Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Der Kreistag beschließt für die Wahl des Kreistages am 26. Mai 2019 und alle während der Wahlperiode des Kreistages stattfindenden Kreiswahlen

 

Herrn Bernhard Böddeker zum Kreiswahlleiter und

Herrn René Rosenfeldt zum stellv. Kreiswahlleiter

 

zu berufen.


Durch die AfD-Fraktion wurde ein Änderungsantrag gestellt. Dieser beinhaltete, dass Herr Rosenfeld zum Kreiswahlleiter bestellt wird und Herr Böddeker zum stellvertretenden Kreiswahlleiter.

Herr Köhler fragte, warum die Grundsätzlichkeit des Gesetzes in Frage gestellt wird. Grundsätzlich sind von Gesetzes wegen der Landrat Kreiswahlleiter und sein Vertreter im Amt Stellvertreter des Kreiswahlleiters. Aus welchem Grund wird von dieser Regelung abgewichen?

Herr Schulze erklärte, dass der Landrat es delegieren kann. Mit Herrn Rosenfeldt als Amtsleiter und stellvertretenden Vorgesetzten und dem stellvertretenden Landrat, Herrn Böddeker, wurde es in den letzten Jahren hervorragend gemeistert.

Herr Roi begründete den Antrag wie folgt: Vor kurzem hatte man die Situation, dass man mittlerweile einen Untersuchungsausschuss hat, zu der Thematik Abwasserzweckverband Köthen. Hier wurde durch den Landesrechnungshof, MDR und Professor Knappe gesagt, dass es sich hier um verbotene Finanzgeschäfte handelt. Herr Böddeker hat im MDR Fernsehen geäußert: „Der Verlust des Abwasserzweckverbandes ist die Folge von kaufmännisch sorgfältigen Geschäften.“ Des Weiteren hat er auch dafür gesorgt, dass der zweitstärksten Kraft in Sachsen-Anhalt derzeit Räume gekündigt wurden. Aus diesem Grund wird an der Neutralität gezweifelt und man hält es für besser, dass getauscht wird. Das nochmal zur Begründung.

Herr Böddeker ging davon aus, dass Herr Roi nicht bewusst lügt, sondern sich nur geirrt hat. Beide Behauptungen sind falsch. Das Zitat stimmt nicht, da hat er nicht aufgepasst. Er irrt sich bestenfalls oder er lügt schlicht. Genauso falsch ist die Tatsache, dass die Räume gekündigt wurden. Es wurde lediglich abgelehnt, ein Mietvertrag mit der AfD-Fraktion zu schließen. Das ist etwas anderes.

Herr Roi erklärte, dass es sowohl einen MDR-Bericht gibt als auch ein Video und ein Zitat. Er empfahl Herrn Böddeker, wenn das Zitat falsch ist, umgehend dagegen vorzugehen.

Herr Wolpert wies darauf hin, dass die Äußerungen der Medien nicht den Zeugen direkt ersetzen.

Herr Köhler schlug vor, dass der Landrat, so wie es grundsätzlich vorgesehen ist, von Gesetzes wegen Kreiswahlleiter ist und der Stellvertreter nicht Herr Böddeker, sondern der andere Kollege.

Herr Wolpert teilte mit, wenn grundsätzlich der Landrat und sein Stellvertreter nicht sein sollen, darf Herr Böddeker als stellvertretender Landrat nicht ausgeschlossen werden. Er nahm den Antrag von Herrn Köhler zur Kenntnis und bat um schriftliche Einreichung.

Da es sich bei den Änderungsanträgen um Alternativanträge handelt, schlug Herr Wolpert vor, zunächst über den ursprünglichen Antrag abstimmen zu lassen. Sollte dieser abgelehnt werden, wird über die Alternativanträge abgestimmt.

Herr Roi widersprach. Ein Alternativantrag ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Er beantragte, zuerst über den Änderungsantrag abzustimmen.

 

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich mit 3 Ja-Stimmen, 41 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Die Vorlage 0808/2018 wurde mehrheitlich mit 40 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen bestätigt.