Herr Lingk informierte zunächst über den aktuellen Stand des Haushaltes.

 

berücksichtigt wurde:

g Überschuss im Ergebnisplan i.H.v. 6.859.900 EUR

g Saldo aus der Verwaltungstätigkeit im Finanzplan i.H.v. -7.782.600 EUR

g Defizit von 2.923.300 EUR

g Saldo aus Finanzierungstätigkeit / Unterdeckung von -7.279.000 EUR

g negativer Saldo insgesamt i.H.v. -2.413.600 EUR

 

nicht berücksichtigt wurde:

g Kreditaufnahme i.H.v. 2.923.300 EUR

g bei Kreditaufnahme wäre ein Überschuss i.H.v. 509.700 EUR vorhanden

g Veränderungen bei den Personalkosten - weitere 617.900 EUR haben sich abgezeichnet. Es wird versucht, diesen Betrag zu konsolidieren.

 

Bis zum nächsten Kreis- und Finanzausschuss bzw. Kreistag wird eine neue Übersicht über die Veränderungen vorgelegt.

 

Budget 66 – Umweltamt

 

Seite 541 - Zuschussbedarf reduziert sich auf 2.537.500 EUR

 

Erträge:

-       Ertragsarten 01 bis 04 bleiben unverändert

 

Hauptverursacher:

-       Seite 544, Produkt 5.3.7.1.01 Abfallwirtschaft

  SK 448500 – Erstattung Verwaltungskosten von Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH g Erhöhung von 21.000 EUR

-       Seite 548, Produkt 5.5.4.1.01 Natur-, Landschafts- und Artenschutz

  SK 448100 – Erträge aus Kostenerstattungen vom Land gemäß 2. Funktionalreformgesetz (§ 5 Abs. 2 FAG) g Erhöhung von 345.500 EUR

-       Gesamtsumme der Erhöhungen: 375.500 EUR

 

Aufwendungen:

-       Personalkostenaufwendungen: 133.000 EUR kommen dazu

 

Hauptverursacher:

-       Seite 544, Produkt 5.3.1.01 Abfallwirtschaft

  SK 501200 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer g Erhöhung von 18.900 EUR

-       Seite 548, Produkt 5.5.4.1.01 – Natur-, Landschafts- und Artenschutz

  SK 501100 – Dienstaufwendungen für Beamte g Verringerung um -19.200 EUR

  SK 501200 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer g Erhöhung von 18.800 EUR

  SK 501300 – Zuführung zur ATZ-Rückstellung für den Erfüllungsstand g Verringerung um -37.700 EUR

  SK 502100 – Beiträge zu den Versorgungskassen für Beamte g Verringerung um

  -16.500 EUR

-       Seite 563, Produkt 5.6.1.2.01 – Gewässerschutz/Abwasserbeseitigung

  SK 501200 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer g Erhöhung um 47.100 EUR

  SK 503200 – Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer

g Erhöhung von 7.400 EUR

-       Seite 566, Produkt 5.6.1.4.01 – Immissionsschutz

  SK 501200 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer g Erhöhung von 57.700 EUR

  SK 503200 – Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer

g Erhöhung um 10.300 EUR

-       Seite 570, Produkt 5.6.1.5.01 – Bodenschutz/Altlasten/Chemiekalienrecht

  SK 501200 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer g Erhöhung von 55.200 EUR

  SK 503200 – Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer g Erhöhung von 9.200 EUR

-       Gesamtsumme der Erhöhungen: 132.300 EUR

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen:

 

                Hauptverursacher:

-       Seite 545, Produkt 5.3.7.1.01 – Abfallwirtschaft

  SK 543108 – Sonstige Sachverständigenkosten, fachliche Stellungnahmen g Erhöhung um 78.500 EUR

-       Seite 550, Produkt 5.5.4.1.01 – Natur-, Landschafts- und Artenschutz

  SK 543108 – Sonstige Sachverständigenkosten g durch die Erhöhung von

20.000 EUR bei der Fasanerie Köthen und Erhöhung von 40.000 EUR beim Biokataster ergibt sich ein Saldo von -20.000 EUR

-       Seite 564, Produkt Gewässerschutz/Abwasserbeseitigung

  SK 543108 – Sonstige Sachverständigenkosten (Grundwassermonitoring) g Verringerung um -34.000 EUR

