(Herr Zimmer gekommen = 44+1 = 81,82%)

Herr Lingk informierte anhand einer Powerpoint-Präsentation über die Veränderungen (Stand 15.10.2018) zum Entwurf des Haushaltsplanes 2019 seit dem letzten Kreistag am 20.09.2018.

Ergebnisplan

-       Erträge 233.527.600 €

-       Aufwendungen 226.657.200 €

-       Saldo von 6.870.400 €

Finanzplan

                Verwaltungstätigkeit

- Einzahlungen 225.538.100 €

- Auszahlungen 217.745.000 €

- Finanzierungssaldo Überschuss 7.793.100 €

Investitionstätigkeit

- Einzahlungen 8.179.800 €

- Auszahlungen 11.103.000 €

- Finanzierungssaldo 2.923.200 €

Finanzierungstätigkeit

- Einzahlungen 5.174.900 €

- Auszahlungen 12.447.800 €

- Finanzierungssaldo 7.272.900 €

 

Gesamtsaldo 2019 – Unterdeckung von 2.403.000 €

 

Noch unberücksichtigt sind

-       Erhöhung der Personalkosten um ca. 618.000 €

 

Planberatungsrunde/Ergebnishaushalt

-       Summe der Einsparungen 315.800 €

 

Investiver Finanzplan

 

Kreisumlage

-       Keine Erhöhung, liegt wie 2018 bei 65.555.800 € und geht prozentual auf 42.078 % zurück

 

Weiterhin teilte Herr Lingk mit, dass dem Landkreis in der vorigen Woche die Absicht des Bundes zur Reduzierung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 2.225.300 € mitgeteilt wurde. Hintergrund sei der Umstand, dass der Bund finanzielle Zuwendungen an die Landkreise nur über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft bis zu einer Höhe von 49 % der Gesamtkosten leisten darf. Sollte dieser Betrag überschritten werden, handelt es sich nicht mehr um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises vom Bund, sondern um eine Bundesauftragsverwaltung gemäß Artikel 85 des Grundgesetzes (GG).

Diese Bundesauftragsverwaltung zieht gemäß Artikel 104 (GG) die volle Kostenübernahme durch den Bund nach sich. Dies ist aber nicht gewollt. Während direkte finanzielle Zuwendungen des Bundes an die Städte und Gemeinden über den kommunalen Anteil der Umsatzsteuer vollzogen werden, werden finanzielle Zuwendungen, so auch die finanziellen Entlastungen der Kommunen, die sogenannte 5 Mrd. Euro-Entlastung, bei den Landkreisen über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft geregelt.

Es war vorgesehen, dass die Landkreise bundesweit für das Jahr 2019 eine finanzielle Entlastung von 1,6 Mrd. Euro erhalten sollten. Damit würde die Beteiligungsquote des Bundes aber auf ca. 55,8 steigen und man befände sich dann in der Bundesauftragsverwaltung.

Um dies lösen zu können, kürzt der Bund kurzerhand die Landkreisanteile an den Entlastungsmilliarden von 1,6 Mrd. Euro für 2019 auf 600 Mio. Euro und reicht die eingesparte 1 Mrd. Euro bei den Landkreisen über den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer an die Städte und Gemeinden weiter. Der Vorteil für den Bund, er realisiert weiterhin sein angestrebtes Ziel der Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro, der Nachteil für die Landkreise aber 1 Mrd. Euro weniger Bundeszuweisungen.

Das bedeutet für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld einen neuen Einnahmeverlust von 2.225.300 Euro und in gleicher Höhe auch ein neues Defizit in der Haushaltsplanung 2019.

Herr Lingk erklärte weiterhin, dass die 2.225.300 € Einnahmeverluste beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld nicht zu Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld führt. Denn der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer wird nicht an Fallzahlen (KdU-Hilfeempfänger) festgemacht, sondern ist von der Wirtschaftskraft der jeweiligen Stadt und Gemeinde abhängig und die ist in den westlichen Bundesländern wesentlich höher als im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. So kommen von den 2.225.300 € nur 938.966 € bei den Städten und Gemeinden des Landkreises an.

Als kommunale Gemeinschaft aus Landkreis, Städte und Gemeinden Anhalts-Bitterfelds können wir den Gesetzentwurf zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folge der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ nur ablehnen, führt dieses Gesetz doch zu Mindereinnahmen von 1.286.334 € für die Kommunale Gemeinschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und weniger zur Deutschen Einheit.

Herr Lingk erklärte, dass es weiterhin das Ziel sei, die Kreisumlage nicht zu erhöhen, also werden wir weiter konsolidieren müssen.

Herr Dr. Rauball fragte, welche Stellungnahme oder Informationen gibt es durch den Landkreistag bzw. des Innenministeriums des Landes dazu?

Herr Schulze es gibt weder vom Land noch vom Landkreistag eine Stellungnahme.

Herr Roi bat darum, ein Schreiben mit dem Inhalt, den Herr Lingk heute vorgetragen hatte, nach Magdeburg und an den Ministerpräsidenten zur Kenntnis zu senden, dass dieser Umstand auch mal nach Berlin weitergetragen wird.

Weiterhin regte Herr Roi an, die Haushaltssatzung im Ratsinformationssystem einzustellen, denn interessierte Bürger haben keine Chance, in den Haushalt Einblick zu nehmen – dies ist in anderen Gemeinden und Kommunen nicht der Fall.
Herr Roi fragte an, ob mittlerweile (aufgrund von Personalproblemen in der Verwaltung konnte dies 2017 nicht in Rechnung gestellt werden) die Kosten für UMAs, die bisher im Landkreis Anhalt-Bitterfeld entstanden sind, in Rechnung gestellt und auch erstattet worden sind?
Wie haben sich die Kosten der Unterbringung der erwachsenen Asylbewerber seit der letzten Anfrage entwickelt, welche Kosten und welche Erstattungen gibt es hier?

Herr Grimm antwortete hierzu, dass die Personalstelle besetzt werden und fast alles nachgearbeitet werden konnte. Die Kosten sind zur Erstattung beim Land angemeldet für die Fälle von 2017 und 2016. Die Fälle von 2018 sind vom Land noch nicht komplett anerkannt und erstattet. Dann gibt es noch aus dem Jahr 2015 10 bis 12 Fälle, die noch strittig sind. Hier wird noch die Zuständigkeit geprüft.

Herr Wolkenhaar erklärte, dass es sich nicht wirklich um Einsparungen handelt, wenn es sich um Fehl- oder Doppelbuchungen handelt. Einsparungen sind Kostenreduzierungen oder Einsparungen im Amt etc. und nicht einfach nur, wenn man den Haushalt berichtigt. Hier sollte eine saubere Abgrenzung erfolgen.

Weiterhin teilte Herr Wolkenhaar mit, dass er die Kreisumlage reduzieren möchte. Es sollten im Haushalt des Landkreis Einsparungen gefunden werden (Bereich bauliche Unterhaltung etc.), es muss nicht alles im Jahre 2018/2019/2020 erledigt werden, sondern es kann auch längerfristig geschehen.