ein positiver
Fortschritt nicht erkennbar. Welche Kosten sind für die Umsetzung des
Sozialplanes kalkuliert?
Herr Wolpert teilte
mit, dass der Link funktioniert und die Einzelpläne aufgerufen und auch gelesen
werden können.
Herr Grimm teilte
mit, dass, wenn es zu Zerstörungen in den Einrichtungen kommen sollte, diese
dem Landkreis nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden, sondern dies über
die Versicherung geregelt wird. Dem Landkreis entstehen keine zusätzlichen
Kosten.
Herr Grimm bat Herrn
Köhler um Benennung genauerer Beispiele für Vandalismus.
Hierzu konnte Herr Köhler
keine direkten Beispiele benennen. Er hatte
aus dem Schreiben im Sozialplan gelesen, welche Sachen anfallen. Wenn es dort
aufgeführt wird, muss es Ursachen haben, auf Seite 68.
Herr Köhler fragte,
wer den Sozialplan erstellt hat und solch eine Aussage macht, wenn diese nicht
der Wahrheit entspricht.
Herr Wolpert mahnte
Herrn Köhler zur Vorsicht mit solch einer Äußerung. Derjenige, der den
Sozialplan erstellt hat, hat mit Sicherheit nicht gelogen.
Herr Böddeker
erklärte, es geht um Einzelfallprobleme, welche auch im Einzelfall gelöst
werden. Genau dafür hat man die Betreuung. Es sind Informationen, die von den
Betreuern kommen und auch von ihnen abgearbeitet werden. Das sind die Dinge,
mit denen man im Rahmen der Betreuung zu tun hat.
Herr Wolkenhaar
hatte ein Problem mit dem Bericht, da man es mit Zahlen zu tun hat, die bereits
5 bis 6 Jahre alt sind.
Herr Roi fragte, wie
lange der Sozialplan gültig ist und wann er erneuert werden soll?
Frau Zoschke
erklärte, dass wir durch das Familienfördergesetz des Landes gezwungen sind,
jedes Jahr eine Fortschreibung des Sozialplanes vorzulegen. Es wurden
Handlungsempfehlungen entwickelt, die für das nächste Jahr gemeinsam mit den
Städten und Gemeinden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld nicht nur diskutiert,
sondern mit Projekten aus den Städten unterlegt werden sollen. Im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld sind die aktuellen Daten leider nicht automatisch abrufbar,
sondern müssen händisch erarbeitet werden. Dafür ist Frau Faust von der
Landkreisverwaltung zuständig. Es ist bisher nicht möglich gewesen, aktuelle
Zahlen von 2017 bzw. 2018 einzupflegen.
Herr Roi stellte
fest, dass sich dann der in 2012 gefasste Kreistagsbeschluss, den Armutsbericht
nur noch 1-Mal pro Legislaturperiode vorzulegen, mit den Ausführungen von Frau
Zoschke erledigt hat. Es kann nicht sein, dass nur aller 5 Jahre neue Zahlen
vorgelegt werden.
Die Vorlage 0796/2018 wurde mehrheitlich mit 41 Ja-Stimmen, 1
Gegenstimme, bei 4 Enthaltungen bestätigt.