Sitzung: 10.10.2018 Bildungs- und Sportausschuss
Zur Haushaltsplanung 2019 informierte Frau Mylius wie folgt:
I. Schulverwaltung
1. Die Budgets der Schulen in Trägerschaft
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld werden auf der Grundlage der
voraussichtlichen Schüler- bzw. Klassenzahlen für das Schuljahr 2018/2019
(Abfrage Schulen) sowie der durch den Ausschuss für Bildung und Sport
beschlossenen Faktoren ermittelt.
2. Vor dem Hintergrund der Beschulung von
Flüchtlingen bzw. Schülern(innen) mit
Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden und berufsbildenden
Schulen wurden für Schulen, in denen eine Beschulung von Flüchtlingen bzw.
Schülern(innen) mit Migrationshintergrund zum Abfragetermin
stattfand, zusätzlich 20,00 € je
Schüler(in) ge-rundet auf volle Hunderter im Sachkonto 527110 (Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel) eingeplant.
An folgenden Schulen erfolgt keine
Beschulung von Flüchtlingen bzw. Schülern(innen) mit Migrationshintergrund:
-
Gemeinschaftsschule
Muldenstein
-
Ludwigsgymnasium
Köthen
-
Heinrich-Heine-Gymnasium
Wolfen
-
FöS
(L) „Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule“ Köthen
-
FöS
(G) „A. Hartmann“ Köthen
-
FöS
(G) Sonnenlandschule Wolfen.
3.
Gemeinschaftsschule
„J. F. Walkhoff“ Gröbzig
Für das Haushaltsjahr 2019 werden
finanzielle Mittel für eine komplette Erneuerung des Fachraumes Physik inkl.
Planungskosten i. H. v. 80.000,00 € (SK
082100) eingestellt.
4. Für die „Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe)“ werden im Haushaltsjahr 2019
Mittel in Höhe von 7.000,00 € für
die Anschaffung eines Säure-Laugen-Schrankes einschließlich Planungs-, Aufbau-
und Anschlusskosten (SK 082100) eingestellt.
Die Anschaffung ist erforderlich, da ein
Bericht der Fa. Labortechnische Anlagen Röber vom 09. April 2018 vorliegt.
Demnach hat eine Inspektion und Wartung von Laborabzügen, Sicherheits- und
Chemikalienschränken und Gasanlagen in der Schule stattgefunden. Im Ergebnis
wurde u. a. festgestellt, dass der Säure-Laugen-Schrank einen hohen
Abnutzungsgrad sowie Korrosion aufweist. Dies stellt einen Mangel mit
Auswirkungen auf die Betriebssicherheit dar.
5. Für die Sekundarschule Raguhn werden im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe
von 9.600,00 € für die Anschaffung
von Stühlen mit schalldämmender Funktion (9.600,00 € - SK 525200) eingestellt.
Die Anschaffung ist erforderlich, da ein
Bericht der Fa. medical airport service GmbH vom 19.08.2015 vorliegt.
Es hat im Rahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes gem. § 6 Arbeitssicherheits-gesetz (ASiG) am 19.08.2015
eine Begehung der Schule zur Ermittlung und Beurteilung der Nachhallzeit in der
Sekundarschule stattgefunden.
Im Ergebnis wurde u. a. festgestellt,
dass aufgrund der ermittelten Nachhallzeit von 1,68 s die geforderten Vorgaben
gem. DIN 18041 nicht erfüllt werden. Eine Folgebegehung der Fa. medical airport
service GmbH vom 12.02.2018 ergab, dass die Sprachverständlichkeit in der Aula
durch eine lange Nachhallzeit erschwert wird, was einen Mangel i. S. d. v. g.
Rechtsnorm darstellt. Die Anbringung von Akustikdämmstoffen wurde empfohlen.
Mit Schreiben vom 13.02.2018 wandte sich
das Landesamt für Verbraucherschutz unter Auswertung der Feststellungen der
Folgebegehung vom 12.02.2018 der Fa. medical airport service GmbH an die Schule
und forderte diese auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die eine
Einhaltung der Vorgaben der DIN 18041 sichern. Daraufhin meldete die Schule den
Bedarf zur Beschaffung von Stühlen mit schalldämmender Funktion für die Aula
an.
6. Für die Sekundarschule „An der Rüsternbreite“ Köthen werden im
Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 29.100,00
€ (SK 082100) für die Erneuerung eines PC-Kabinettes (R215) mit Einbindung
an das bestehende Serversystem eingestellt.
Die Anschaffung ist entsprechend der
Mittelanmeldung der Schule zur Haushaltsplanung 2019 erforderlich, da das
PC-Kabinett veraltet ist und keine Reparaturmöglichkeiten mehr bestehen
(Platinen- und Festplattentechnik im Desktop). In Umsetzung des vom Kreistag
des LK Anhalt-Bitterfeld am 22.03.2018 mit Beschlussnummer 0212-27/2018
be-schlossenen Medienkonzeptes erfolgt die Mitteleinstellung im Haushaltsjahr
2019.
7. Die Sekundarschule
„An der Rüsternbreite“ Köthen hat im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 einen dringend notwendigen
Bedarf zur Erneuerung des Haus-wirtschaftsraumes (4 Winkelküchen mit
Spülbecken, Umluftceranherd mit Backfunktion, Dunstabzugshaube,
Kücheneinzelschränken, 2 Geschirrspüler, 2 Kühlschränke, 1 TK-Schrank,
Arbeitsplatte) angemeldet. Hierfür werden im Finanzplan für das Jahr 2020 Mittel i. H. v. 20.000 € einschl. Planungskosten
veranschlagt (SK 082100).
8. Aufgrund der geplanten Baumaßnahme in
der Sekundarschule „Völkerfreundschaft“
sind Mittel für die Ausstattung etc. in einem erhöhten Umfang einzuplanen. Die
Mittelplanung wurde mit der Schulleitung und dem Amt 68 abgestimmt. Es werden
in der Finanzplanung folgende Mittel veranschlagt (Ersatzbeschaffung Möbel,
Ausstattung Fachräume, Hauswirtschaftsküche, Ausstattung Vorbereitungsräume,
Ausstattung SL- Zimmer etc., Liste der Schule vorliegend):
2020: SK 082100
Mittel in Höhe von 135.600,00
€
2021: SK 082100
Mittel in Höhe von 17.000,00
€
2020: SK 082200
Mittel in Höhe von 47.900,00
€
2021: SK 082200
Mittel in Höhe von 2.100,00
€
2022: SK 082200
Mittel in Höhe von 1.300,00
€
2020: SK 525200
Mittel in Höhe von 7.500,00
€.
Für die zuvor benannten Sachkonten wurde
eine Verpflichtungsermächtigung für die benannten Haushaltsjahre beantragt.
9. Schwimmunterricht ist derzeit ausschließlich in den
Grund- und Förderschulen Bestandteil der Lehrpläne.
Anhand der Meldung der Schulen
(Schülerzahlen für den Planungszeitraum für die betreffenden Klassenstufen)
erfolgt die Berechnung für die Region Köthen und Zerbst je Schüler und für die
Region Bitterfeld-Wolfen je Zeitstunde unabhängig von der Schülerzahl
entsprechend der jeweils abgeschlossenen Verträge:
FöS (L) in
Köthen 6.754,90
€
FöS (L) im OT
Bitterfeld 10.015,20 €
FöS (L) im OT
Güterglück 965,75 €
FöS (G) in
Köthen 5.834,20
€
FöS (G) im OT
Wolfen 9.764,82 €
FöS (G) im OT
Bitterfeld 5.007,60 €
FöS (G) in
Zerbst 2.865,50
€
» 40.200,00 €.
