Zur Haushaltsplanung 2019 informierte Frau Mylius wie folgt:

 

I. Schulverwaltung

 

1.    Die Budgets der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld werden auf der Grundlage der voraussichtlichen Schüler- bzw. Klassenzahlen für das Schuljahr 2018/2019 (Abfrage Schulen) sowie der durch den Ausschuss für Bildung und Sport beschlossenen Faktoren ermittelt.

 

2.    Vor dem Hintergrund der Beschulung von Flüchtlingen bzw. Schülern(innen) mit            Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen wurden für Schulen, in denen eine Beschulung von Flüchtlingen bzw. Schülern(innen) mit         Migrationshintergrund zum Abfragetermin stattfand, zusätzlich 20,00 € je Schüler(in) ge-rundet auf volle Hunderter im Sachkonto 527110 (Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel) eingeplant.

 

An folgenden Schulen erfolgt keine Beschulung von Flüchtlingen bzw. Schülern(innen) mit Migrationshintergrund:

 

-        Gemeinschaftsschule Muldenstein

-        Ludwigsgymnasium Köthen

-        Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen

-        FöS (L) „Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule“ Köthen

-        FöS (G) „A. Hartmann“ Köthen

-        FöS (G) Sonnenlandschule Wolfen.

 

3.    Gemeinschaftsschule „J. F. Walkhoff“ Gröbzig

Für das Haushaltsjahr 2019 werden finanzielle Mittel für eine komplette Erneuerung des Fachraumes Physik inkl. Planungskosten i. H. v. 80.000,00 € (SK 082100) eingestellt.

 

4.    Für die „Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe)“ werden im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 7.000,00 € für die Anschaffung eines Säure-Laugen-Schrankes einschließlich Planungs-, Aufbau- und Anschlusskosten (SK 082100) eingestellt.

Die Anschaffung ist erforderlich, da ein Bericht der Fa. Labortechnische Anlagen Röber vom 09. April 2018 vorliegt. Demnach hat eine Inspektion und Wartung von Laborabzügen, Sicherheits- und Chemikalienschränken und Gasanlagen in der Schule stattgefunden. Im Ergebnis wurde u. a. festgestellt, dass der Säure-Laugen-Schrank einen hohen Abnutzungsgrad sowie Korrosion aufweist. Dies stellt einen Mangel mit Auswirkungen auf die Betriebssicherheit dar.

 

5.    Für die Sekundarschule Raguhn werden im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 9.600,00 € für die Anschaffung von Stühlen mit schalldämmender Funktion (9.600,00 € - SK 525200) eingestellt.

Die Anschaffung ist erforderlich, da ein Bericht der Fa. medical airport service GmbH vom 19.08.2015 vorliegt.

Es hat im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gem. § 6 Arbeitssicherheits-gesetz (ASiG) am 19.08.2015 eine Begehung der Schule zur Ermittlung und Beurteilung der Nachhallzeit in der Sekundarschule stattgefunden.

Im Ergebnis wurde u. a. festgestellt, dass aufgrund der ermittelten Nachhallzeit von 1,68 s die geforderten Vorgaben gem. DIN 18041 nicht erfüllt werden. Eine Folgebegehung der Fa. medical airport service GmbH vom 12.02.2018 ergab, dass die Sprachverständlichkeit in der Aula durch eine lange Nachhallzeit erschwert wird, was einen Mangel i. S. d. v. g. Rechtsnorm darstellt. Die Anbringung von Akustikdämmstoffen wurde empfohlen.

Mit Schreiben vom 13.02.2018 wandte sich das Landesamt für Verbraucherschutz unter Auswertung der Feststellungen der Folgebegehung vom 12.02.2018 der Fa. medical airport service GmbH an die Schule und forderte diese auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die eine Einhaltung der Vorgaben der DIN 18041 sichern. Daraufhin meldete die Schule den Bedarf zur Beschaffung von Stühlen mit schalldämmender Funktion für die Aula an.

 

6.    Für die Sekundarschule „An der Rüsternbreite“ Köthen werden im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 29.100,00 € (SK 082100) für die Erneuerung eines PC-Kabinettes (R215) mit Einbindung an das bestehende Serversystem eingestellt.

Die Anschaffung ist entsprechend der Mittelanmeldung der Schule zur Haushaltsplanung 2019 erforderlich, da das PC-Kabinett veraltet ist und keine Reparaturmöglichkeiten mehr bestehen (Platinen- und Festplattentechnik im Desktop). In Umsetzung des vom Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld am 22.03.2018 mit Beschlussnummer 0212-27/2018 be-schlossenen Medienkonzeptes erfolgt die Mitteleinstellung im Haushaltsjahr 2019.

 

7.    Die Sekundarschule „An der Rüsternbreite“ Köthen hat im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 einen dringend notwendigen Bedarf zur Erneuerung des Haus-wirtschaftsraumes (4 Winkelküchen mit Spülbecken, Umluftceranherd mit Backfunktion, Dunstabzugshaube, Kücheneinzelschränken, 2 Geschirrspüler, 2 Kühlschränke, 1 TK-Schrank, Arbeitsplatte) angemeldet. Hierfür werden im Finanzplan für das Jahr 2020 Mittel i. H. v. 20.000 € einschl. Planungskosten veranschlagt (SK 082100).

 

8.    Aufgrund der geplanten Baumaßnahme in der Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ sind Mittel für die Ausstattung etc. in einem erhöhten Umfang einzuplanen. Die Mittelplanung wurde mit der Schulleitung und dem Amt 68 abgestimmt. Es werden in der Finanzplanung folgende Mittel veranschlagt (Ersatzbeschaffung Möbel, Ausstattung Fachräume, Hauswirtschaftsküche, Ausstattung Vorbereitungsräume, Ausstattung SL- Zimmer etc., Liste der Schule vorliegend):

 

2020: SK 082100 Mittel in Höhe von             135.600,00 €

2021: SK 082100 Mittel in Höhe von               17.000,00 €

 

2020: SK 082200 Mittel in Höhe von               47.900,00 €

2021: SK 082200 Mittel in Höhe von                 2.100,00 €

2022: SK 082200 Mittel in Höhe von                 1.300,00 €

 

2020: SK 525200 Mittel in Höhe von                 7.500,00 €.

 

Für die zuvor benannten Sachkonten wurde eine Verpflichtungsermächtigung für die benannten Haushaltsjahre beantragt.

 

9.    Schwimmunterricht ist derzeit ausschließlich in den Grund- und Förderschulen Bestandteil der Lehrpläne.

Anhand der Meldung der Schulen (Schülerzahlen für den Planungszeitraum für die betreffenden Klassenstufen) erfolgt die Berechnung für die Region Köthen und Zerbst je Schüler und für die Region Bitterfeld-Wolfen je Zeitstunde unabhängig von der Schülerzahl entsprechend der jeweils abgeschlossenen Verträge:

 

FöS (L) in Köthen                              6.754,90 €

FöS (L) im OT Bitterfeld                 10.015,20 €

FöS (L) im OT Güterglück                   965,75 €

FöS (G) in Köthen                             5.834,20 €

FöS (G) im OT Wolfen                     9.764,82 €

FöS (G) im OT Bitterfeld                  5.007,60 €

FöS (G) in Zerbst                              2.865,50 €

                                              »   40.200,00 €.

 

10.  Für die Sekundarschule „A. Diesterweg“ Roitzsch werden 29.100 € (SK 082100 und 082200) für die Erneuerung der IT-Infrastruktur in Umsetzung des durch den KT beschlossenen Medienkonzepts für das Haushaltsjahr 2019 eingestellt.

 

11.  Für die Sekundarschule Zörbig werden für das Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 29.100 € (SK 082100 u. 082200) für die Erneuerung der IT-Infrastruktur in Umsetzung des durch den KT beschlossenen Medienkonzepts eingeplant.

 

12.  Für die FöS (G) Sonnenlandschule im OT Wolfen werden für das Haushaltsjahr 2019 Mittel i. H. v. 17.800 € für die Erneuerung der IT-Infrastruktur in Umsetzung des Medien-konzepts (KT-Beschluss) eingeplant.

 

Dem Protokoll ist eine entsprechende Übersicht zu den beabsichtigten Investitionsmaßnahmen an den Schulen beigefügt worden (vgl. Anlage 1).

 

13.  Mit der Veröffentlichung im Schulverwaltungsblatt für das LSA Nr. 03/2017 am 20. März 2017 ist die RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu
Informations- und Kommunikationstechnologien und ihres Einsatzes an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt (IKT-RL) in Kraft getreten. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.

 

In Haushaltsjahr 2018 wurden entsprechende finanzielle Mittel (FM und Eigenmittel des Landkreises Anhalt-Bitterfeld) in den Haushalt für 6 Schulen, im Finanzplan für die Jahre 2019 und 2020 für je 6 weitere Schulen und im Finanzplan für das Jahr 2021 für 3 Schulen eingestellt (vgl. Anlage 2 und 3).

 

Fördermittelbescheide für die im Jahr 2018 beantragten Mittel liegen bisher noch nicht vor. Für die zur Förderung ab dem Jahr 2019 vorgesehenen Schulen wurden die Finanzierungspläne aktualisiert.

 

Für folgende Schulen ist eine Antragstellung für 2019 vorgesehen:

 

-        FöS (G) „Angelika Hartmann“ Köthen

-        FöS (L) Erich Kästner-Schule Bitterfeld

-        Gemeinschaftsschule Muldenstein

-        FöS (G) Schule an der Kastanie Bitterfeld

-        Sekundarschule Raguhn

-        Ludwigsgymnasium Köthen.

 

Ergänzend wird auf die Anlagen 2 und 3 verwiesen.

