Sitzung: 20.09.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/0808/2018
Der Kreistag beschließt für die Wahl des Kreistages am 26. Mai 2019 und alle während der Wahlperiode des Kreistages stattfindenden Kreiswahlen
Herrn Bernhard Böddeker zum Kreiswahlleiter und
Herrn René Rosenfeldt zum stellv. Kreiswahlleiter
zu berufen.
Durch die AfD-Fraktion wurde
ein Änderungsantrag gestellt. Dieser beinhaltete, dass Herr Rosenfeld zum
Kreiswahlleiter bestellt wird und Herr Böddeker zum stellvertretenden
Kreiswahlleiter.
Herr Köhler fragte,
warum die Grundsätzlichkeit des Gesetzes in Frage gestellt wird. Grundsätzlich
sind von Gesetzes wegen der Landrat Kreiswahlleiter und sein Vertreter im Amt
Stellvertreter des Kreiswahlleiters. Aus welchem Grund wird von dieser Regelung
abgewichen?
Herr Schulze
erklärte, dass der Landrat es delegieren kann. Mit Herrn Rosenfeldt als
Amtsleiter und stellvertretenden Vorgesetzten und dem stellvertretenden
Landrat, Herrn Böddeker, wurde es in den letzten Jahren hervorragend
gemeistert.
Herr Roi begründete
den Antrag wie folgt: Vor kurzem hatte man die Situation, dass man mittlerweile
einen Untersuchungsausschuss hat, zu der Thematik Abwasserzweckverband Köthen.
Hier wurde durch den Landesrechnungshof, MDR und Professor Knappe gesagt, dass
es sich hier um verbotene Finanzgeschäfte handelt. Herr Böddeker hat im MDR
Fernsehen geäußert: „Der Verlust des Abwasserzweckverbandes ist die Folge von
kaufmännisch sorgfältigen Geschäften.“ Des Weiteren hat er auch dafür gesorgt,
dass der zweitstärksten Kraft in Sachsen-Anhalt derzeit Räume gekündigt wurden.
Aus diesem Grund wird an der Neutralität gezweifelt und man hält es für besser,
dass getauscht wird. Das nochmal zur Begründung.
Herr Böddeker ging
davon aus, dass Herr Roi nicht bewusst lügt, sondern sich nur geirrt hat. Beide
Behauptungen sind falsch. Das Zitat stimmt nicht, da hat er nicht aufgepasst.
Er irrt sich bestenfalls oder er lügt schlicht. Genauso falsch ist die
Tatsache, dass die Räume gekündigt wurden. Es wurde lediglich abgelehnt, ein
Mietvertrag mit der AfD-Fraktion zu schließen. Das ist etwas anderes.
Herr Roi erklärte,
dass es sowohl einen MDR-Bericht gibt als auch ein Video und ein Zitat. Er
empfahl Herrn Böddeker, wenn das Zitat falsch ist, umgehend dagegen vorzugehen.
Herr Wolpert wies
darauf hin, dass die Äußerungen der Medien nicht den Zeugen direkt ersetzen.
Herr Köhler schlug
vor, dass der Landrat, so wie es grundsätzlich vorgesehen ist, von Gesetzes
wegen Kreiswahlleiter ist und der Stellvertreter nicht Herr Böddeker, sondern
der andere Kollege.
Herr Wolpert teilte
mit, wenn grundsätzlich der Landrat und sein Stellvertreter nicht sein sollen,
darf Herr Böddeker als stellvertretender Landrat nicht ausgeschlossen werden.
Er nahm den Antrag von Herrn Köhler zur Kenntnis und bat um schriftliche
Einreichung.
Da es sich bei den
Änderungsanträgen um Alternativanträge handelt, schlug Herr Wolpert vor,
zunächst über den ursprünglichen Antrag abstimmen zu lassen. Sollte dieser
abgelehnt werden, wird über die Alternativanträge abgestimmt.
Herr Roi
widersprach. Ein Alternativantrag ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen.
Er beantragte, zuerst über den Änderungsantrag abzustimmen.
Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich mit 3 Ja-Stimmen, 41 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Die Vorlage 0808/2018 wurde mehrheitlich mit 40 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen bestätigt.