Herr Wolpert erklärte, dass von Herrn Köhler ein Antrag zur Änderung der Tagesordnung mit folgendem Inhalt vorliegt:

Hiermit beantrage ich, dass der Kreistag aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des KVG LSA und Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld einen Behindertenbeauftragten und einen Gleichstellungsbeauftragten ernennt. Dieses ist als Tagesordnungspunkt in die heutige Tagesordnung aufzunehmen. Diese Angelegenheit duldet keinen Aufschub und sollte auf der letzten Sitzung des Kreistages verabschiedet werden.

Herr Wolpert erklärte, dass zunächst bei einer solchen Tagesordnungsänderung die Dringlichkeit des Antrages festzustellen ist, bevor er auf die Tagesordnung aufgenommen werden kann, da dieser nicht fristgerecht eingegangen ist. Die Dringlichkeit eines Antrages ist begründet, wenn dieser keinen Aufschub duldet.
Allerdings wird der Gleichstellungsbeauftragte nach § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung im Einvernehmen mit dem Landrat bestellt. Dazu müsste man die Person benennen, welche im Antrag aber nicht enthalten ist. Aufgrund dessen kann es in der Sache nicht beschlossen werden und die Dringlichkeit ist somit nicht erkennbar.

Herr Köhler:
„Ich beziehe mich jetzt auf den Gleichstellungsbeauftragten. Im § 11 der Hauptsatzung ist vorgeschrieben, zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bestellt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat eine Gleichstellungsbeauftragte, die hauptamtlich tätig ist. Zur Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen sowie ihrer Einbeziehung in kommunale Entscheidungsprozesse bestellt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat einen Behindertenbeauftragten, der hauptamtlich tätig ist.

Seit dem 01.03.2018 gibt es im Landkreis Anhalt-Bitterfeld keinen Behindertenbeauftragten mehr und seit dem 01.10.2018 keinen Gleichstellungsbeauftragten. Das der Landkreis keinen Behindertenbeauftragten mehr hat, konnte man lediglich an den Vorlagen für den Kreistag zum 20.09.2018 entnehmen. Eine zeitnahe Information des Landrates, dass diese Stelle unbesetzt ist, gab es nicht. Somit kommt hier der Landkreis weder seinen Pflichten gegenüber Behinderten und der Gleichstellung nach. Diese sind Pflichtaufgaben. Wer kommt jetzt hier für die Gleichstellung der Behinderten auf? Wer ist verantwortlich für die Gleichstellung für Männer und Frauen?“

Herr Wolpert unterbrach Herrn Köhler, da er hier nur die Dringlichkeit und nicht den Antrag begründen darf. Ob der Antrag dann zurecht erfolgte oder nicht, ist dann – wenn er in die Tagesordnung aufgenommen worden ist – zu diskutieren.

Herr Köhler:
„Der Kreistag hat dieses beschlossen mit seinem Beschluss vom 03.07.2014. Im § 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist angegeben, die Vertretung überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse und sorgt dafür, dass…“

Herr Wolpert unterbrach Herrn Köhler abermals und ermahnte Herrn Köhler zur Sache zu sprechen.

Herr Köhler:
„…in der Verwaltung sind die Missstände durch den Hauptverwaltungsbeamten zu beseitigen.

Ich sehe es als einen großen Missstand und fordere hiermit vom Hauptverwaltungsbeamten, diesen Missstand schnellstmöglich abzustellen. Es geht hier um die Missachtung der Rechte von Behinderten und das Grundrecht auf Gleichstellung.
Ich wüsste gerne, wohin man sich wenden sollte, wenn…“

Herr Wolpert unterbrach Herrn Köhler erneut und entzog ihm das Wort.

Herr Schulze teilte mit, dass er hier die Dringlichkeit nicht gegeben sieht, da Frau Sachenbacher als Gleichstellungsbeauftragte nicht abberufen wurde. Die Aufgaben des Behindertenbeauftragten wurden bis zum Ausscheiden derjenigen Person Ende vergangenen Monats wahrgenommen. Herr Schulze sah hier keinen Verstoß und auch keine Dringlichkeit.

(Frau Vogel gekommen = 40+1 = 74,55%)

 

Herr Wolpert ließ sodann über die Dringlichkeit des Antrages von Herrn Köhler abstimmen.

 

Der Dringlichkeitsantrag wurde mehrheitlich mit 1 Ja-Stimme, 39 Gegenstimmen, bei 1 Enthaltung, abgelehnt.

 

(Herr Roi gekommen = 41+1 = 76,36%)

 

Die Tagesordnung wurde mehrheitlich mit 41 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme bestätigt.