 

14.  An den folgenden Sekundar- bzw. Gemeinschaftsschulen werden derzeit im Rahmen der Richtlinie „Produktives Lernen in Sachsen-Anhalt Projekte zur Implementierung ausgewählter Module des Produktiven Lernens in das Regelsystem“ entsprechende Vorhaben umgesetzt:

 

- Sekundarschule Raguhn,

- Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ Köthen,

- Gemeinschaftsschule „J. F. Walkhoff“ Gröbzig.

 

Inwieweit dieses Projekt auch im Jahr 2019 weitergeführt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Förderquote dieses Projektes lag im Jahr 2017 bei 100 v. H.

 

II. KVHS Anhalt- Bitterfeld

 

II.1. Erträge

 

Seit dem 01.01.2018 ist die Kreisvolkhochschule Anhalt-Bitterfeld dem Schulverwaltungsamt zugeordnet. Unter anderem verwies Frau Mylius auf die Seite 364 des Haushaltsplanes und ging auf die wesentlichen Punkte bei der Erstellung des Haushaltsplanes für die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld ein.

 

Grundförderung

Gemäß dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im LSA werden als Pauschale Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten gewährt.

Im vorliegenden Plan werden 121.700 € ausgewiesen. Aufgrund des derzeitigen Erfüllungsstandes wurde in Abstimmung mit der Kämmerei der Ansatz auf 127.700 € erhöht.

 

Alphabetisierungskurse

Es liegt ein Zuwendungsbescheid vom 04.09.2017 des Landesverwaltungsamtes LSA für die Durchführung der Alphabetisierungskurse für den Zeitraum 01.06.2017 bis 31.05.2020 vor. Für das Jahr 2019 wurden 58.795,22 € und für das Jahr 2020 25.211,14 € bewilligt. Dementsprechend wurden diese Mittel eingeplant.

 

Erstorientierungskurse (EOK)

Für die (voraussichtliche) Durchführung eines EOK im Jahr 2019 wurden 9.900 € eingestellt. Es handelt sich hierbei um eine Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber des BM des Innern.

 

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

Auf der Grundlage der Benutzungs- und Gebührensatzung der KVHS Anhalt-Bitterfeld wurden ausgehend vom Erfüllungsstand 07/2018 die erforderlichen finanziellen Mittel auf 12 Monate hochgerechnet. Mithin sind hierfür 200.000 € veranschlagt worden.

 

Integrationskurse (IK)

Für das Jahr 2019 sind nach derzeitiger Bedarfsprognose 2 IK eingeplant worden. Unter Heranziehung der Integrationskursverordnung (BAMF) sind die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel geplant worden. Es werden hierfür 91.600 € für das Jahr 2019 veranschlagt.

 

Bezüglich der Kostenerstattung für den Bundesfreiwilligendienst (Bfd) teilte Frau Mylius mit, dass im Rahmen der Absolvierung des Bfd die Teilnehmenden an bestimmten Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen haben.

Diese werden von der KVHS Anhalt-Bitterfeld angeboten. Die hierfür entstehenden Kosten werden erstattet. Für das Jahr 2019 sind 4.500 € veranschlagt worden (Erfahrungswert).

 

Des Weiteren werden noch Mikroprojekte durchgeführt. Hierfür werden für das Jahr 2019 Einnahmen in Höhe von 12.000 € veranschlagt (Ertrag) und in gleicher Höhe die entsprechenden Ausgaben (Aufwand), da diese Projekte zu 100 % gefördert werden.

 

II.2. Aufwand

Für die Honorare auf der Grundlage der Honorarsatzung der KVHS Anhalt-Bitterfeld (SK 50190.40017) erfolgte unter Heranziehung der statistischen Erfassung der KVHS für das Jahr 2017 die Ermittlung des finanziellen Bedarfs. Für das Jahr 2019 werden somit Mittel i. H. v. 152.000 € veranschlagt.

 

Frau Mylius erläuterte weiter, dass für die Durchführung

-        der IK Honorare i. H. v. 49.300 €

-        den EOK Honorare i. H. v. 9.000 €

-        der Alphabetisierungskurse Honorare i. H. v. 61.300 €

-        der Veranstaltungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes i. H. v. 1.000 €

veranschlagt wurden.

 

Hinsichtlich der Aufwendungen für Mieten und Pachten (SK 523100) erörterte Frau Mylius, dass 6.500 € für Mieten für Kopierer und 2.000 € für Mieten für die Nutzung von Räumen von Dritten für bestimmte Kurse eingeplant worden sind.

Sie verwies auf die Sachkosten für die Integrationskurse i. H. v. 22.000 € und für die Alphabetisierungskurse i. H. v. 13.600 €.

 

Frau Hinze stellte den Haushaltsplanentwurf und die Erörterungen von Frau Mylius zur Diskussion.

 

Herr Maaß hinterfragte, ob man einzelne Haushaltspositionen mit den vom IKW vergleichen könnte.

Frau Mylius entgegnete hierauf, dass eine Vergleichbarkeit so nicht gegeben ist, da verschiedene Sachkonten bzw. neue Sachkonten verwendet werden.