Herr Dittmann fragte, ob es im Landkreis ländliche Räume erster und zweiter Kategorie gäbe? Er hatte am 24.09.2018 ein Schreiben erhalten. Für das Jahr 2019 sind für die Ortsteile Projekte einzureichen, um von den finanziellen Mitteln des Landkreises, die es auch in 2019 in Höhe von 100.000 Euro geben soll, zugreifen zu können. Warum wurde der Einheitsgemeinde Zerbst (stellt 1/3 des Kreisgebietes dar) die Möglichkeit der Antragstellung nicht eingeräumt, sondern auf Nachfrage von Herrn Mormann die Antwort seitens der Kreisverwaltung gegeben, dass die Einheitsgemeinde Zerbst ausdrücklich nicht aufgefordert wurde, Projektanträge einzureichen? Herrn Dittmann ist klar, dass die Kernstadt Zerbst von der Antragstellung genauso ausgeschlossen ist, wie die Stadt Köthen oder Stadt Bitterfeld-Wolfen. Er mahnte aber an, dass hier offensichtlich bestimmte Bereiche ausgeschlossen werden. Es gibt hier ganz offensichtlich Verfahrensfehler, die Herr Dittmann so nicht hinnehmen möchte. Er erwartet hierzu eine Klärung innerhalb der Verwaltung, eine Stellungnahme und Bekanntgabe eines Lösungsvorschlages, wie man mit 467 km² des Landkreises umgehen möchte.

Herr Schulze sicherte eine Klärung zu.