Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.


Herr Walkenbach, Firma Forplan, erläuterte das Gutachten zur Vorhaltung von Rettungsmitteln und Rettungswachen im RDB Landkreis Anhalt-Bitterfeld anhand einer Powerpoint-Präsentation.

 

(Frau Dr. Bergholz gegangen = 43+1 = 80,00%)

 

Herr Wolkenhaar fragte, ob es nicht besser ist, einen weiteren Notarzt anstatt in Köthen in Bitterfeld-Wolfen zu stationieren. Das Thema dynamische Verschiebung ist in der Theorie gut angebracht, wie soll es umgesetzt werden? Ist es nur eine Maßgabe, dass die Leitstelle vielleicht nur die Bereiche schickt, wenn Not am Mann ist?

Herr Walkenbach gab an, dass die Hilfsfristen beim Notarzt auf 2 Grundlagen bemessen werden. Die Bemessung hat ergeben, dass in Köthen ein NEF nachts zusätzlich sinnvoll wäre. Allein auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus der Vergangenheit. Zur Dynamischen Verschiebung erklärte er, dass in Köthen 2 Rettungswagen stehen und es nichts dagegen spricht, einen Rettungswagen beispielsweise nachts nach Aken zu schicken, um eine bessere Versorgung zu gewährleisten. Zu den Versorgungsbereichen erklärte er, dass im Gutachten dargestellt ist, welcher Ort von welcher Rettungswache als nächstes erreicht werden kann.

Herr Wolkenhaar fragte, ob sich bei der Dynamischen Verschiebung die Rettungshilfszeiten verschlechtern würden.

Herr Walkenbach erklärte, dass das System funktioniert.

Herr Wolkenhaar bekam bisher keine Informationen von der Verwaltung bezüglich der Desinfektionszeiten in den RTWs. Diese müssen in gut belüfteten Räumen desinfiziert werden. Das ist im Winter jedoch kaum möglich. Des Weiteren kommen Ausfallzeiten hinzu. Die Rettungswache in Radegast war nicht mehr tragbar, man sucht einen neuen Standort. Die Frage ist, ob es machbar ist, die RTWs in beheizten Räumen an andere Rettungswagen zu stellen, um die notwendige Desinfektion durchzuführen und nicht am Standort, z.B. in Köthen.

Herr Honsa fragte zur Absicherung in Gröbzig. Die 12 Minuten-RTWs von Köthen aus können nicht abgedeckt werden. Jedoch kann Gröbzig durch Könnern abgedeckt werden. Könnern liegt im Salzlandkreis. Gibt es dort eine kreisübergreifende Regelung und wie sieht diese aus?

Herr Stoye erklärte, dass mit den Nachbarlandkreisen Vereinbarungen getroffenen wurden, speziell mit dem Salzlandkreis, Stadt Halle und Saalekreis. Wenn Einsätze in Randbereichen auflaufen, wird in den jeweiligen Rettungswachen angefragt, ob diese den Einsatz übernehmen können.

 

Die Vorlage 0820/2018 wurde einstimmig mit 42 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen bestätigt.