Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Frau Kutz fragte, wie hier die Auswahl erfolgte. Weiterhin bezog sie sich auf die Sachdarstellung und fragte, ob die dort angegebene Rechtsgrundlage richtig ist. Es wird hier das Kommunalrechtsreformgesetz benannt. Stimmt es, oder bezieht es sich auf das Kommunalverfassungsgesetz? Weiterhin bezog sie sich auf § 11 (1) der Hauptsatzung des Landkreises. Demnach ist „eine“ Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Laut § 17 der Hauptsatzung ist ausgenommen von der sprachlichen Gleichstellung der § 11 (1).

Herr Schulze äußerte, dass die Hauptsatzung geändert werden muss. Es haben sich 2 Bewerberinnen und 1 Bewerber vorgestellt. Nach der neusten Rechtsprechung ist es nicht ausgeschlossen, dass Männer diese Tätigkeit ausüben können. In diesem Fall hatte Herr Liersch die besten fachlichen Voraussetzungen.

Herr Liersch stellte sich kurz vor und schilderte seinen beruflichen Werdegang. Zurzeit ist er in der Landkreisverwaltung als örtlicher Teilhabemanager eingesetzt.

 

Die Vorlage 0817/2018 wurde mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, bei 1 Enthaltung dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.