10. Für die Sekundarschule „A. Diesterweg“ Roitzsch werden 29.100 € (SK 082100 und 082200) für die Erneuerung der
IT-Infrastruktur in Umsetzung des durch den KT beschlossenen Medienkonzepts für
das Haushaltsjahr 2019 eingestellt.
11. Für die Sekundarschule Zörbig werden für das Haushaltsjahr 2019 Mittel in
Höhe von 29.100 € (SK 082100 u.
082200) für die Erneuerung der IT-Infrastruktur in Umsetzung des durch den KT
beschlossenen Medienkonzepts eingeplant.
12. Für die FöS (G) Sonnenlandschule im OT Wolfen werden für das Haushaltsjahr
2019 Mittel i. H. v. 17.800 € für
die Erneuerung der IT-Infrastruktur in Umsetzung des Medien-konzepts
(KT-Beschluss) eingeplant.
Dem
Protokoll ist eine entsprechende Übersicht zu den beabsichtigten
Investitionsmaßnahmen an den Schulen beigefügt worden (vgl. Anlage 1).
13. Mit der Veröffentlichung im
Schulverwaltungsblatt für das LSA Nr. 03/2017 am 20. März 2017 ist die RL über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu
Informations- und Kommunikationstechnologien und ihres Einsatzes an den
allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt (IKT-RL) in
Kraft getreten. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.
In Haushaltsjahr 2018 wurden
entsprechende finanzielle Mittel (FM und Eigenmittel des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld) in den Haushalt für 6 Schulen, im Finanzplan für die Jahre
2019 und 2020 für je 6 weitere Schulen und im Finanzplan für das Jahr 2021 für
3 Schulen eingestellt (vgl. Anlage 2 und 3).
Fördermittelbescheide für die im Jahr
2018 beantragten Mittel liegen bisher noch nicht vor. Für die zur Förderung ab
dem Jahr 2019 vorgesehenen Schulen wurden die Finanzierungspläne aktualisiert.
Für folgende Schulen ist eine
Antragstellung für 2019 vorgesehen:
-
FöS
(G) „Angelika Hartmann“ Köthen
-
FöS
(L) Erich Kästner-Schule Bitterfeld
-
Gemeinschaftsschule
Muldenstein
-
FöS
(G) Schule an der Kastanie Bitterfeld
-
Sekundarschule
Raguhn
-
Ludwigsgymnasium
Köthen.
Ergänzend wird auf die Anlagen 2 und 3
verwiesen.
14. An den folgenden Sekundar- bzw.
Gemeinschaftsschulen werden derzeit im Rahmen der Richtlinie „Produktives
Lernen in Sachsen-Anhalt Projekte zur Implementierung ausgewählter Module des
Produktiven Lernens in das Regelsystem“ entsprechende Vorhaben umgesetzt:
- Sekundarschule Raguhn,
- Sekundarschule „Völkerfreundschaft“
Köthen,
- Gemeinschaftsschule „J. F. Walkhoff“
Gröbzig.
Inwieweit dieses Projekt auch im Jahr
2019 weitergeführt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die
Förderquote dieses Projektes lag im Jahr 2017 bei 100 v. H.
II. KVHS Anhalt-
Bitterfeld
II.1. Erträge
Seit dem 01.01.2018 ist die Kreisvolkhochschule Anhalt-Bitterfeld dem
Schulverwaltungsamt zugeordnet. Unter anderem verwies Frau Mylius auf
die Seite 364 des Haushaltsplanes und ging auf die wesentlichen Punkte bei der
Erstellung des Haushaltsplanes für die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld
ein.
Grundförderung
Gemäß dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im LSA werden als
Pauschale Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten gewährt.
Im vorliegenden Plan werden 121.700 € ausgewiesen. Aufgrund des
derzeitigen Erfüllungsstandes wurde in Abstimmung mit der Kämmerei der Ansatz
auf 127.700 € erhöht.
