Sitzung: 20.09.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2, Enthaltungen: 6
Vorlage: BV/0810/2018
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 225.982,53 EUR zur Befriedigung von Erstattungsansprüchen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Herr Köhler stellte
folgende Fragen: „Um welche Maßnahmen handelt es sich konkret? Warum fällt erst
jetzt, nach teilweise 6 Jahren auf, dass zu viel Geld gezahlt wurde? Wir müssen
davon Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszins entrichten. Schon die gesamten
6 Jahre oder erst mit der Forderung? Um wieviel belaufen sich hier die Zinsen?
Es ist nicht ersichtlich, woher das Geld kommen soll. Der Haushalt 2017 ist
durch. Woher kommt dieser Ertrag, der hier nicht im Haushalt enthalten ist? Wer
war hier zuständig für die Kontrolle der entsprechenden Maßnahmen? Wer haftet
für diese offensichtlich falsche Verfahrensweise und in welcher Form? Wird
Schadensersatz gegenüber der KomBA-ABI gefordert? Wenn nein, warum nicht? Haben
wir alle hier dem Haushalt 2012 zugestimmt, etwas Falsches zugestimmt, weil
hier offensichtlich Ausgaben fehlen?“
Herr Schulze verwies
auf die Sachdarstellung in der Vorlage. Es wurden Maßnahmen entsprechend
getätigt und bezahlt, die von unserer Seite rechtmäßig waren und auch die
Bezahlung ließ das BMAS bei seiner Prüfung zu der Meinung kommen, dass es nicht
so ist. Man bezahlt erstmal, auf Grund der Zinsen. Es ist teilweise berechtigt.
Mit dem Haushalt hat dies nichts zu tun.
Herr Köhler fragte,
wenn ein Haushalt abgelehnt wird, und rückwirkend Forderungen kommen, die nicht
eingeplant waren, warum schließt man überhaupt einen Haushalt ab? Warum macht
man überhaupt eine Kostenkalkulation für den Haushalt, wenn die Stellen, die es
absegnen, nicht in der Lage sind, das endgültig als wichtig zu befürworten.
Herr Wolpert führte
aus, wenn es außerplanmäßige Aufwände gibt – und die sind außerplanmäßig, weil
sie nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind -
werden diese möglicherweise aus dem gedeckt, was wir als Rahmen zur
Verfügung stehen haben. Wenn von der KomBA-ABI Schadensersatz gefordert wird,
würde die KomBA-ABI an den Landkreis diese 226.000 € bezahlen. Da die KomBA-ABI
eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, die keine Gewinne macht und keine
Rücklagen erwirtschaftet, hätte die KomBA-ABI einen Zuschussbedarf in Höhe von
226.000 €. Die müsste der Landkreis als Träger wieder zuschießen.
Herr Dr. Rauball
meinte sich zu erinnern, dass Herr Krüger auf die Frage von Herrn Köhler zur
Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder mitteilte, dass die 226.000 € nicht
das Jahr 2016 betreffen. In der Vorlage steht jedoch, dass in den Jahren von
2012 bis 2016 diese Gelder erwirtschaftet wurden. Was ist nun richtig?
Herr Krüger
erklärte, dass der außerplanmäßige Aufwand eine Erstattungsforderung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bezogen auf das Haushaltsjahr 2014
betrifft. In der jetzigen Erstattungsforderung ist das Haushaltsjahr 2016 nicht
inbegriffen. Die Prüfung des BMAS bezog sich allerdings auf Haushaltsjahre
2011, 2012, 2013 und 2014. Die Maßnahme, welche im Raum steht, lief bis Januar
2016. Die heutige Forderung betrifft nicht das Jahr 2016, sondern rührt aus
Sicht des BMAS aus zu Unrecht erbrachten Einigungsleistungen für die
Haushaltsjahre 2013 und 2014.
Die Vorlage 0810/2018 wurde mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, bei 6 Enthaltungen bestätigt.