-       Seite 566, Produkt 5.6.1.4.01 – Immissionsschutz

  SK 543105 – Sachverständigenkosten (Gerichtskosten) g Verringerung um

-70.000 EUR

  SK 543107 – Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten (Widersprüche)g Verringerung um -20.000 EUR

-       Gesamtsumme: -25.500 EUR

 

Seite 566, SK 543105 – Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten (Gerichtskosten)

 

Herr Hemmerling fragte, auf welcher Grundlage der Ansatz von 80.000 EUR auf

10.000 EUR reduziert wurde.

Herr Rößler erklärte, es handelt sich um verschiedene Gerichtsverfahren. Hier läuft noch ein Verfahren gegen den Windkraftbetreiber UKA. Nach Abstimmung mit dem Rechtsamt sind dort noch 10.000 EUR geplant.

 

Seite 545, SK 543108 – Sonstige Sachverständigenkosten

 

Herr Grabner fragte, woraus die starke Erhöhung von 1.500 EUR auf 80.000 EUR resultiert.

Herr Rößler erklärte, dass die Erhöhung aus einer geplanten anwaltlichen Begleitung des abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens der Deponie der Klassen 0 und 1 in Roitzsch resultiert.

 

Seite 550, SK 543108 – Sonstige Sachverständigenkosten

 

Herr Wolkenhaar fragte, ob es sich bei den Sachverständigenkosten für die Fasanerie Köthen sowie Biotopkataster um Folgekosten handelt.

Herr Rößler bestätigte dies. Verschieben kann man das Projekt nicht, da bereits Leistungen dafür erbracht und Zahlungen getätigt wurden.

Herr Wolkenhaar fragte, inwieweit es im Bereich Personalkosten Einsparungsmöglichkeiten gibt.

Herr Rößler verwies auf den Stellenplan. Hier ist kein Aufwuchs zu verzeichnen, sondern eine Verringerung. Ansonsten sind die Steigerungen tarifbedingt. Er erwähnte nochmals, dass es sich um ein begonnenes Projekt handelt, welches man schlecht kürzen kann.

Herr Hemmerling fragte, ob das Biotopkataster im Zusammenhang mit der Fasanerie steht.

Herr Rößler erklärte, dass das Biotopkataster eine verpflichtende Aufgabe aus dem Landesnaturschutzgesetz ist. Es ist beabsichtigt, Fördermittel zu beantragen, um den Kreishaushalt nicht komplett zu belasten.

 

Frau Kutz fragte, ob es sich bei der Seite 571, beim SK 545102 (Erstattungen an das Land aus Rückzahlung von unterhaltspflichtigen Eltern entsprechend § 7 UVG) um einen Fehler handelt.

Herr Lingk erklärte, dass es sich um einen Fehler handelt, der aber schon korrigiert wurde.

 

Seite 556, SK 525501 – Unterhaltung, Instandsetzung , Reparatur

 

Herr Urban fragte, wie sich die Steigerung der Wartungskosten für die Fischadler Livecam begründet.

 

(Herr Böhm gekommen. Bisher wurde er von Herrn Urban in seiner Funktion als beschließendes Mitglied vertreten.)

 

Herr Rößler gab an, dass wir hier nur bedingt Einfluss auf die Entwicklung der Preise bei den Computerfirmen haben. Es gibt nur eine Firma im Kreisgebiet, die auf dieser Strecke fit ist.

Herr Dittmann fragte, welchen Sinn es macht. Wie groß ist die Zugriffsrate auf die Funküberwachung des Fischadlerpaares?

Herr Rößler konnte nicht sagen, wie hoch die Zugriffsrate ist. Die Besucherzahlen waren zu Beginn sehr hoch.

Herr Northoff fragte, ob es den Fischadler noch gibt.

Herr Rößler antwortete, dass man derzeitig viele andere Vogel- bzw. Tierarten beobachten kann.

Herr Wolkenhaar äußerte, dass er ein Angebot für 3 Überwachungskameras bekommen hat. Hier kostet 1 Kamera mit Zubehör 1.500 EUR. Er fragte, woher die 12.900 EUR Wartungskosten für eine bestehende Kamera kommen. Unter Betrachtung der Kostensteigerung innerhalb von 3 Jahren fragte er, ob es nicht sinnvoller wäre, eine neue Kamera zu beschaffen?

Herr Rößler erklärte, dass eine Hausüberwachungskamera nicht mit dieser Kamera zu vergleichen ist. Es handelt sich hier um weite Übertragungswege. In unserem Landkreis gibt es nur eine Firma, man suchte bereits nach Alternativen. Hierbei ist zu überlegen, ob man die Kamera weiter wartet und die Kosten dafür zahlt oder ob man die Kamera letztendlich abschaltet.

Seite 549, SK 527120 – Softwarepflege; SK 525100 – Haltung von Fahrzeugen

 

Herr Wolkenhaar stellte fest, dass bei der Softwarepflege 2-mal 5.000 EUR eingestellt wurden. Vorher waren es 0,00 EUR. Die Haltung von Fahrzeugen wurde von 7.000 EUR auf 5.000 EUR verringert. Liegt es daran, dass die Fahrzeuge so alt sind?

Herr Rößler erklärte zur Haltung von Fahrzeugen, dass im Umweltamt 7 Behörden integriert sind, die auf Grund der Spezifik der behördlichen Tätigkeit im Gelände sehr viel unterwegs sind. Es gibt insgesamt 4 Fahrzeuge, welche unterschiedlich alt und in einem unterschiedlichen Wartungszustand sind. Auf die Software bezogen äußerte er, dass es sich um Software handelt, die zur Erfassung naturschutzrechtlicher Dinge bzw. vom Land und der Fachbehörde, Landesamt für Umweltschutz, vorgegeben ist, wo wir digital vernetzt sind, um kompatibel mit Fachamt bzw. übergeordneten Behörden zu kommunizieren. Dies stellt eine freiwillige Aufgabe dar. Die 5.000 EUR sind geplant, werden aber nicht jedes Jahr in Anspruch genommen.

 

Budget 30 – Rechtsamt

 

Seite 124 – Zuschussbedarf erhöht sich auf 1.701.400 EUR

 

Erträge:

-       öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte: -40.000 EUR

-       Seite 142, Produkt 1.1.1.4.01 Grundstücksangelegenheiten

  SK 431100 – Verwaltungsgebühren g Verringerung um -40.000 EUR

Aufwendungen:

-       geringfügige Veränderung um 4.200 EUR auf 1.750.900 EUR

-       Ergebnis der 2. Planberatung: Aufwandsveränderung -14.700 EUR

 

Herr Dittmann merkte an, dass man sich hier mehr auf die Veränderungen konzentrieren sollte.

Herr Tappel äußerte, dass auf Grund des Wegfalls der GVO-Genehmigungen im Personalbereich eine 0,75 VZÄ eingespart wurde. Die Aufgabe ist jedoch nicht gänzlich weggefallen, sondern wird von anderen Mitarbeitern mit erledigt. Wenn weniger Genehmigungen erteilt werden, gibt es auch weniger Einnahmen. Letztendlich wurde man durch den Gesetzgeber reglementiert. Bei den Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit wurde ein anderer Ansatz als vorher gewählt. Man ging davon aus, dass alle Kreistagsmitglieder während des ganzen Jahres tätig sind. Man hat die Erfahrung gemacht, dass es längerfristige Unterbrechungen bei den Kreistagsmitgliedern gibt oder ein Wechsel nach Aufnahme eines Mandates erfolgt. Hier hat man den Durchschnittswert der letzten Jahre genommen und dadurch kam man zu einem geringeren Ansatz. Des Weiteren wurden zentrale Kopierer angeschafft, somit hat sich der Druckerbedarf reduziert. Bei den Sachverständigenkosten entstanden durch die Insolvenz der B&A Aufträge im Bereich des Jugendbeihilferechtes. Die Sachverständigen-/Gutachterkosten im Beteiligungsmanagement sind die untere Grenze.

Herr Northoff stellte fest, dass die Aufwendungen bei den offenen Vermögensfragen zurückgegangen sind. Gibt es da noch Fälle?

Herr Tappel antwortete, dass es Entschädigungsfälle in größer Zahl gibt sowie die zu erstellenden Checklisten. Aus dem Prüfen der Checklisten ergeben sich ab und an wieder weitere Fälle.

Herr Wolkenhaar fragte zu den Grundstücksverkehrsangelegenheiten. Es wurde eine 0,75 VZÄ eingespart. Werden die Aufwendungen für die Arbeitnehmer und Beamten in der Form bei den Grundstücksverkehrsangelegenheiten angesiedelt?

Herr Tappel erklärte, dass man verpflichtet ist, im Grundstücksverkehrsgesetz Genehmigungen bzw. Vorgänge zu prüfen. Dafür bekommen wir kein Geld. Dies zählt zu den Pflichtaufgaben. Auch die GVO-Genehmigungen sind nicht gänzlich weggefallen.

Herr Grabner bezog sich auf den Bürobedarf. Die Gerichts- und Sachverständigenkosten ziehen sich wie ein roter Faden durch jedes Produkt. Der Anstieg im Bürobedarf von 270 EUR auf 1.500 EUR ist das 5-fache. In jedem Produkt ist zu verzeichnen, dass bei den Sachkonten Bürobedarf und Sachverständigenkosten generell ein enormer Anstieg zu verzeichnen ist. Wie begründet sich dies?

Herr Lingk erklärte, dass zunehmend die Bürokosten auf die Produkte umgelegt wurden.

Herr Schulze bat um eine Zusammenfassung der Produkte, um einen besseren Überblick zu bekommen.

Herr Lingk wird diese bis zum Kreis- und Finanzausschuss am 15.11.2018 vorlegen.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit. Hier hat sich die Summe nicht verändert. Im nächsten Jahr wird ein neuer Kreistag gewählt und die Aufwandsentschädigung ändert sich womöglich.

Herr Tappel erklärte, dass vorerst der gleiche Betrag eingestellt wurde. Sollte es so sein, dass sich die Aufwandsentschädigung erhöht, wären es überplanmäßige Ausgaben. Auf Grund des Wechsels des Kreistages kann man davon ausgehen, dass in einer bestimmten Zeit nicht so viele Sitzungen stattfinden, weil sich die Ausschüsse erst später konstituieren. Letztendlich ist man auf die Regelung angewiesen, welche über die Richtlinie vom Land vorgegeben ist.

Herr Dittmann erwähnte, dass man bei der Neufestsetzung der Entschädigungssatzung bereits an die zulässige Obergrenze gegangen ist, um das Thema für längere Zeit nicht wieder aufzugreifen. Demzufolge müsste für das Fachamt eine gewisse Planungssicherheit vorhanden sein.

Herr Urban fragte, wie die Verfahrensweise zur Nutzung der Tablets für den neuen Kreistag geplant ist.

Herr Tappel äußerte, dass die Tablets nach der Legislaturperiode zurückgegeben werden sollten. Anschließend werden sie durch die EDV bereinigt und neu vergeben.

Herr Roi fragte, wieviel Tablets gekauft wurden und wie viele tatsächlich genutzt werden.

Herr Schulze erklärte, dass die Antwort nachgereicht wird.

 

Budget 50 – Sozialamt (KomBA)

 

Erträge:

-       Zuwendungen und allgemeine Umlagen g Reduzierung von -234.100 EUR

 

Hauptverursacher:

-       Seite 417, Produkt 3.1.1.6.01 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  SK 414104 – Zuweisungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung g Erhöhung  von 97.800 EUR

-       Seite 409, Produkt 3.1.1.3.01 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

  SK 414100 – Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land für örtliches Teilhabemanagement g Erhöhung von 9.700 EUR

-       Seite 422, Produkt 3.1.2.101 Finanzierung der KdU der KomBA-ABI

  SK 4191900 – Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende (Bundesbeteiligung) g Verringerung um -341.600 EUR

-       Gesamtsumme der Verringerung: - 234.100 EUR

 

Veränderung mit der 2. Planberatung (Stand 20.09.2018)

Seite 422:

  SK 419100 – Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung (Bundesbeteiligung

g Verringerung um -567.500 EUR

  SK 419101 – Rückzahlung von KomBA aus Vorjahr (Anpassung an Wirtschaftsplan)

g Erhöhung von 427.200 EUR

 

Sonstige Transfererträge:

-       Zuwachs von 144.900 EUR

 

Hauptverursacher:

-       Produkt 3.1.1.1.01 Hilfe zum Lebensunterhalt

  Seite 399, SK 421301 – Erstattung von anderen Sozialleistungsträgern g Erhöhung von 59.000 EUR

  Seite 417, SK 421304 – Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern gem. §§ 102 ff SGB X f. Hilfeempfänger g Erhöhung von 64.600 EUR

  Seite 417, SK 421306 – Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern u.a. Kindergeld g Erhöhung von 17.600 EUR

-       Erhöhung Gesamt: 141.000 EUR

 

Aufwendungen:

-       Personalaufwendungen, Gesamt: 222.700 EUR

 

Hauptverursacher:

-       Produkt 3.1.1.1.01 Hilfe zum Lebensunterhalt

  Seite 400, SK 501200 – Dienstbezüge für tariflich Beschäftigte g Erhöhung von 14.100 EUR

-       Produkt 3.1.1.2.01 Hilfe zur Pflege

  Seite 405, SK 501200 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer g Erhöhung von 25.200 EUR

-        Seite 408, Produkt 3.1.1.3.01 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

  SK 501200 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer g Erhöhung von 156.800 EUR

  SK 502200 – Beiträge zur Versorgungskasse Arbeitnehmer g Erhöhung von

9.900 EUR

  SK 503200 – Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung g Erhöhung von

31.900 EUR

-       Produkt 3.4.6.1.01 Wohngeldleistungen

  Seite 438, SK 501200 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer g Erhöhung von 18.200 EUR

-       Gesamtsumme der Erhöhungen: 237.900 EUR

 

Seite 408, SK 501200 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer

 

Herr Urban bat um Erklärung des Aufwuchses i.H.v. 156.800 EUR.

Frau Petzhold erklärte, zum Teil durch die Tarifsteigerung, zum anderen auf Grund eines Personalaufwuchses. Das Bundesteilhabegesetz muss umgesetzt werden. In den Bereichen Eingliederungshilfe für Kinder und Fallmanagement, ist ein Personalaufwuchs von 0,5 VZÄ vorhanden.

Herr Dittmann bezog sich auf Seite 396. Hier könnte man annehmen, für den kompletten Amtsbereich gibt es eine Entlastung i.H.v. 1,3 Mio. EUR. Wo gibt es gravierende Änderungen im Amtsbereich?

Frau Petzhold erklärte, zum einen durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. 2019 wird es eine Trennung der Fachleistungen geben, d.h. die Eingliederungshilfe wird getrennt und wir müssen es umorganisieren. Wir sind nicht Kostenträger, aber im Bereich Grundsicherung muss für die Grundsicherungsleistungen für alle behinderte Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, eine zusätzliche Stelle geschaffen werden. Stationäre Einrichtungen im Bereich Eingliederungshilfe werden abgeschafft. Der Personalzuwachs im Bereich Grundsicherung bedeutet eine Personalreduzierung im Bereich Eingliederungshilfe. Zum 01.01.2019 kommt die Erhöhung der Regelsätze. Diese sind hier mit veranschlagt. Aus diesem Grund gibt es einen Zuwachs im Bereich HLU und Grundsicherung. Bei den Fallzahlen gibt es keine wesentlichen Änderungen, außer der Bereich Wohngeld ist weiter rückläufig. Die Minderung der Ausgaben hängt mit der wirtschaftlich guten Situation zusammen, die wir haben. Durch die KomBA-ABI werden weniger Mittel ausgegeben.

Herr Grabner bezog sich auf das Produkt 3.1.1.3.01 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Hier würde die tarifliche Steigerung 5% betragen. Der Aufwuchs beträgt hier 100.000 EUR für eine 0,5 VZÄ.

Frau Brandt erklärte, dass die Tarifsteigerung etwa 6,3 % beträgt. Das macht im Produkt Eingliederungshilfe ca. 65.000 EUR aus. Die neue Stelle für die Eingliederungshilfe ist mit 43.000 EUR geplant. Für die 0,5 VZÄ Integrative Kita sind noch einmal 26.000 EUR eingeplant.

Herr Hemmerling stellte fest, dass der Stellenplan bei den Arbeitnehmern keinen Stellenaufwuchs ausweist, sondern beim Produkt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einen Rückgang von 1,5 VZÄ. Ist das auf der Seite der Beamten eine Gegenlaufentwicklung?

Frau Petzhold äußerte, dass hier Teilzeitbeschäftigte hinzugekommen sind.

Frau Brandt ergänzte, dass es in dem Bereich eine Altersteilzeit gab. Diese Mitarbeiterin ist nun in der Freizeitphase.

Herr Roi fragte, wie sich die Diskussion zum Unterhaltsvorschussgesetz auswirkt.

Frau Petzhold erklärte, dass es sich in den Bereichen KomBA-ABI, Jugendamt, bei den Hilfeempfängern HLU und der Grundsicherung auswirkt.

Herr Roi fragte, wo es im Haushalt sichtbar wird. Aus der Mitteldeutschen Zeitung entnahm er, dass 9 Landkreise dagegen klagen. Sind wir auch darunter?

Herr Schulze bestätigte dies.

 

Seite 401

SK 533107 – Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen gem. §§ 22, 36, 37, 38 und

91 SGB XII als Darlehen

SK 533108 - Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen gemäß §§ 22 und 34 SGB XII als

                     Beihilfen                                                                                                                                                   

 

Frau Hinze stellte fest, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt als Darlehen immens gestiegen ist. Bei den Erträgen wird nur ein Bruchteil wieder eingenommen. Gibt es hier ein Forderungsmanagement?

Frau Petzhold erklärte, dass es sich bei den Darlehen um Gelder für Menschen handelt, die in einer Notlage sind und geholfen werden müssen. Es wird versucht, die Gelder durch Vollstreckung wieder einzutreiben. Mitunter können die Beträge wieder aufgerechnet werden.

 

Seite 405, SK 533200 – Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

 

Frau Hinze fragte, was sich dahinter verbirgt.

Frau Petzhold äußerte, dass es sich hierbei um Personen handelt, die ohne Pflegegrad in einem Altenheim untergebracht sind.

 

Seite 419, Produkt 3.1.1.6.01 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Frau Hinze stellte fest, dass die Beiträge für Leistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung fast um die Hälfte gesunken sind.

Frau Petzhold erklärte, dass es eine neue Berechnungsvorschrift des Bundes gibt. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung müssen jetzt vom Einkommen abgesetzt werden. Dadurch haben sich die Aufwendungen verringert, andererseits steigt der Hilfebedarf.

 

Seite 422, SK 543108 – Sonstige Sachverständigenkosten

 

Herr Wolkenhaar fragte, inwieweit der Abruf für dieses Jahr ist. Er verwies auf Seite 423 und fragte, wo sich die Leistungsbeteiligung bei einmaligen Leistungen (Erstausstattung von Wohnungen, Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Bildung und Teilhabe) befinden.

Herr Braunsdorf erklärte, dass die Produkte im Rahmen der Statistik neu anzulegen waren bzw. verschoben wurden. Man findet diese in den Folgeprodukten wieder. Die Sachverständigenkosten beruhen darauf, dass im Rahmen der Kosten der Unterkunft ein schlüssiges Konzept von den Gerichten gefordert wird und von Seiten des Landkreises und der KomBA-ABI zu erstellen ist. Nach 4 Jahren erfolgt eine Neuerhebung der Daten und nach 2 Jahren eine Ausschreibung.

 

Seite 402, SK 543105 – Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten (Gerichtskosten)

 

Herr Grabner fragte, ob mehr Gerichtsverfahren zu erwarten sind. Der Ansatz ist von

3.000 EUR auf 6.500 EUR gestiegen.

Herr Braunsdorf erklärte, dies liegt an den Widerspruchsverfahren und an den laufenden Gerichtsverfahren.

Herr Tappel ergänzte, dass es in letzter Zeit mehr Auseinandersetzungen mit anderen Kommunen gab.

 

Seite 433, SK 531805 – Zuschuss Schuldnerberatung

 

Herr Urban stellte eine Erhöhung von 28.000 EUR fest. Gibt es auch Zuschüsse zur Schwangerschaftsberatung und wo sind diese enthalten?

Frau Petzold gab an, dass die Schwangerschaftsberatung im Gesundheitsamt veranschlagt ist.