Sitzung: 20.09.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/0820/2018
Der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Herr Walkenbach,
Firma Forplan, erläuterte das Gutachten zur Vorhaltung von Rettungsmitteln und
Rettungswachen im RDB Landkreis Anhalt-Bitterfeld anhand einer
Powerpoint-Präsentation.
(Frau Dr. Bergholz
gegangen = 43+1 = 80,00%)
Herr Wolkenhaar
fragte, ob es nicht besser ist, einen weiteren Notarzt anstatt in Köthen in
Bitterfeld-Wolfen zu stationieren. Das Thema dynamische Verschiebung ist in der
Theorie gut angebracht, wie soll es umgesetzt werden? Ist es nur eine Maßgabe,
dass die Leitstelle vielleicht nur die Bereiche schickt, wenn Not am Mann ist?
Herr Walkenbach gab
an, dass die Hilfsfristen beim Notarzt auf 2 Grundlagen bemessen werden. Die
Bemessung hat ergeben, dass in Köthen ein NEF nachts zusätzlich sinnvoll wäre.
Allein auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus der Vergangenheit. Zur
Dynamischen Verschiebung erklärte er, dass in Köthen 2 Rettungswagen stehen und
es nichts dagegen spricht, einen Rettungswagen beispielsweise nachts nach Aken
zu schicken, um eine bessere Versorgung zu gewährleisten. Zu den
Versorgungsbereichen erklärte er, dass im Gutachten dargestellt ist, welcher
Ort von welcher Rettungswache als nächstes erreicht werden kann.
Herr Wolkenhaar
fragte, ob sich bei der Dynamischen Verschiebung die Rettungshilfszeiten
verschlechtern würden.
Herr Walkenbach
erklärte, dass das System funktioniert.
Herr Wolkenhaar
bekam bisher keine Informationen von der Verwaltung bezüglich der
Desinfektionszeiten in den RTWs. Diese müssen in gut belüfteten Räumen
desinfiziert werden. Das ist im Winter jedoch kaum möglich. Des Weiteren kommen
Ausfallzeiten hinzu. Die Rettungswache in Radegast war nicht mehr tragbar, man
sucht einen neuen Standort. Die Frage ist, ob es machbar ist, die RTWs in
beheizten Räumen an andere Rettungswagen zu stellen, um die notwendige
Desinfektion durchzuführen und nicht am Standort, z.B. in Köthen.
Herr Honsa fragte
zur Absicherung in Gröbzig. Die 12 Minuten-RTWs von Köthen aus können nicht
abgedeckt werden. Jedoch kann Gröbzig durch Könnern abgedeckt werden. Könnern liegt
im Salzlandkreis. Gibt es dort eine kreisübergreifende Regelung und wie sieht
diese aus?
Herr Stoye erklärte,
dass mit den Nachbarlandkreisen Vereinbarungen getroffenen wurden, speziell mit
dem Salzlandkreis, Stadt Halle und Saalekreis. Wenn Einsätze in Randbereichen
auflaufen, wird in den jeweiligen Rettungswachen angefragt, ob diese den
Einsatz übernehmen können.
Die Vorlage 0820/2018 wurde einstimmig mit 42 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen bestätigt.