Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 3

 

 


Die Beschlussvorlage liegt vor. Der Sachverhalt ist ausführlich erläutert.

 

Herr Berkenbusch möchte wissen, wie hoch das Vermögen ist und wie sind die Verbindlichkeiten.

Frau Petzold sagt, die genauen Zahlen erhalten die Ausschussmitglieder erst wenn der Jahresabschluss 2018 abgeschlossen ist. Er wird zum 31.3. durch das Steuerbüro erarbeitet. Der Abschluss soll bis Ende Juli abgeschlossen sein.

 

Frau Hamella möchte wissen, worin die Ursachen lagen, dass es im Betriebsausschuss 3 Neinstimmen gab. Frau Bunge hat hierzu Rücksprache mit der Kämmerei gehalten. Die Kreisstraßenmeisterei, als Eigenbetrieb des Landkreises, wirtschaftet hauptsächlich mit Haushaltsmitteln, die aus dem Kreishaushalt, zur Erhaltung und Pflege der Kreisstraßen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Gewinnerwirtschaftung kann im Regelfall nur durch Dienstleistungen an Dritte erfolgen. Die externe Dienstleistung und Gewinnerwirtschaftung entspricht jedoch nicht der Größenordnung des Überschusses. Die bestehenden Gewinnvorträge bestehen aus Kalkulationen der Verrechnungssätze von Personal- und Maschinenstunden, die zur Bildung einer Investitionsrücklage genutzt wurden. Im Bericht des Landesverwaltungsamtes wird bereits seit 2015 darauf hingewiesen, dass ein Überschuss als kreiseigener Betrieb nicht durch kreiszugeordnete Aufgaben oder Tätigkeiten erwirtschaftet werden kann. Daher wird der Überschuss als Investitionsrücklage gewertet, die der Kreisstraßenmeisterei nach Rückführung in die Landkreisverwaltung zur Neuanschaffung von Geräten zugeordnet werden soll. Aus diesem Grund wird also kein gesunder Betrieb in die Landkreisverwaltung rückgeführt. Die Gewinnvorträge sollen als Sonderrücklage für Ersatzinvestitionen zur Verfügung gestellt werden

 

Eine zusätzliche Belastung des Landkreishaushaltes wird somit vermieden.

 

Frau Bunge sagt dazu, dass das Hauptaugenmerk darin liegt, einen gesunden Betrieb in die Landkreisverwaltung zurückzuführen.

 

Demzufolge handelt es sich um einen nicht gesunden Betrieb, sagt Herr Roi.

 

Frau Bunge sagt, es ist ein Betrieb, der als Eigenbetrieb die Möglichkeit hat, diese Investitionsrücklagen zu bilden. Aber nur durch Erwirtschaftung von Fremdaufträgen. Und laut Kämmerei ist das im Verhältnis nicht so, dass die Rücklagen dem Entsprechen was durch Fremdaufträge erwirtschaftet werden kann. Die Kalkulation hätte überarbeitet werden müssen und es wäre unter Umständen nicht so hoch wie jetzt, diese Beträge.

 

Herrn Roi interessieren die finanziellen Auswirkungen. Der Unterpunkt fehlt in dem Beschlussantrag.

Was es dem Landkreis denn eigentlich bringt, möchte er wissen.

 

Die Struktur in der Kreisstraßenmeisterei ändert sich nicht, teilt Frau Bunge mit. Es wird sich in der Verwaltungsstruktur etwas ändern. Die Betriebsleitung in der Form wird nicht weiterbestehen sondern es ist ja eine Eingliederung in den Bereich Tiefbau. Das heißt, der Sachgebietsleiter Tiefbau übernimmt die Fachaufgaben. Dadurch entfällt die Stelle des Betriebsleiters.

 

Herr Schönemann fragt Frau Petzold, ob sie die Zahlenwerte vom Betriebsergebnis des Vorjahres nennen kann. Ob sich die Verbindlichkeiten erhöht haben, oder ob die Gewinne dem- entsprechend hoch gegangen sind.

Frau Petzold informiert über den Jahresüberschuss aus 2017.

 

Herr Hemmerling versteht die Vorlage so, dass jetzt durch die Doppik beim Landkreis dieselben betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse gewinnen kann und deshalb  die Betriebsform Eigenbetrieb nicht mehr brauchen und durch das Ausscheiden von Frau Petzold, beim Landkreis eingegliedert werden kann.

 

Es erfolgte die Abstimmung als Empfehlung für den Kreistag mit

3 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen.