Frau Mylius informierte die Mitglieder des Ausschusses wie folgt:

 

1.    Die Statistik der endgültigen Schülerzahlen für die allgemeinbildenden Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld mit Stand vom 22.08.2018 wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

2.    IKT-Richtlinie

Zum Stichtag 30. September 2018 wurden gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikations-technologien und ihres Einsatzes an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt (IKT-Richtlinie) für sechs Schulen entsprechende Förderanträge eingereicht.

Es gibt für die Konzeption der Schulen maximal 335 Punkte und für das Medienkonzept, das der Schulträger erarbeitet, maximal 30 Punkte.

Das Medienkonzept wurde wiederum mit 30 Punkten bewertet.

Ein Ergebnis der Punktverteilung des Landesschulamtes liegt dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld für folgende Schulen vor:

 

-        Sekundarschule „Helene Lange“ in Bitterfeld                     265 Pkt.           

-        „Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe)“                        345 Pkt.

-        GmS „J. F. Walkhoff“ in Gröbzig                                        365 Pkt.

-        FöS(L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule in Köthen           365 Pkt.

-        Gymnasium Francisceum Zerbst                                       335 Pkt.

-        Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen                                  325 Pkt.

 

3.      Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014

Durch die Zweite VO zur Änderung der VO zur Schulentwicklungsplanung 2014 wurde der Termin „31.07.2019“ für die Gültigkeit der derzeitigen Schulentwicklungspläne dahingehend geändert, dass diese nunmehr bis zum „31.07.2020“ weiterhin gültig sind.

Eine Überarbeitung der Schulentwicklungsplanungsverordnung soll voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres erfolgen.

 

Seitens der Ausschussmitglieder gab es keine weiteren Anfragen hierzu.