Herr Mölle fragte nach amtlichen Mitteilungen.

Frau Wohmann informierte zum Sachstand Herr Mösenthin. Die Ausschussmitglieder haben per Mail Unterlagen zum Sachstand bekommen, die er an Herrn Mölle verschickt hat. Dazu möchte sie ergänzen, dass am 10.09.2018 im Landkreis der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt eingegangen ist - die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle wurde zurückgewiesen. Aus Datenschutzgründen wird nur ein Auszug (Anlage 1) der Niederschrift beigelegt. Herr Mölle hat den Beschluss mit Begründung vorliegen, dieser kann bei Interesse bei ihm eingesehen werden.

Herr Mölle dankte Frau Wohmann und erteilt Frau Krause das Wort.

Frau Krause informiert zum Sachstand des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 2 KrWG für eine Deponie der Klasse I mit eigenem Abschnitt der Klasse 0. Die überarbeiteten Antragsunterlagen zur Errichtung und Betrieb der DK 1 und DK 0 sind am 07.09.2018 bei der unteren Abfallbehörde eingegangen. Die Unterlagen wurden am 10. und 11.09.2018 an die Träger öffentlicher Belange und an die Beteiligten zur Stellungnahme verschickt. Es gibt folgende Terminkette: Eine Bestätigung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen bzw. Nachforderungen sind bis zum 12.10.2018 abzugeben. Das Verfahren ist mit Umweltverträglichkeit zu führen. Hinweise und Forderungen zu Untersuchungsraum und Untersuchungsrahmen nach dem UVPG sind ebenfalls bis zum 12.10.2018 einzureichen. Die begründete abschließende Stellungnahme ist bis zum 06.11.2018 abzugeben. Die Notwendigkeit der Einhaltung der Frist ergibt sich aus § 73 Abs. 3a VwVfG.

Herr Mölle dankte Frau Krause und fragt nach Wortmeldungen, das war nicht der Fall. Weitere Informationen gab es nicht.