Sitzung: 09.10.2018 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/0822/2018
Die Beschlussvorlage liegt vor. Der Sachverhalt ist ausführlich
erläutert.
Herr Berkenbusch möchte wissen, wie hoch das Vermögen ist und wie sind
die Verbindlichkeiten.
Frau Petzold sagt, die genauen Zahlen erhalten die Ausschussmitglieder
erst wenn der Jahresabschluss 2018 abgeschlossen ist. Er wird zum 31.3. durch
das Steuerbüro erarbeitet. Der Abschluss soll bis Ende Juli abgeschlossen sein.
Frau Hamella möchte wissen, worin die Ursachen lagen, dass es im
Betriebsausschuss 3 Neinstimmen gab. Frau Bunge hat hierzu Rücksprache mit der
Kämmerei gehalten. Die Kreisstraßenmeisterei, als Eigenbetrieb des Landkreises,
wirtschaftet hauptsächlich mit Haushaltsmitteln, die aus dem Kreishaushalt, zur
Erhaltung und Pflege der Kreisstraßen zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzliche Gewinnerwirtschaftung kann im Regelfall nur durch Dienstleistungen
an Dritte erfolgen. Die externe Dienstleistung und Gewinnerwirtschaftung
entspricht jedoch nicht der Größenordnung des Überschusses. Die bestehenden
Gewinnvorträge bestehen aus Kalkulationen der Verrechnungssätze von Personal-
und Maschinenstunden, die zur Bildung einer Investitionsrücklage genutzt
wurden. Im Bericht des Landesverwaltungsamtes wird bereits seit 2015 darauf
hingewiesen, dass ein Überschuss als kreiseigener Betrieb nicht durch
kreiszugeordnete Aufgaben oder Tätigkeiten erwirtschaftet werden kann. Daher
wird der Überschuss als Investitionsrücklage gewertet, die der
Kreisstraßenmeisterei nach Rückführung in die Landkreisverwaltung zur
Neuanschaffung von Geräten zugeordnet werden soll. Aus diesem Grund wird also
kein gesunder Betrieb in die Landkreisverwaltung rückgeführt. Die Gewinnvorträge
sollen als Sonderrücklage für Ersatzinvestitionen zur Verfügung gestellt werden
Eine zusätzliche Belastung des Landkreishaushaltes wird somit
vermieden.
Frau Bunge sagt dazu, dass das Hauptaugenmerk darin liegt, einen
gesunden Betrieb in die Landkreisverwaltung zurückzuführen.
Demzufolge handelt es sich um einen nicht gesunden Betrieb, sagt Herr
Roi.
Frau Bunge sagt, es ist ein Betrieb, der als Eigenbetrieb die
Möglichkeit hat, diese Investitionsrücklagen zu bilden. Aber nur durch
Erwirtschaftung von Fremdaufträgen. Und laut Kämmerei ist das im Verhältnis
nicht so, dass die Rücklagen dem Entsprechen was durch Fremdaufträge
erwirtschaftet werden kann. Die Kalkulation hätte überarbeitet werden müssen
und es wäre unter Umständen nicht so hoch wie jetzt, diese Beträge.
Herrn Roi interessieren die finanziellen Auswirkungen. Der Unterpunkt
fehlt in dem Beschlussantrag.
Was es dem Landkreis denn eigentlich bringt, möchte er wissen.
Die Struktur in der Kreisstraßenmeisterei ändert sich nicht, teilt Frau
Bunge mit. Es wird sich in der Verwaltungsstruktur etwas ändern. Die
Betriebsleitung in der Form wird nicht weiterbestehen sondern es ist ja eine
Eingliederung in den Bereich Tiefbau. Das heißt, der Sachgebietsleiter Tiefbau
übernimmt die Fachaufgaben. Dadurch entfällt die Stelle des Betriebsleiters.
Herr Schönemann fragt Frau Petzold, ob sie die Zahlenwerte vom
Betriebsergebnis des Vorjahres nennen kann. Ob sich die Verbindlichkeiten
erhöht haben, oder ob die Gewinne dem- entsprechend hoch gegangen sind.
Frau Petzold informiert über den Jahresüberschuss aus 2017.
Herr Hemmerling versteht die Vorlage so, dass jetzt durch die Doppik
beim Landkreis dieselben betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse gewinnen kann
und deshalb die Betriebsform Eigenbetrieb
nicht mehr brauchen und durch das Ausscheiden von Frau Petzold, beim Landkreis
eingegliedert werden kann.
Es erfolgte die Abstimmung als Empfehlung für den Kreistag mit
3 Ja-Stimmen
1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen.