Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2, Enthaltungen: 6

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 225.982,53 EUR zur Befriedigung von Erstattungsansprüchen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).


Herr Köhler stellte folgende Fragen: „Um welche Maßnahmen handelt es sich konkret? Warum fällt erst jetzt, nach teilweise 6 Jahren auf, dass zu viel Geld gezahlt wurde? Wir müssen davon Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszins entrichten. Schon die gesamten 6 Jahre oder erst mit der Forderung? Um wieviel belaufen sich hier die Zinsen? Es ist nicht ersichtlich, woher das Geld kommen soll. Der Haushalt 2017 ist durch. Woher kommt dieser Ertrag, der hier nicht im Haushalt enthalten ist? Wer war hier zuständig für die Kontrolle der entsprechenden Maßnahmen? Wer haftet für diese offensichtlich falsche Verfahrensweise und in welcher Form? Wird Schadensersatz gegenüber der KomBA-ABI gefordert? Wenn nein, warum nicht? Haben wir alle hier dem Haushalt 2012 zugestimmt, etwas Falsches zugestimmt, weil hier offensichtlich Ausgaben fehlen?“

Herr Schulze verwies auf die Sachdarstellung in der Vorlage. Es wurden Maßnahmen entsprechend getätigt und bezahlt, die von unserer Seite rechtmäßig waren und auch die Bezahlung ließ das BMAS bei seiner Prüfung zu der Meinung kommen, dass es nicht so ist. Man bezahlt erstmal, auf Grund der Zinsen. Es ist teilweise berechtigt. Mit dem Haushalt hat dies nichts zu tun.

Herr Köhler fragte, wenn ein Haushalt abgelehnt wird, und rückwirkend Forderungen kommen, die nicht eingeplant waren, warum schließt man überhaupt einen Haushalt ab? Warum macht man überhaupt eine Kostenkalkulation für den Haushalt, wenn die Stellen, die es absegnen, nicht in der Lage sind, das endgültig als wichtig zu befürworten.

Herr Wolpert führte aus, wenn es außerplanmäßige Aufwände gibt – und die sind außerplanmäßig, weil sie nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind -  werden diese möglicherweise aus dem gedeckt, was wir als Rahmen zur Verfügung stehen haben. Wenn von der KomBA-ABI Schadensersatz gefordert wird, würde die KomBA-ABI an den Landkreis diese 226.000 € bezahlen. Da die KomBA-ABI eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, die keine Gewinne macht und keine Rücklagen erwirtschaftet, hätte die KomBA-ABI einen Zuschussbedarf in Höhe von 226.000 €. Die müsste der Landkreis als Träger wieder zuschießen.

Herr Dr. Rauball meinte sich zu erinnern, dass Herr Krüger auf die Frage von Herrn Köhler zur Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder mitteilte, dass die 226.000 € nicht das Jahr 2016 betreffen. In der Vorlage steht jedoch, dass in den Jahren von 2012 bis 2016 diese Gelder erwirtschaftet wurden. Was ist nun richtig?

Herr Krüger erklärte, dass der außerplanmäßige Aufwand eine Erstattungsforderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bezogen auf das Haushaltsjahr 2014 betrifft. In der jetzigen Erstattungsforderung ist das Haushaltsjahr 2016 nicht inbegriffen. Die Prüfung des BMAS bezog sich allerdings auf Haushaltsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014. Die Maßnahme, welche im Raum steht, lief bis Januar 2016. Die heutige Forderung betrifft nicht das Jahr 2016, sondern rührt aus Sicht des BMAS aus zu Unrecht erbrachten Einigungsleistungen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014.

 

Die Vorlage 0810/2018 wurde mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, bei 6 Enthaltungen bestätigt.