Alphabetisierungskurse
Es liegt ein Zuwendungsbescheid vom 04.09.2017 des
Landesverwaltungsamtes LSA für die Durchführung der Alphabetisierungskurse für
den Zeitraum 01.06.2017 bis 31.05.2020 vor. Für das Jahr 2019 wurden 58.795,22
€ und für das Jahr 2020 25.211,14 € bewilligt. Dementsprechend wurden diese
Mittel eingeplant.
Erstorientierungskurse
(EOK)
Für die (voraussichtliche) Durchführung eines EOK im Jahr 2019 wurden
9.900 € eingestellt. Es handelt sich hierbei um eine Förderung gemäß der
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung und
Wertevermittlung für Asylbewerber des BM des Innern.
Benutzungsgebühren und
ähnliche Entgelte
Auf der Grundlage der Benutzungs- und Gebührensatzung der KVHS
Anhalt-Bitterfeld wurden ausgehend vom Erfüllungsstand 07/2018 die
erforderlichen finanziellen Mittel auf 12 Monate hochgerechnet. Mithin sind
hierfür 200.000 € veranschlagt worden.
Integrationskurse (IK)
Für das Jahr 2019 sind nach derzeitiger Bedarfsprognose 2 IK eingeplant
worden. Unter Heranziehung der Integrationskursverordnung (BAMF) sind die
hierfür erforderlichen finanziellen Mittel geplant worden. Es werden hierfür
91.600 € für das Jahr 2019 veranschlagt.
Bezüglich der Kostenerstattung für
den Bundesfreiwilligendienst (Bfd) teilte Frau Mylius mit, dass im
Rahmen der Absolvierung des Bfd die Teilnehmenden an bestimmten
Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen haben.
Diese werden von der KVHS Anhalt-Bitterfeld angeboten. Die hierfür
entstehenden Kosten werden erstattet. Für das Jahr 2019 sind 4.500 €
veranschlagt worden (Erfahrungswert).
Des Weiteren werden noch Mikroprojekte
durchgeführt. Hierfür werden für das Jahr 2019 Einnahmen in Höhe von 12.000 €
veranschlagt (Ertrag) und in gleicher Höhe die entsprechenden Ausgaben
(Aufwand), da diese Projekte zu 100 % gefördert werden.
II.2. Aufwand
Für die Honorare auf der
Grundlage der Honorarsatzung der KVHS Anhalt-Bitterfeld (SK 50190.40017) erfolgte unter Heranziehung der statistischen
Erfassung der KVHS für das Jahr 2017 die Ermittlung des finanziellen Bedarfs.
Für das Jahr 2019 werden somit Mittel i. H. v. 152.000 € veranschlagt.
Frau Mylius
erläuterte weiter, dass für die Durchführung
-
der
IK Honorare i. H. v. 49.300 €
-
den
EOK Honorare i. H. v. 9.000 €
-
der
Alphabetisierungskurse Honorare i. H. v. 61.300 €
-
der
Veranstaltungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes i. H. v. 1.000 €
veranschlagt
wurden.
Hinsichtlich der Aufwendungen für Mieten und Pachten (SK 523100)
erörterte Frau Mylius, dass 6.500 € für Mieten für Kopierer und 2.000 €
für Mieten für die Nutzung von Räumen von Dritten für bestimmte Kurse
eingeplant worden sind.
Sie verwies auf die Sachkosten für die Integrationskurse i. H. v. 22.000
€ und für die Alphabetisierungskurse i. H. v. 13.600 €.
Frau Hinze stellte
den Haushaltsplanentwurf und die Erörterungen von Frau Mylius zur
Diskussion.
Herr Maaß
hinterfragte, ob man einzelne Haushaltspositionen mit den vom IKW vergleichen
könnte.
Frau Mylius entgegnete hierauf, dass eine Vergleichbarkeit so nicht gegeben ist, da verschiedene Sachkonten bzw. neue Sachkonten verwendet werden.